Pflegemanagement studieren mit wenig Erfahrung

aber der b.a pflege ist doch was ganz anderes als pflegemanagement oder täusch ich mich da? :)
bei uns ist dieser abschluss eher für das praktische arbeiten ausgelegt...
puh.... kompliziert dieses ganze BA/MA System :)
 
Es ist kein B.A. sondern ein B.Sc.
Die Inhalte sind in jedem Studiengang anders.
Der Bachelor ist bei uns noch sehr wissenschaftslastig mit einigen Managementanteilen. Da es sich "Pflege / Pflegeleitung" (ehrlich gesagt ein doofer Name) nennt, natürlich auch Pflegemanagement.
Meiner Meinung nach ist der Bachelor an der FH Jena sehr darauf ausgelegt, danach auch einen Masterstudiengang zu besuchen.

Aber wie war das eigentliche Thema?
Pflegemanagement studieren mit wenig Erfahrung?

Leitungserfahrung hatte ich auch keine.
 
Auch wer jetzt einen Diplomstudiengang anfängt kann genauso in Erziehungsurlaub gehen oder auch ein Semester pausieren und erhält am Ende das Diplom.

Das ist aber nicht leicht - wenn auch vielleicht nicht unmöglich - wenn man im letzten Diplomstudiengang sitzt und danach die Bachelor / Master-Studiengänge kommen. Die Fächer sind nicht eins zu eins übertragbar.
 
@reggaetinchen:
Die Länge des Bachelorstudiums ist verschieden.
An der FH Jena dauert es nur 2 Jahre, an anderen 3 und bei euch scheinbar 3,5....
Diese Aussage ist nicht ... so ganz korrekt. Folgendes trifft zu:

Bachelorstudiengang Pflege/Pflegeleitung (B. Sc.): Fernstudiengang, Regelstudienzeit beträgt 6 Semester, Studienabschnitt 1 umfasst 2 Semester und entspricht der erfolgreich abgeschlossenen pflegerischen Berufsausbildung, Studienabschnitt 2 umfasst die Semester 3 bis 6, die als Fernstudium an der FH Jena absolviert werden, immatrikuliert wird jährlich zum Wintersemester
Damit ist nicht gemeint, dass Studienabschnitt 1 die pflegerische Ausbildung ersetzt und ausgebildete Pfleger die entsprechenden Module überspringen können. :wink:
 
Studienabschnitt 1 kann auch nicht die pflegerische Ausbildung ersetzen, Studienabschnitt 1 ist die 3-jährige Ausbildung die als Zugangsvoraussetzung gilt.
Nur Studienabschnitt 2 kann an der FH Jena absolviert werden.
Und ja, ausgebildetes Pflegepersonal "überspringen" somit die Module des ersten Teils und beginnen direkt im Abschnitt 2, also im dritten Semester.

Aber vielleicht hab ich ja auch die ersten beiden Semester verschlafen? :schlafen:

:wink:
 
Studienabschnitt 1 kann auch nicht die pflegerische Ausbildung ersetzen, Studienabschnitt 1 ist die 3-jährige Ausbildung die als Zugangsvoraussetzung gilt.
Nur Studienabschnitt 2 kann an der FH Jena absolviert werden.
Und ja, ausgebildetes Pflegepersonal "überspringen" somit die Module des ersten Teils und beginnen direkt im Abschnitt 2, also im dritten Semester.

Aber vielleicht hab ich ja auch die ersten beiden Semester verschlafen? :schlafen:

:wink:
Das ist dann aber sehr unlogisch. Wie kann etwas als "Zugangsvoraussetzung" deklariert werden, wenn es nochmals in den Studium-Modulen erscheint, die aber ausnahmslos übersprungen werden, weil sie ja das vermitteln, was dem Immatrikulierten schon vermittelt worden ist. :knockin:
 
Schätze mal an der FH Jena kann man entweder direkt nach dem Abi mit Studienabschnitt 1 beginnen oder nach der Ausbildung beim Studienabschnitt 2 einsteigen. Das heißt aber nicht, dass man nach Studienabschnitt 1 GuKP ist, das würde nicht dem Krankenpflegegesetz entsprechen.

