Probezeit nicht bestanden

Mittlerweile dürfte das Thema laaaaange durch sein.
Die Threaderstellerin hat sich auch nicht mehr gemeldet.

Jede Kündigung geht sowieso einmal durch den BR und da du ja eine Auszubildende bist wird da die JAV nochmal extra gefragt.
Das ist ein Irrtum, Probezeitkündigungen nein
und
die JAV soll von wem nochmal extra gefragt werden?
Eine JAV darf nicht mal selbständig aktiv werden, nur über den PR oder BR.

In der Probezeit kann der AG kündigen ohne Angabe von Gründen, also die Zulässigkeit wird hier überhaupt nicht geprüft
oder anderst ausgedrückt
egal warum der AG kündigt, es ist immer zulässig.
 
...

Das ist ein Irrtum, Probezeitkündigungen nein
...

Naja, gehört werden muss der BR schon, nur wird er keinen Grund finden, eine Probezeitkündigung abzulehnen, da der AG ja keine Gründe nennen muss.
 
Hallo Joerg,

ich denke wir sind uns einig, dass es eine Informationspflicht gibt an den BR/PR, da ein BR/PR aber keine Mitbestimmungsrechte hat bei Probezkünd., kann dieser auch nichts ablehnen, ob jetzt Gründe angegeben wären oder nicht, was natütlich kein halbwegs vernünftiger AG macht.
 
Hallo Joerg,

ich denke wir sind uns einig, dass es eine Informationspflicht gibt an den BR/PR, da ein BR/PR aber keine Mitbestimmungsrechte hat bei Probezkünd., kann dieser auch nichts ablehnen, ob jetzt Gründe angegeben wären oder nicht, was natütlich kein halbwegs vernünftiger AG macht.

So ist es. :daumen:
 
Also ich kann nur von meiner Klinik berichten, dass im Falle einer Probezeitgefährdung, also einer ausstehenden Probezeitkündigung die ABteilungsleitung Ausbildung den BR/die JAV informiert und dann ein gemeinsames Gespräch stattfindet.
In dem wird dann mit dem Azubi zusammen erörtert, welche Situationen/Fehlleistungen zu der Gefährdung führen und man sucht zusammen eine Lösung.

Deshalb hatte ich ja auch geschrieben, dass die Probezeit für Azubis dazu da ist, um zu sehen ob der Azubi entwicklungsfähig ist.

Ich meinte auch, dass der Azubi sich natürlich von sich aus an die JAV wenden sollte!
Meiner Meinung nach ist die JAV nämlich die Vertretung der Azubis in jeglichen Interessen...
 
Hallo karodde,

das ist völlig Richtig und so kann man das machen, ist auch eine schöne Umgangsweise
aber
man muss es nicht, keiner kann den AG dazu zwingen, das ist eine rein freiwillige Sache.

Ich meinte auch, dass der Azubi sich natürlich von sich aus an die JAV wenden sollte!
Meiner Meinung nach ist die JAV nämlich die Vertretung der Azubis in jeglichen Interessen...
auch da hast du mich scheinbar Missverstanden
natürlich ist das so und dafür ist eine JAV auch da - na klar
aber
ich meinte man sollte sich nicht zu viel davon Versprechen, denn
1. sind das meist ebenfalls AZUBIS (Amtsdauer 2Jahre) und kennen sich meist sehr wenig bis gar nicht in den entsperechenden Gesetzen und deren Auslegungen aus.
2. darf eine JAV nicht selbsständig Tätig werden, sondern nur über den BR oder PR, eben auch deswegen, da die Kollegen zwar sehr engagiert und motiviert sind,
aber
das liegt in der Natur der Sache,
oft/meist wenig Ahnung haben von Gesetzen überhaupt und dem Personalvertretungsgesetz/Betriebsverfassunggesetz im Besonderen
woher denn auch - das ist keine Kritik sondern Wirklichkeit
und
bis sie sich Einarbeiten ist oftmals die 2jährige Amtszeit schon wieder vorbei und die nächsten fangen wieder von vorne an - deshalb BR/PR als "Aufsicht", da sind ja meist langjährig erfahrene Leute.

Aber natürlich du hast Recht, als Gesprächspartner bei Problemen sicher eine gute Anlaufstelle
auch wenn wie in der Probezeit, weder PR/BR und die JAV schon gar nicht, irgendwas ausrichten kann.
 
Ja da haben wir uns wohl missverstanden.
Ich bin auch JAV-Mitglied seit2 Jahren (hoffentlich bald in zweiter AMtszeit)
und wir haben was die Gesetze angeht ja auch Fortbildungen und Seminare bezüglich KrPflG und APrV.

Klar sind wir keine Rechtswissenschaftler(, haben aber einen im Hintergrund, der uns berät)... man tut halt was man kann ;9)
 
Hallo :) ich beginne in genau einer Woche die Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger. Einige Leute meinten, die da gelernt haben wo ich lerne, dass die Probezeit bis zum Durchschnitt von 4,0 bestanden ist, man aber deutlich besser abschneidet unteranderem auch durch die Benotung der Praxiseinsätze. Ist das irgendwo in einem Gesetz festgelegt bis zu welchem Durchschnitt man weiterkommt oder ist das individuell.. Danke für die Antworten, aber ich hasse es mich selbst verrückt zu machen :( :D
 

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