PflBG §12 Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen

nina95

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Hallo miteinander,

ich habe eine Freundin (24, wohnt in Baden-Württemberg), die in der folgenden Situation ist:
- Sie hat ihre Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpflegerin in Bosnien absolviert
- Ihre Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung aus Bosnien wurde als Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in anerkannt
- Sie hat in DE bisher 3 Jahre in zwei verschiedenen Altenheimen gearbeitet

Sie will nun 2020 eine Ausbildung als Kranken- und Gesundheitspflegerin beginnen, da ihre ja nicht vollständig anerkannt wurde. In dem neuen PflegeberufeGesetz steht unter §12:
"(2) Ausbildungen, die den von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2012 und von der Gesundheitsministerkonferenz 2013 beschlossenen Mindestanforderungen an Ausbildungen zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege entsprechen, sind auf Antrag auf ein Drittel der Dauer der Ausbildung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 anzurechnen. "

Damit kann ihre Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegehelferin doch anerkannt werden oder? Leider kriegen wir das Regierungspräsidium nicht ans Telefon um da nachzufragen.


Vielen Dank
 
Man könnte auch den Absatz (1) nehmen:
(1) Die zuständige Behörde kann auf Antrag eine andere erfolgreich abgeschlossene Ausbildung oder erfolgreich abgeschlossene Teile einer Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit bis zu zwei Dritteln der Dauer einer Ausbildung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 anrechnen. Das Erreichen des Ausbildungsziels darf durch die Anrechnung nicht gefährdet werden.

Die zuständige Behörde wäre in diesem Fall das RP Stuttgart oder?
 
Der Wohnort ist Plochingen, also direkt im Stuttgarter Kreis. Die Freundin hat eine kroatische Staatsbürgerschaft, braucht also auch keine Aufenthaltsgenehmigung oder Sonstiges.

Kann man als Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in mit einer verkürzten generalistischen Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpfleger/in rechnen? Sonst haben ja all die, die eine einjährige Ausbildung als Helfer haben einfach Pech gehabt oder wie?
 
Kann man als Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in mit einer verkürzten generalistischen Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpfleger/in rechnen? Sonst haben ja all die, die eine einjährige Ausbildung als Helfer haben einfach Pech gehabt oder wie?
:weissnix: Klar kann man, das hattest Du doch selbst im 1. Beitrag zitiert...
Hier nochmal:

"Die Durchlässigkeit der Ausbildung bleibt erhalten
Das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe berücksichtigt bereits erfolgreich abgeschlossene Ausbildungen in der Pflege. Unter bestimmten Bedingungen kann dies zu Verkürzungen der Ausbildung bzw. des Studiums führen.
Wer eine landesrechtlich anerkannte Ausbildung in der Pflegehilfe mit einer Dauer von mindestens einem Jahr erfolgreich absolviert hat, kann einen Antrag auf Verkürzung der Ausbildung nach dem Pflegeberufereformgesetz um ein Jahr stellen."


Quelle:
https://www.arbeitgestaltengmbh.de/assets/Uploads/PraxishandbuchPflege2.pdf S. 16
 
Gilt das dann auch für ausländische Abschlüsse, die anerkannt wurden?
 
Bei den Helferausbildungen? Glaub ich kaum.
Ich denke, es geht da um die APH- bzw. KPH-Ausbildungen, wie sie in den meisten deutschen Bundesländern angeboten werden.
 
Sie hat eine Urkunde vom RP Stuttgart bekommen in der steht: Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Krankenpflegehelferin". Das ist das doch oder?
 
Ja, das sollte ausreichen.

Der bewilligte Antrag bedeutet aber noch nicht, dass die Schule die Verkürzung auch akzeptiert oder im vollen Umfang akzeptiert. Es wäre also möglich, dass das Regierungspräsidium eine Verkürzung um ein ganzes Jahr bewilligt, eine Schule dann aber nur eine Verkürzung von einem halben Jahr anbietet o.ä.

Bei einer Verkürzung könnte sie sich ohnehin nicht zur Pflegefachfrau ausbilden lassen, da es diese Ausbildung 2020 ja erstmals startet. Sie müsste in einen laufenden Kurs einsteigen. Ist allerdings für die Verkürzung ohne Belang, da die Regelung bzgl. der Anerkennung vorheriger Ausbildung im (noch geltenden) Krankenpflegegesetz die gleiche ist.

Triple Win wäre kürzer und sie bekäme währenddesssen weiterhin das Gehalt einer KPH, das sicher über dem der Ausbildungsvergütung liegt.
 