Mein Fernstudium ist mit 120 Credits (der Bachelor hat insgesamt 360) immer noch am kürzesten. Dafür ist Jena möglicherweise billiger und man benötigt weniger Englischkenntnisse. Ganz ohne Englisch wird's wegen mancher Originaltexte wohl nicht gehen (jedenfalls hat mir das kürzlich eine Pflegemanagementstudentin aus Ffm berichtet).
 
Ich wüsste nicht, was sich hier widerspricht.

§ 4 Dauer und Gliederung des Studiums, Immatrikulation
(....)
(7) Das Studium besteht aus 2 Studienabschnitten. Das
Studium kann nur zum zweiten Studienabschnitt aufgenommen
werden.

(8) Der Studienabschnitt 1 umfasst das 1. und 2. Semester
und entspricht der erfolgreich abgeschlossenen 3-jährigen
Ausbildung
zur/zum Krankenschwester/-pfl eger, Gesundheits-
und Krankenpfl eger/-in, Kinderkrankenschwester/-
pfl eger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfl eger/-in,
Hebamme/ Entbindungspfl eger, Altenpfl eger/-in. Diese
Ausbildung wird entsprechend § 48 (10) ThürHG mit
60 ECTS Credits (entspricht 2 Semestern) angerechnet. Die
Anrechnung der Kenntnisse und Fähigkeiten bezieht sich
auf die Module A bis E (vgl. § 7 (1). Die Anrechnung ist in
§ 6 und 7 der Prüfungsordnung geregelt.
§ 7 Aufbau und Inhalte des Studiums
(....)
Studienabschnitt I:
1. und 2. Semester (60 ECTS)
Anrechnung einer erfolgreich abgeschlossenen 3-jährigen Ausbildung
zur/zum Krankenschwester/-pfl eger, Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, Kinderkranken schwester/-pfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfl eger/-in, Hebamme/Entbindungspfleger, Altenpfleger/-in.
1. und 2. Semester
Modul A : Berufliche Grundlagen des Pflegeberufes
Modul B: Aspekte pflegerischen Handelns
Modul C: Bezugswissenschaften der Pfl ege
Modul D: Praxis I: Pflege von Menschen aller
Altersgruppen
Modul E: Praxis II: Pflege in unterschiedlichen Settings
Die Inhalte des Studienabschnittes 1 entsprechen schon die der heutigen Ausbildung.
Wenn man bedenkt dass der Bachelor auch in Kombination zur Ausbildung absolviert werden kann, ist eine Verkürzung dieses Studienganges in Ordnung.
 
Hallo,
es gibt mittlerweile Bundesweit Modellprojekte, in welchen die Studiengänge der vorher erbrachten Leistung Rechung tragen. Berufliche Kompetenzen werden angerechnet ...und es ist ja eben so, dass man in der EU mit dem Bachelor die primärqualifizierende Ausbildung hat.
Um unnötig lange (und mit dem Europäischen Bildungsrahmen nicht ziu vereinabare) Ausbildungszeiten abzukürzen, hat man die ersten beiden Module so gestaltet, dass diese weitesgehend den Inhalten der Ausbildung entsprechen.
Auch an anderen Hochschulen kann man so ins 3. Semester einsteigen.

Da in der neuen Ausbildung zur GuKP schon einiges an BWL, Pflegetheorien, Sozialwissenschaften etc. enthalten ist, rechnet man dieses als die ersten CP an.

Die Anrechnung bereits erbrachter Leistungen ist in meinen Augen zu begrüßen...denn es fördert das vielzitierte "lebenslange Lernen". Gefördert wird somit die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Bildung...da man eben nichts "unnötig doppelt" belegen muss.
 
