Elisabeth Dinse
Poweruser
- Registriert
- 29.05.2002
- Beiträge
- 19.809
- Beruf
- Krankenschwester, Fachkrankenschwester A/I, Praxisbegleiter Basale Stimulation
- Akt. Einsatzbereich
- Intensivüberwachung
Jetzt haben wir es doch:
Eine Kammer berät den Gesetzgeber und beteiligt sich an der Gesetzgebung. Sie soll Gutachter-, Sachverständigen und Schiedsstellentätigkeiten übernehmen.
Eine Kammer BERÄT. Sie hat keinerlei Einfluß auf die abschließende Gesetzesbildung. kannst momentan schön beobachten bei der Verlagerung von ärtzl. Tätigkeiten in den Pflegesektor. Da haben die Kammern interveniert... und sind abgewiesen worden.
Um ein Gutachten erstellen zu können, Sachverständige ausweisen zu können musst erst mal klären: was ist denn überhaupt das Ziel, was da mitgetragen werden soll.
Was muss Sr. Martha können, wenn sie Posten X bekleidet. Wieviel dieser Posten dann wert ist, dass werden andere bestimmen. Die Kammer garantiert lediglich dei Qualität der Tätigkeit.
Beispiel: Wundmanagement
Kammer legt fest, welche Anforderungen der Wundmanager nachweisen muss, um selbstständig- net eigenständig- Wunden versorgen zu dürfen. Du garantierst durch entsprechende Registrierung für 2 Jahre, dass der Wundmanager auf dem neusten fachlichen Standard arbeitet und der Kunde demzufolge die optimalste Therapie erhält.
Elisabeth
PS @Squaw- wieviel der pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse hast du in den Alltag überführt? Pflegeprozess? Pflegemodell? Risikomanagement? usw.