Mittlerweile dürfte das Thema laaaaange durch sein.
Die Threaderstellerin hat sich auch nicht mehr gemeldet.
und
die JAV soll von wem nochmal extra gefragt werden?
Eine JAV darf nicht mal selbständig aktiv werden, nur über den PR oder BR.
In der Probezeit kann der AG kündigen ohne Angabe von Gründen, also die Zulässigkeit wird hier überhaupt nicht geprüft
oder anderst ausgedrückt
egal warum der AG kündigt, es ist immer zulässig.
Die Threaderstellerin hat sich auch nicht mehr gemeldet.
Das ist ein Irrtum, Probezeitkündigungen neinJede Kündigung geht sowieso einmal durch den BR und da du ja eine Auszubildende bist wird da die JAV nochmal extra gefragt.
und
die JAV soll von wem nochmal extra gefragt werden?
Eine JAV darf nicht mal selbständig aktiv werden, nur über den PR oder BR.
In der Probezeit kann der AG kündigen ohne Angabe von Gründen, also die Zulässigkeit wird hier überhaupt nicht geprüft
oder anderst ausgedrückt
egal warum der AG kündigt, es ist immer zulässig.