Naja, auch wenn ich den ganzen Bologna-Kram ablehne, hat es doch zumindest etwas gutes: es gibt mehrere Möglichkeiten d3er Hochschulzugangsberechtigung. Abitur oder FHR ist nicht mehr zwingen erforderlich, es genügt eine abgeschlossene Ausbildung mit Weiterbildung zum Techniker, Fachwirt, Meister etc.pp., eine abgeschlossene Ausbildung mit ein paar Jahhren Berufserfahrung oder auch nur vier Jahre Berufserfahrung + Zugangsprüfung in Deutsch und Mathematik. Aber grade Mathe könnte mir Probleme bereiten, denn seit der ersten Klasse waren meine Mathenoten grottenschlecht, trotz jahrelanger Nachhilfe usw.! Vieleicht habe ich ja auch Dyskalkulie!
 
Ob Dir der Bologna-Prozess gefällt oder nicht: Er ist beschlossene Sache. Wir werden ihn nicht mehr fällen können, also freuen wir uns über seine Vorteile. Es ist damit viel einfacher, ein Auslandssemester zu machen oder einen deutschen Studienabschluss im Ausland anerkannt zu bekommen. Bisher galt im Ausland das Diplom deshalb als Äquivalent zum Bachelor, da es der erste akademische Abschluss war. Damit hat man ihm meiner Meinung nach Unrecht getan.
 
Ich wüsste nicht, was sich hier widerspricht.
Das ist jetzt nicht dein Ernst -yvo- ... oder? Ich meine: offensichtlicher kann sich ein Widerspruch wohl kaum zeigen.

Das Studium besteht aus 2 Studienabschnitten. Das
Studium kann nur zum zweiten Studienabschnitt aufgenommen
werden.
Selten so gequirlten Unsinn gelesen. Womöglich gar von Hochschullehrern verfasst. Wie kann man nur eine Studienzugangsvoraussetzung als Studienabschnitt bezeichnen? Wenn die Textverfasser nicht die gedankliche Trennschärfe besitzen, darin zu unterscheiden - wie wollen sie dann in der Lage sein, die vielseitigen Probleme des Pflegealltags hinreichend zu beleuchten und die Studierenden mit dem nötigen Rüstzeug auszustatten, damit sie als Absolventen befähigt sind, diese Probleme zu lösen?

Und die verquerte Aussage wird auch dadrch nicht nachvollziehbarer, wenn man den Argumentationsversuch wagt: "Es ist ja nicht ungewöhnlich, wenn eine bestimmte Vorbildung sich verkürzend auf die Studienzeit auswirkt." Weil --> Dem Interessenten stehen im Fall der Jenaer Fachhochschule ja keine Optionen zur Verfügung. Ja wie denn auch? !!! In zwei Semestern lernt man nun mal nicht, was man ansonsten in 6 Semestern lernt. Das sollte doch jedem einleuchten.

MfG
 
Würde die FH Jena den Studienabschnitt 1 als Studienvoraussetzungen bezeichnen, hätten Sie wohl nie die Verkürzung um 2 Semester genehmigt bekommen und würde der Studiengang nicht über die ausreichenden Inhalte verfügen, wäre der Studiengang nicht akkreditiert worden.
Natürlich lernt man in 2 Semestern nicht, was man in 6 Semestern lernt. Aber man erhält den Bachelor ja eben auch nicht nach 2 sondern 4 Semestern.
Natürlich haben Interessenten am Studiengang der FH Jena eine Option. Vorallem die, eine andere Hochschule zu besuchen.
Dieser Verkürzung ist übrigens kein Einzelfall....es geht sogar z. T. noch kürzer.


