Anrechnung des Hauptpraktikum - Pflegemanagement

Sammy339

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26.10.2008
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Hallo!

Ich habe vor, Pflegemanagament an der FH Hamburg zu studieren.In einigen Foren wird zwar davon gesprochen, allerdings teils widersprüchlich.

Ich bin Fachkrankenpfleger für Anä/Int und habe 5 Jahre Berufserfahrung (ohne Ausbildung).
Habe ich eine Möglichkeit, die 20 Wochen, immerhin 5 Monate, mir anrechnen zu lassen?Bzw reicht es aus, daß ich schon in diesem "Feld" arbeite?
Es ist für mich schwer vorstellbar, 5 Monate ohne Einkommen ein Paraktikum absolvieren zu müssen.
In der Hoffnung auf hilfreiche Tipps bedanke ich mich im Voraus

MfG
 
Hallo,
das lässt sich nur beantworten, wenn Du uns verrätst, WAS für ein Praktikum gefordert wird...
Geht es um ein PFLEGEpraktikum, oder explizit um ein Praktikum im LEITUNGSbereich?
Bei der ersten Variante wird es mit Sicherheit eine Anrechnung geben...bei der zweiten wirst Du wohl oder übel noch ein entsprechendes Praktikum absolvieren müssen.

Näheres kannst Du der Studienordnung entnehmen.
 
Hallo Sammy,
für das Grundstudium brauchst Du kein Praktikum absolvieren. Da wird deine Ausbildung anerkannt.
Für das Hauptstudium wird das Praktikum fällig.
§ 6 Durchführung des Hauptpraktikums
3) ..........kann das Hauptpraktikum in Teilabschnitten von mindestens vier Wochen abgeleistet werden.

§7 Anrechnung beruflicher Tätigkeiten auf das Hauptpraktikum
1) Qualifizierte berufliche Tätigkeiten der Studierenden werden auf das Hauptpraktikum bis zur Vollen Höhe angerechnet, wenn diese Tätigkeiten im Umfang von mindestens einem halben Jahr im Regelfall während des Hauptstudiums ausgeführt wurden und in vollem Umfang den Anforderungen des Rahmenausbildungsplanes Hauptpraktikum entsprechen.

Rahmenplan:
3. Studiengang Pflegemanagement:
Das Hauptpraktikum kann sich auf alle Tätigkeitsfelder beziehen, bei denen insgesamt sowohl strategische als auch operative Managementaufgaben (....) gegeben sind.
Zum einen sind dies alle Führungsaufgaben der Linienfunktion auf unterschiedlichen Leitungsebenen ............
z.B. Stationsleitung, Abteilungsleitung, Pflegedienstleitung, Teamleitung, Wohnbereichsleitung, Einsatzleitung, Geschäftsführung

Damit können unterschiedliche Tätigkeitsbereiche und -anforderungen verbunden sein:
z.B. auf die Patienten bezogene Aufgaben (Pflegequalität....)
z.B. auf die Mitarbeiter bezogene Aufgaben (Einsatzplan....)
z.B: auf die Organisation desPflegedienstes bezogene Aufgaben (Arbeitsabläufe.....)
z.B. auf die Betriebsleitung bezogene Aufgaben (Haushaltsplan....)
z.B. auf die Ausbildung bezogene Aufgaben ( Praxisanleitung....)


Soderle,
die Fachausbildung hilft Dir nur bei der Zulassung zum Studium, falls Du eine Zugangsprüfung absolvieren mußt. Wenn die allg. bzw. fachgebundene Hochschulreife vorliegt brauchst Du sie dafür nicht.
Einreichen würde ich sie trotzdem, da evtl. Teile der Zusatzausbildung für das Studium angerechnet werden könnten.
Stichwort Praktikum im Hauptstudium,
wenn du irgendwas nebenbei zu erledigen hast, sammel die Bescheinigungen. Werde Mentor für die Schüler oder Schichtleitung (falls ihr sowas habt) Lasse dich als Kümmerer für den Compi (Keyuser) oder für die Materialbestellung anheuern. ( Nach dem Motto, bei Problemen mit mir regeln, ansonsten alles so wie immer)
Ich habe auch keine Leitungsfunktion. Laut meinem Beratungsgespräch werden das Studienzentrum und ich Wege finden, das Praktikum anerkennen zu lassen. Und wenn alle Stricke reissen würde man mir ein theoretisches Praktikum aufbürden. Dann müßte ich statt kurzem Praktikumsbericht eben eine längere Hausarbeit schreiben und das Praktikum im Kopf absolvieren.
Meistens hat man mehr Probleme mit dem Arbeitgeber, weil er keine Bescheinigungen ausstellen möchte, wie mit dem Praktikumsamt.
Grüße Mau
 

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