Raumluftbefeuchtung im Krankenhaus

Gugelhupf

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Akt. Einsatzbereich
Akutpsychiatrie
Wir haben hier im Krankenhaus noch so ein Gerät, das ich aus der Zeit meines HNO Einsatzes in der Schulzeit, bei Tracheostoma Patienten kenne. Damit kann ich Raumluft angefeuchtet werden. Bzw. wurde es damals eben bei Tracheostoma Patienten eingesetzt um die Atemluft anzufeuchten.

Ich kann mich entsinnen, das dieses Gerät in Österreich aus dem Verkehr gezogen wurde, weil es halt nicht hygienisch ist und die Infektionsrate damit stieg.

Hier in Deutschland begegnet mir das Gerät nun wieder und wird dazu gebraucht, um Pat. vor das Gerät zu setzen, die wegen eines Infektes damit inhalieren sollen.

Ich tue mich gerade schwer damit, zu glauben dass das hygienisch sein kann. Wie seht ihr das?
 
Das erinnert mich irgendwie an "früher"...
In meiner Anfangszeit als Krankenpfleger waren Inhaliergeräte (die einige Jahre zuvor noch gerne eingesetzt worden waren) plötzlich als Keimschleudern verpönt. Zurecht? Keine Ahnung. Der Gedanke ist zumindest für mich ziemlich naheliegend, daß sich gerade im feuchten Milieu Keime sammeln und vermehren, die man damit prima verteilt.
Inzwischen hat sich aber die Meinung wohl wieder dahingehend geändert, daß man Inhaliergeräte einsetzt; ich arbeite ja mit tracheotomierten Pat. und da wird am besten mehrmals täglichh inhaliert. Das sind aber dann nicht solche Raumluftbefeuchter, sondern Inhaliergeräte, welche man per Gänsegurgel an die Kanüle anhängt.
Interessant wäre an der Stelle mal die Sicht einer Hygienefachkraft darauf.
Hab hier noch was gefunden:
http://www.lisa.4koenigs.de/cf/faltblatt/meininhalator.pdf
 
Wie häufig wird die Flüssigkeit im Inhalator gewechselt? Wie häufig die Masken oder Schläuche? Sind das Einmalartikel? Wenn nicht: Wie werden sie aufbereitet?
 
Es kommt darauf an, um was für ein "Gerät" es sich dabei handelt? Es gibt durchaus Geräte die (je nach Aufbereiter) guten Gewissens für die Befeuchtung von Atemluft bzw. die Inhalation benutzt werden können. Alternativ gibt es sogenannte "Inhaletten" die als Einwegprodukt den hygienischen Anforderungen genügen.
Für den Betrieb und die Aufbereitung muss es detaillierte Herstellerangaben geben und für die Aufbereitung und den Einsatz sind Geräteeinweisungen erforderlich. Die Hygiene muss Euch dann eine hauseigenen Aufbereitungsanweisung erstellen. Ansonsten dürft Ihr ein solches Gerät nicht einsetzen (Remonstrationspflicht)!!!
Da scheint mir einiges bei Euch im Argen zu sein!
 

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