Kath. FH Mainz:
Es gibt die Möglichkeit auch mit einer bereits abgeschlossenen Ausbildung im Pflegebereich, in der Rehabilitation und in der Logopädie ein Studium aufzunehmen.
1. Bewerbung als Quereinsteiger zum vierten Semester
FH Hannover:
… für Studieninteressierte mit einer abgeschlossenen dreijährigen Pflegeausbildung
Sofern Sie über die entsprechenden Zugangsvoraussetzungen verfügen und die FHH-Einstufungsprüfung mit Erfolg absolviert haben, besteht für Sie die Möglichkeit, am 2. Studienabschnitt teilzunehmen. Dieser wird in berufsbegleitender Form angeboten (Präsenzphasen), dauert 4 Semester und schließt mit der Bachelorprüfung ab. Bei erfolgreichem Ablegen der Bachelorprüfung wird Ihnen der akademische Grad „Bachelor of Arts (Nursing)“ verliehen.
Ebenfalls gibt es Fachhochschulen, an denen man den Bachelor in Pflege nach 6 Semestern ohne Vorbildung in der Pflege erhält.
An der FH Darmstadt ist lediglich ein 6-wöchiges Praktikum und eine Begründung für die Studienwahl notwendig:
Der Bachelor-Studiengang „Pflege und Gesundheitsförderung“ nimmt Studierende auf,

  • die über eine allgemeine bzw. fachgebundene Hochschulreife oder eine Zulassung zum Studium über BBB-Prüfung (= Prüfung für besonders begabte Berufstätige) verfügen,
  • die den Nachweis über sechs Wochen berufspraktische Tätigkeit in der direkten Pflege in einer stationären, teilstationären oder ambulanten Einrichtung des Gesundheitswesens erbringen,
  • die als ausländische StudienbewerberInnen ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen bzw. einen standardisierten Deutschtest bestanden haben,
  • die eine schriftliche Begründung für die Wahl des Studienfaches vorlegen.
 
Würde die FH Jena den Studienabschnitt 1 als Studienvoraussetzungen bezeichnen, hätten Sie wohl nie die Verkürzung um 2 Semester genehmigt bekommen und würde der Studiengang nicht über die ausreichenden Inhalte verfügen, wäre der Studiengang nicht akkreditiert worden.
Das mag wohl sein. Aber hier ergibt sich eine Grundsatzfrage: >> Was ist wirklich zielfördernd, wenn von Professionalisierung in der Pflege die Rede ist? << Wie liefert man einem künftigen Arbeitgeber ausreichende Argumente, dass der Bachelor- Abschluss etwas taugt? Dass er solide Qualifikation bedeutet? Sicherlich nicht mit faulen Rechentricks. Ich gewinne den Eindruck, dass es dir (und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit (!!!) auch anderen Studierenden) primär darum geht, einen akademischen Titel vorzeigen zu können, egal, wie er substanziell gewichtet ist. Und hier sehe ich eine nicht unbedeutende Stolperfalle, die Grundidee, aus welcher der Bologna-Prozess hervorgegangen ist, nach Gutdünken zu interpretieren. Sicher ist es auch Ziel, die Studienzeiten effektiv zu verkürzen. Das erreicht man aber nicht mit billigen Taschenspielertricks. Und um nichts anderes handelt es sich hier.

Ich selbst möchte nach meinem Fachwirt-Abschluss eine Studienlandschaft vorfinden, in der Bachelor-Studiengänge eine moderne aber gleichwertige Version der auslaufenden FH-Diplom- Studiengänge darstellen und mir zu den nötigen Kompetenzen verhelfen, am Projekt: Pflege als Profession mitzuwirken.
 
Der Bachelor wird nicht mit dem Diplom gleichgestellt werden. In anderen Ländern ist er das Krankenpflegeexamen! Erst der Master entspricht in etwa dem Diplom (nur das der unabhängig vom Studienort zur Promotion befähigt, mit einem FH-Diplom ist das ja nur unter bestimmten Umständen möglich).

Die Anrechnung der Grundausbildung und damit ein verkürzter Bachelor-Studiengang ist auch in den Ländern eingerichtet, die schon von jeher mit diesem System gearbeitet haben. Meistens erkennen sie der deutschen Krankenpflegeausbildung 240 credit points (der Bachelor hat insgesamt 360) an. Damit ist die FH Jena mit zwei Semestern (das dürfte ca. 120 CPs entsprechen) vergleichsweise knausrig.