Kann man als Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in mit einer verkürzten generalistischen Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpfleger/in rechnen? Sonst haben ja all die, die eine einjährige Ausbildung als Helfer haben einfach Pech gehabt oder wie?
Sie kann ab 20 lediglich eine Ausbildung zur Pflegefachfrau machen- und hier beginnt das Problem: die Ausbildung ist generalistisch ausgelegt und völlig anders aufgebaut als die bisherigen Ausbildungen. Innerhalb de ersten 2 Jahre müssen bestimmte Einsätze durchlaufen werden...hier müssten sich also aus der ersten Ausbildung bestimmte Pflichteinsätze (3 Monate Altenheim, 3 Monate ambulante Pflege, Pädiatrie etc.) ergeben.

Die bisherige KPH war noch nie deckungsgleich mit dem ersten Jahr der GuKP. Sie ist es erst recht nicht mehr mit der Generalistik.
Da Schulen Ausbildungsverbünde gründen sind die Einsatzpläne noch enger durchgetaktet als früher, da im Austausch eben oft Schüler der Altenpflege kommen. Mit der Verbindlichkeit der 10 % Anleitung wird es für die Häuser noch enger, ihre Anleitungszeiten zu erfüllen, gleichzeitig müssen mehr Schüler "durchgeschleust" werden.
Ob da Vakanzen sind, für Verkürzungen die Pläne umzustricken ?!

Bedenkt bitte auch, das in 2020 die erste Kohorte n den Start geht....wie die neue Ausbildung funktioniert weiss im Prinzip noch niemand.
Es ist also eh schon mit etwas "Chaos" zu rechnen...

Auch ist die Ausbildung deutlich mehr auf die Vorbehaltsaufgabe (Pflegeprozess) ausgerichtet und der theoretische Unterricht auf alle Settings und Altersgruppen ausgerichtet. Man kann nicht einfach "mal später kommen".

Ich persönlich halte nichts von Verkürzungen ....auch ausgebildete KPH durchlaufen bei uns die kompletten 3 Jahre!

Wenn sie erst 3 Jahre hier ist, wäre auch mit sprachlichen Defiziten zu rechnen. Für die Fachkraftausbildung benötigt man C1 :-)
Was spricht dagegen, die vollen 3 Jahre zu machen?
 
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Danke euch für die Infos.

Naja Sie hat ja nicht "nur" eine Anerkennung als Krankenpflegehelferin, deswegen die Frage ob da irgendwas möglich ist.
- Sie hat 1 Jahr in Bosnien im Krankenhaus gearbeitet und dort 3 oder 4 Jahre ihre Ausbildung gemacht.
- 3 Jahre Berufserfahrung in Deutschland (Altenpflegeheim). Halbes Jahr Berufserfahrung in der Physiotherapie in DE.
- Fachlich ist Sie meiner Meinung nach und von dem was ich von anderen gehört besser aufgestellt als viele andere hier ausgebildete Fachkräfte mit längere Berufserfahrung.
- Ihre Schulfreunde, die in Bayern wohnen, haben die Anerkennung ohne Probleme bekommen. (Da verstehe ich das System nicht mehr und finde das für Sie besonders ärgerlich. Es wird ja ständig gejammert wie Fachkräfte fehlen und dann sowas.)

Ihre bisherigen Abschlüsse, Berufserfahrung und Zeugnisse kann die ja somit fast in die Tonne treten.
 
Sie hat 1 Jahr in Bosnien im Krankenhaus gearbeitet und dort 3 oder 4 Jahre ihre Ausbildung gemacht.
- 3 Jahre Berufserfahrung in Deutschland (Altenpflegeheim). Halbes Jahr Berufserfahrung in der Physiotherapie in DE.
Im Klartext: Erstausbildung, ein einziges Berufserfahrung als Gesundheits- und Krankenpflegerin (in einem anderen System und mit deutlich weniger pflegerischer Tätigkeit, dafür mehr an ärztlichen Assistenzaufgaben). Seitdem ausschließlich Tätigkeit als Pflegehelferin, mit häufig wechselnden Arbeitgebern. In der Physiotherapie kann sie keine Berufserfahrung haben, auch dort ist lediglich eine Tätigkeit als Praktikantin oder Hilfskraft möglich.

Anhand dieser Biographie würde ich sie als Arbeitgeber sicherlich nicht als
besser aufgestellt als viele andere hier ausgebildete Fachkräfte mit längere Berufserfahrung.
ansehen.
Naja Sie hat ja nicht "nur" eine Anerkennung als Krankenpflegehelferin, deswegen die Frage ob da irgendwas möglich ist.
Ja, zum dritten Mal: Triple Win. Ein Programm, das explizit für Menschen in Ihrer Situation entwickelt wurde. Ein Jahr weiteres Arbeit als Krankenpflegehelferin, parallel Fach- und Sprachunterricht, Kenntnisprüfung, Sprachtest und fertig. Klickt auf den Link weiter oben und schaut, wo das im Raum Stuttgart angeboten wird. Wenn das "Amtsdeutsch" noch problematisch sein sollte: Hier gibt es auch Informationen in verschiedenen Fremdsprachen. Projekt Triple Win - Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
 
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