Rea durch den Ehemann abgelehnt... reicht das?

Dumm ist nur, dass Du keine lange Zeit zum Überlegen hast, wenn es wie im Eingangsthread um die Frage nach der Reanimation geht. Ich denke Angehörige sowie behandelnde und pflegende Personen, sei es im Krankenhaus oder im Pflegeheim, sollten um eine vorhandene Patientenverfügung wissen (auch was im einzelnen drin steht) und sich über die Konsequenzen im Klaren sein, bevor der konkrete Fall eintritt.
 
Auch wenn ich das hier alles sehr gespannt und aufmerksam verfolgt habe muss ich leider doch sagen das ich Patientenverfügungen solange sie noch nicht bindend sind immer als Einzelfall betrachten werde und nicht stur dem Folge.

Die Sache mit der Sondennahrung ist für mich sehr grenzwertig und ich möchte nicht darüber entscheiden müssen.....auch wenn ich es von der Familie aus sehr verständlich finde....

also leider ist auch in unserem Beruf noch vieles grau!

mfg Akhran
 
Es gibt einen guten Artikel zu diesem Thema in der aktuellen Ausgabe von "Die Schwester Der Pfleger" (08/08, S. 772ff). Ein weiteres Gerichtsurteil, dass das Selbstbestimmungsrecht der Patienten anerkennt und die Willenserklärung als bindend einstuft - und das bei einer Patientenverfügung, die zwölf Jahre zuvor erstellt und sieben Jahre zuvor zum letzten Mal aktualisiert wurde. :)

Ich korrigiere mich: Es gibt im Schwerpunktthema "Ethische Entscheidungen" mehrere gute Artikel, die sich mit dem Thema befassen.
 

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