Die Formulierung mit den Studienabschnitten finde ich allerdings auch irreführend.
 
@ Claudia

Direkte Vergleiche gestalten sich hier sicher schwierig. Fakt ist jedoch, dass ein FH-Diplom einen Zugang in den gehobenen Dienst bedeutet, wärend ein Master- Abschluss oder Uni- Diplom für Stellenbesetzungen im höheren Dienst vorgesehen ist. Dieser Unterschied macht sich nicht zuletzt auch finanziell bemerkbar. Mit einem Bachelor- Abschluss ist im öffentlichen Dienst auch der Einstieg in den gehobenen Dienst möglich. So gesehen befindet sich der Bachelor mit dem FH-Diplom auf einer vergleichbaren Ebene.

Was den Master betrifft, sind sich die "Bologna-Konstrukteure" im Großen und Ganzen einig, dass er mindestens den Anforderungen des Uni- Diploms entsprechen muss. Der Name allein sorgt noch nicht für internationale Anerkennung. Das wäre ja auch zu einfach. Ich glaube nicht, dass dieser Anspruch schon erfüllt ist. Da werden ACQUIN und Co noch so manche Evolutionsstufe durchlaufen müssen. :wink1:

Der Bachelor wird nicht mit dem Diplom gleichgestellt werden. In anderen Ländern ist er das Krankenpflegeexamen!
Unser Krankenpflegeexamen (wie auch das in der Altenpflege) ist sicher nicht minderwertig. Trotzdem lässt es sich nicht mit dem in der Schweiz, den USA, Großbritannien oder Schweden vergleichen. Diese Länder sind uns da eine gute Nasenspitze voraus. Egal, mit welchem Etikett sie es versehen. Man darf jedoch nicht vergessen, dass die Pflegefachpersonen in diesen Ländern über mehr Prokura verfügen. Sie müssen z.B. nicht bei jeder Kleinigkeit einen Arzt konsultieren, sondern können gewisse Entscheidungen selbst treffen. Das ist ja auch ein Punkt, der sich hier zu Lande unter dem Stichwort Professionalisierung verändern soll.

Was ich persönlich noch kritisiere, ist die Tatsache, dass weder die herkömmliche PDL- Qualifikation (ca. 720 Std. per Weiterbildung) noch die künftig angeforderte (Studium Pflegemanegement -> "Dipl. Pflegewirt (FH)" bzw. "Bachelor of Science") vertieft pflegerelevantes Fachwissen vermittelt. Die Gewichtung ist hier meiner Meinung nach zu "administrativ-kaufmännisch" akzentuiert. Schließlich sind Pflegedienstleiter gegenüber dem ausführenden Fachpersonal weisungsbefugt. Für mein Verständnis ist es ziemlich ineffizient, sich derartige Kompetenzen im Rahmen diverser Fortbildungen anzueignen. Diese gängige Handhabung zeugt nicht gerade von einem wohldurchdachten System.

Ist - wie gesagt - meine persönliche Meinung. Nachvollziehbare Gegenargumente sind herzlich willkommen.
 
Was ich persönlich noch kritisiere, ist die Tatsache, dass weder die herkömmliche PDL- Qualifikation (ca. 720 Std. per Weiterbildung) noch die künftig angeforderte (Studium Pflegemanegement -> "Dipl. Pflegewirt (FH)" bzw. "Bachelor of Science") vertieft pflegerelevantes Fachwissen vermittelt. Die Gewichtung ist hier meiner Meinung nach zu "administrativ-kaufmännisch" akzentuiert. Schließlich sind Pflegedienstleiter gegenüber dem ausführenden Fachpersonal weisungsbefugt.

