Probezeit nicht bestanden!

Sie wollten mir eben anbieten das ich kündigen soll, so die PDL!
Sie meinten Kündigung folgt.
Ist die Sache suspekt???
INwiefern?
 
Hallo Crunk,

wenn du selbst kündigst, bekommst du eine Sperre bezüglich des Arbeitslosengeldes, allerdings sieht es bei einer Bewerbung besser aus wenn du gekündigt hast.

Suspekt ist mir das Vorgehen - eine mündliche Kündigung ist unwirksam.
Eine SL kann keine Kündigung aussprechen.

Kannst du evtl. die gesamte Geschichte einstellen? Du schreibst, dir wurde gekündigt und dann wieder doch nicht, wenn dann nur mündlich - das ist mir auch suspekt.

Schönen Abend
Narde
 
Ich finds gar nicht so suspekt.
Sie wollen dich nicht weiterbeschäftigen, hauen dir die Kündigung aber nicht direkt um die Ohren sondern geben dir die Chance selbst zu kündigen und warten jetzt wahrscheinlich auf deine Entscheidung.
That`s life....
 
Also ich werd aus der ganzen Sache auch nicht richtig schlau... aber was ich weiß und wo ich mich nur meinen Vorrednern anschließen kann, ist dass eine mündliche ausgesprochene Kündigung unwirksam ist. Die Kündigung muss in schriftlicher Form vorliegen.
Aber ich verstehe es auch nicht so ganz.. wenn du die Probezeit nicht bestanden hast.. wieso will die PDL dann, dass DU kündigst? Probezeit nicht bestanden, dann soll das Haus dir auch kündigen.
Würd auf jeden Fall nochmal nachfragen und darauf bestehen, dass etwas schriftliches zustande kommt, denn nur das ist rechtlich wirksam. Und wenn du (was ich trotz allem sehr komisch fände) wirklich vor der Entscheidung stehst, selbst kündigen oder gekündigt werden, dann musst du für dich abwägen, was dir "lieber" ist. Wenn du selbst kündigst, sieht das für weitere Bewerbungen vielleicht besser aus als gekündigt zu werden, allerdings kriegst dann aber auch für 3 Monate die Sperre vom Arbeitsamt.
Kommst du dann finanziell über die Runden? Da muss man sich richtig Gedanken drum machen..
Aber um es zum Schluss nochmal auf den Punkt zu bringen: Ich finde, wenn du die Probezeit nicht bestanden hast, muss das Haus dich kündigen! Was versprechen die sich denn davon, dass du kündigst? :knockin: Das ganze Thema ist mir ein bißchen zu hoch...
 
Zuletzt bearbeitet:
Lass Dich nicht kirre machen, ist mir auch schon passiert;-
hat halt die Chemie nicht gestimmt,-
Na und - kann passieren.
Klar empfindet man das zuerst als Niederlage, aber gerade im Raum München wirst Du nicht (lange) arbeitslos sein, die suchen wie blöde.

Ich hatte seinerzeit mit meinem damaligen Vorgesetzten, dem die Kündigung eher unangenehm war, ein wohlwollendes Zeugnis (Kündigung in beidseitigem Einvernehmen) und eine zusätzliche zweimonatige Übergangsbeschäftigung vereinbart (somit 7 Monate Beschäftigung).
Doch ich habe mir völlig unnötig Sorgen gemacht;-
innerhalb von einer Woche bekam ich zwei Zusagen auf Wunschstellen.
Also nicht den Kopf in den Sand stecken, mit Vollgas auf nächste Herausforderung, es warten viele interessante Jobs auf Dich.

der dude


p.s.: gib mal bescheid wie es ausgegangen ist
 
Wollt mich echt mal bedanken für all die Antworten und Hilfestellungen!
Das hilft ein schon sehr viel weiter!
Ich geb auf jeden Fall Bescheid wie es weitergeht!!!

Bin grad an Bewerbungen schreiben und wie!!!
 
Hall CrunkSista,

was den Betriebsrat betrifft, schließe ich mich dem Rat von flexi an, mach einen Termin und sprich mit den Leuten. Bei ordentlichen Kündigungen ist es so, dass der Betriebsrat gehört werden muss, bevor die Kündigung wirksam wird. Wahrscheinlich will der Betriebsrat erst einmal hören, wie Du die Situation erlebt hast.
Hier ein Link zum weiterlesen:
Anhörung Betriebsrat

Viel Glück
Sr. S.
 
Zur Ergänzung
Anhörung des Betriebsrats vor einer Kündigung während der Probezeit




Nach § 102 Abs. 1 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist der Betriebsrat vor jeder Kündigung anzuhören. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Der Betriebsrat muss über alle maßgeblichen Kündungsgründe informiert werden. Dies gilt grundsätzlich auch für die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit.

Die Probezeit dient der wechselseitigen Überprüfung der Arbeitsvertragsparteien. Vor diesem Hintergrund kann es für eine Probezeitkündigung ausreichen, wenn der Arbeitgeber dem Betriebsrat nur seine subjektiven Wertungen, die ihn zur Kündigung veranlasst haben, mitteilt. Kommen mehrere Kündigungsgründe in Betracht, so führt daher das Verschweigen eines einzelnen (weiteren) Kündigungsgrunds nicht zwingend zur Unwirksamkeit der Kündigung.
Kontakt:
weitere Kontakte Stand:01.05.2005 Gericht / Az.:Urteil des BAG vom 16.09.2004 2 AZR 511/03 Pressemitteilung des BAG
 
Wie lange geht denn die Probezeit? Einstellung zum 15.10.08. Ist man da nicht schon über den Termin am 18.3.09?

Elisabeth
 
Einstellung 15.10.2008 dann wäre die Probezeit bis 14.04.2009 - bei einer Probezeit von 6 Monaten.
 
Ja is richtig, aber sie geben mir die "Chance" bis 30 April dort zu arbeiten, dort is auch Notstand an Schwestern, ich nehm es gerne an, denn bis dahin hab ich hoffentlich neue Arbeit und ich bekomm vollen Gehalt und nen gutes Arbeitszeugnis, das is was sich lohnt!
 
Das ist aber alles sehr suspekt. Entweder Du musst in der Probezeit gehen oder die gesetzliche Kündigungsfrist (bzw. die vertraglich vereinbarte wenn Du Dich mit dieser besser stellst) muss von deinem Arbeitgeber eingehalten werden. Also pass genau auf, wann sie dir die schriftliche Kündigung zukommen lassen, vielleicht kannst du dann sogar noch länger bleiben, wenn Du das willst.

§ 622 BGB Kündigungsfrist bei Arbeitsverhältnissen

(1)
Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Sr. S.
 

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