Recht auf adäquate Versorgung

Nur wenn Du sagst, Du machst die Verbandswechsel (oder richtest die Medikamente oder was-auch-immer). Du bist rechtlich nicht dazu verpflichtet, auch nicht, wenn Du vor Ort wohnst. (Ob Deine Mutter Dir dann auf die moralische Schiene eine Verpflichtung auferlegt, steht natürlich auf einem anderen Blatt.)
 
Solange du nicht in der gemeinsamen Wohnung/Einfamilienhaus wohnst besteht kein Pflicht....

Aber das kann die Kasse auch nur sagen wenn sie weiß das du als examinierte Kraft in der gleichen Whg. wohnst und woher sollte die Kasse das wissen?!
 
Und nicht mal dann, denn schließlich gehst du ja arbeiten und bist tagsüber nicht zu Hause.
Und was du dann machst, bzw. wie und in welchem Umfang du dich am gemeinsamen Haushalt beteiligst kann dir niemand vorschreiben.
Grüssle
 
SGB 5 §37 Häusliche Krankenpflege:

(3) Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang nicht pflegen und versorgen kann.


mfg
 
Wenn einer sagt "ich kann nicht", warum auch immer, kann die Kasse nicht sagen: "Du musst aber." Es gibt keine rechtliche Verpflichtung, einen pflegebedürftigen Angehörigen selbst zu versorgen.
 

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