Das Pflegemanagementstudium ist aber nicht nur darauf ausgelegt um danach als Pflegedienstleitung zu arbeiten. Relevante Arbeitsbereiche sind auch Forschungs- und Entwicklungsarbeiten bei Berufsverbänden, Gewerkschaften und anderen Institutionen, Mitarbeit im Qualitätsmanagement, Pflegeberatung etc.
Und für diese Einsatzfelder sind "administrativ-kaufmännisch" Kenntnisse unumgänglich!

Ausserdem hat der Arbeitsalltag eines Pflegedienstleiters nicht schwerpunktmäßig etwas pflegerelevanten Wissen zu tun (das sollte man schon in der Krankenpflegeausbildung -> die Vorraussetzung für dieses Studium ist erworben haben).

Und man sollte auch mal zwischen den Studiengängen unterscheiden, ich denke nicht das man einen Bachelorabschluss "Pflege/Pflegeüberleitung" mit dem des "Pflegemanagers" vergleichen kann!
 
Das Pflegemanagementstudium ist aber nicht nur darauf ausgelegt um danach als Pflegedienstleitung zu arbeiten.
Korrekt. Habe auch nichts Gegenteiliges behauptet. Ideal wäre hier wohl ein Bachelor-Studiengang mit dem Schwerpunkt Pflegedienstleitung. Da es diesen aber meines Wissens noch nicht gibt und Diplom-Pflegewirte (FH) neuerdings als ausreichend qualifiziert gelten, eine PDL- Stelle zu besetzen, erkenne ich im Zuge des Bologna- Prozesses diesbezüglich einen Handlungsbedarf.

Ausserdem hat der Arbeitsalltag eines Pflegedienstleiters nicht schwerpunktmäßig etwas pflegerelevanten Wissen zu tun
Leider muss ich dir da Recht geben. Aber genau darin äußert sich die Problematik.

(das sollte man schon in der Krankenpflegeausbildung -> die Vorraussetzung für dieses Studium ist erworben haben).
Zunächst einmal bildet der Beruf Gesundheits- und Krankenpfleger keine ultimative Voraussetzung, um ein Studium in Pflegemanegement aufzunehmen. Da bist du anscheinend nicht richtig informiert. Des Weiteren sollte ein Pflegedienstleiter (egal, ob nun in einer größeren Klinik oder im Altenpflegeheim tätig) über höhere pflegerelevante Fachkompetenzen verfügen, als eine regulär ausgebildete Pflegefachperson. Diese Forderung müsste für jeden gut nachvollziehbar sein, der im beruflichen Alltag von einem PDL dienstliche Anweisungen erhält. Sei dies nun in Bezug auf Wundversorgung, Pneumonieprophylaxe, Pflegekunden- Mobilisation etc.
Ich erwarte da von einem PDL Expertenwissen.
 
Des Weiteren sollte ein Pflegedienstleiter (egal, ob nun in einer größeren Klinik oder im Altenpflegeheim tätig) über höhere pflegerelevante Fachkompetenzen verfügen, als eine regulär ausgebildete Pflegefachperson. Diese Forderung müsste für jeden gut nachvollziehbar sein, der im beruflichen Alltag von einem PDL dienstliche Anweisungen erhält. Sei dies nun in Bezug auf Wundversorgung, Pneumonieprophylaxe, Pflegekunden- Mobilisation etc.
Ich erwarte da von einem PDL Expertenwissen.

Da hast du natürlich Recht, ob da allerdings ein Studium mit Schwerpunkt Pflegedienstleitung etwas verbessern würde ist fraglich, da man nicht in 6-8 Theoriesemestern ein Expertenwissen erreichen kann das höher ist als beispielsweise das einer Krankenschwester die jahrelange Berufspraxis hat + zusätzlich noch das Ganze andere lernen muss (BWL- Grundlagen etc.)

Auf jeden Fall muss sich im Bereich "Pflege" in Deutschland noch einiges tun und verändern, und genau das ist bei vielen Studenten die Motivation - aktiv an der Zukunft der Pflege mitwirken + etwas verändern zu können.
 

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