Hallo miteinander,
ich habe eine Freundin (24, wohnt in Baden-Württemberg), die in der folgenden Situation ist:
- Sie hat ihre Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpflegerin in Bosnien absolviert
- Ihre Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung aus Bosnien wurde als Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in anerkannt
- Sie hat in DE bisher 3 Jahre in zwei verschiedenen Altenheimen gearbeitet
Sie will nun 2020 eine Ausbildung als Kranken- und Gesundheitspflegerin beginnen, da ihre ja nicht vollständig anerkannt wurde. In dem neuen PflegeberufeGesetz steht unter §12:
"(2) Ausbildungen, die den von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2012 und von der Gesundheitsministerkonferenz 2013 beschlossenen Mindestanforderungen an Ausbildungen zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege entsprechen, sind auf Antrag auf ein Drittel der Dauer der Ausbildung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 anzurechnen. "
Damit kann ihre Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegehelferin doch anerkannt werden oder? Leider kriegen wir das Regierungspräsidium nicht ans Telefon um da nachzufragen.
Vielen Dank
ich habe eine Freundin (24, wohnt in Baden-Württemberg), die in der folgenden Situation ist:
- Sie hat ihre Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpflegerin in Bosnien absolviert
- Ihre Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung aus Bosnien wurde als Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in anerkannt
- Sie hat in DE bisher 3 Jahre in zwei verschiedenen Altenheimen gearbeitet
Sie will nun 2020 eine Ausbildung als Kranken- und Gesundheitspflegerin beginnen, da ihre ja nicht vollständig anerkannt wurde. In dem neuen PflegeberufeGesetz steht unter §12:
"(2) Ausbildungen, die den von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2012 und von der Gesundheitsministerkonferenz 2013 beschlossenen Mindestanforderungen an Ausbildungen zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege entsprechen, sind auf Antrag auf ein Drittel der Dauer der Ausbildung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 anzurechnen. "
Damit kann ihre Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegehelferin doch anerkannt werden oder? Leider kriegen wir das Regierungspräsidium nicht ans Telefon um da nachzufragen.
Vielen Dank