Antrag auf Anrechnung der 1 Jährigen Ausbildung zur KPH?

mandymaus33

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Krankenhaus
Hallo,

Ich bin neu hier und brauche eure Hilfe, ich beende im September meine 1 jährige Ausbildung zur KPH , bin nun entschlossen zwei Jahre weiter zu lernen und den Abschluss zur Gesundheits- und Krankenpfleger /-Schwester zu absolvieren. Nach einigen Informationen von meinen Mentoren muss ich nun den Antrag auf:
Anrechnung von anderen Ausbildungen in den Gesundheitsberufen , beim Landesamt Brandenburg stellen, um am 1.10.2010 ins 2 Lehrjahr mit einzusteigen.

Ich habe mich schon durch einige Foren Beiträge gewälzt, aber meine benötigten Infos nirgends finden können. Ich möchte den Antrag so professionell wie möglich schreiben, meine frage ist nun wie ich das am besten formuliere bzw. welche wichtigen Informationen ich im Antrag einbringen muss.

Kann mir jemand sagen was ich genau zu beachten haben bzw. welche wichtigen Informationen ich im Antrag angeben muss?.

Über ein paar Infos wäre ich euch dankbar.
Liebe grüße
Mandymaus
 
Hallo,

ich würde Dir raten, hierfür Kontakt zu der Schule aufzunehmen, bei welcher Du zum 01.10.2010 einen Ausbildungsvertrag für die verkürzte Ausbildungsform zur GuKP hast. Diese wissen da eigentlich am besten Bescheid...

Viele Schiulen lassen sich auf eine solche theoretische Option der Verkürzung nicht ein, darum wird man Dir "vor Ort" am besten weiter helfen können, da diese Schule damit Erfahrung hat.
 
hallo Lillebrit,

lieben dank für deine Antwort . Ich habe vielleicht einige Informationen vorab erwähnen müssen:

Mal etwas zu meiner jetzigen Lage:

was die schule angeht, ist schon alles geregelt, mache an der schule weiter wo ich bisher war. Meine praktische Prüfung habe ich hinter mir:wink1::rofl:, habe am 28.9 nun noch die mündliche und bin der festen Überzeugung diese auch zu packen. Ich werde dann auch am 1.10.10 sofort in der neuen klasse weiter machen, haben mir die Lehrer meiner schule angeboten, unabhängig von der Genehmigung des Landesamtes(Natürlich nur wenn ich in der mündl. auch durch bin) .

Wie gesagt so ist alles schon geklärt, nun sitze ich aber vor den Antrag und weiß nicht wie ich es richtig formuliere, was die Sache mit den §6 und der Gleichstellung auf Anrechnung angeht.

Hört sich zwar alles so einfach an, aber wenn man dann dran sitzt, und los legen will geht nichts:(.

Da ich erst in 3 Wochen wieder an der schule bin hab ich keine Möglichkeit die Lehrer nach Rat zu fragen. muss den Antrag aber nächste Woche raus schicken.

Hoffe konnte jetzt mein Anliegen etwas deutlicher machen.
Lieben Gruß
 
Hallo,

kannst Du nicht trotzdem einen Termin mit Deinen Lehrern vereinbaren und nach dem Dienst da noch hinfahren? Alternativ eine telefonische Besprechung...
Deine Lehrkräfte kennen sich einfach am besten damit aus, weil sie Kontakt zu der betreffenden Behörde in Deinem Bundesland haben.
 
Liebe mandymaus,

da gibts keine besonderen Formalitäten oder Formulierungen.

Beantragen geht natürlich erst, wenn du dein Examen in der Tasche hast, aufgrund wessen sollte sonst entschieden werden?

Das wird frühestens mitte Oktober sein.
Ich gehe davon aus, dass die Entscheidung etwa November zu erwarten ist.
Behörden - eher Ende.

Es gibt in jeder Schulaufsichtsbehörde eine sog. Leitlinie (natürlich nicht schriftlich), bei wieviel Berufserfahrung und Noten, wieviel Verkürzung gewährt wird.

An die Schulaufsichtsbehörde:
Sehr geehrte ...
Hiermit beantrage ich ... nach § KrpflG die Verkürzung der Ausb. zum ...
Ich habe am ... meine Ausbildung an der BFS soundso ... zum ... erfolgreich abgeschlossen.

Vielen Dank für ihre Bemühungen

mfg


Anlagen:
 
Hallo,

meinen Deine Lehrer, dass Du im Mittelkurs startest, oder aber in dem Kurs, der zum 01.10. neu beginnt?

Letzeres ist nämlich unabhängig von einer Entscheidung der Behörden und somit jederzeit möglich....(Ausbildungsvertrag vorausgesetzt).

Es wäre sowieo zu überlegen, nicht doch die kompletten 3 Jahre der GuKP Ausbildung zu machen, da die KPH Ausbildung nicht 1:1 mit dem erste Ausbildungsjahr der GuKP identisch ist.
Viele Inhalte werden in der GuKP einfach vertieft behandelt...

Aus diesem Grund scheuen viele Schulen diese Verkürzung; darüber hinaus ist selbt der reguläre Zugang zur GuKP abhängig von der Examensnote zur KPH (schulinterne Regelung).
 

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