Fortbildung und Fahrzeiten: Anrechnung von Stunden

singlemama23

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Pflegedienstleitung
Hallo ihr,

ich bin viel auf Fachtagungen und Fortbildung und muss dafür oft 150 km oder mehr fahren (eine Strecke). Wie schaut das gesetzlich mit den Stunden aus. Mein Arbeitgeber sagt das ich nur das anrechnen darf was ich eigentlich an Stunden hätte bringen müssen, also 7,8 Stunden. Teilweise bin ich dann jedoch von 7 Uhr bis Abends 20 Uhr unterwegs. Kann mir da jemand helfen?

LG
 
Hängt davon ab, ob die Fortbildungen freiwillig oder verpflichtend sind.

Bei beiden kannstes aber natürlich später steuerlich absetzen; aber das nur nebenbei :)
 
Ob Dein Arbeitgeber recht hat, weiß ich nicht, aber mehr als zehn Stunden darf er auf keinen Fall anrechnen, da er sonst in Konflikt mit dem Arbeitszeitgesetz kommt. Kannst Du nicht verhandeln, ob er Dir in Einzelfällen diese zehn Stunden anrechnen kann?
Paß aber auf: Wenn Du z.B. Messen besuchst, bist Du vielleicht auch nicht immer acht Stunden da und die kann Dein Chef Dir dann abziehen.
 
Habe das Thema abonniert, weil es mich persönlich auch interessiert. Muss zur Zeit häufig fahren, aber bei weitem nicht so weit wie du. Habe noch keine Stundenabrechnung abgegeben, PDL sagt: Fahrzeit=Arbeitszeit (wenn nicht an meiner Dienststelle tätig)
Bei Fortbildung??? Ich denke das wird auch nicht allgemein gültig sein, sondern von Geschäftsführung zu Geschäftsführung anders, oder?:fidee:
 
Ich kenne es auch nur so, dass die Dienststunden eines normalen Arbeitstages angerechnet werden. Während der Fahrt genieße ich nur den Versicherungsschutz.
 
Hallo,

um deine Frage exakt zu beantworten, müsste man natürlich wissen, unter welchen Tarifvertrag du fällst und ob es bei euch weiterführende Betriebsvereinbarungen zu diesem Thema gibt.

Der Regelfall sieht meistens leider so aus, daß bei Fortbildung maximal die tagesübliche Arbeitszeit (in deinem Fall 7,8) Stunden gerechnet wird, außer, die tatsäche Fortbildungszeit ohne Fahrzeiten liegt höher.
Fahrzeiten werden nur dann mitgerechnet, wenn sie "innerhalb" der tagesüblichen Arbeitszeit liegen, ansonsten sind sie leider "Privatvergnügen".

Gruß

medsonet.1
 

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