Notendurchschnitt 4,1 = durchgefallen?

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Sonnenblume

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Nähe Dortmund
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Gesundheits- und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
stationär - Unfallchirurgie
Funktion
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Hallo Zusammen ! :wavey:

Ich habe mal eine Frage:

Mit welchem Durchschnitt in der schriftlichen Prüfung nach dem alten Gesetz hat man bestanden und ab wann ist man durchgefallen ?

Liebe Grüße Sonnenblume :flowerpower:
 
Hallo Sonnenbluume, wie es im Titel des Threads steht, ist es richtig.
4,1 ind der schriftlichen Prüfung nach Gesetz von 1985 ist durchgefallen.
 
Hallo Flexi !

Viel Dank für deine Antwort ...

Jeder erzählt es irgendwie anders.
Ich weiß das leider nicht, weil ich ja erst nächstes Jahr Examen mache.

Aber es wurde erzählt, dass man bis 4,4 bestanden hat.
Ab 4,5 ist 4- und das zählt wie eine 5.

Aber eine Freundin ist mit 4,1 durchgefallen!

Kann doch garnicht sein, dass der eine das erzählt und der andere das, oder ?

Liebe Grüße
 
Hallo Sonnenblume,
Jeder erzhählt es irgendwie anders.
Ich weiß das leider nicht, weil ich ja erst nächstes Jahr Examen mache.
Dann trifft die ALT-Gesetzregelung für dich eh nicht mehr zu!

Für dich gilt dann das neue Gesetz mit der dazugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Dort sind die Regelungen anders vorgenommen.
Aber eine Freundin ist mit 4,1 durchgefallen!
Kann doch garnicht sein, dass der eine das erzählt und der andere das, oder ?
Lies es einfach in der alten(!) Ausbildungs- und Prüfungsverordnung nach! Dort ist eine klare mathematische Regelung vorhanden.

Eine weitere Diskussion zu der alten APO ist ausserdem müssig, da sie allenfalls noch für Durchgefallene aus Herbst 2006 (die mit einjähriger Ausbildungsverlängerung) anwendbar ist.
 
Hallo Flexi!

Ich weiß, dass das für mich nicht mehr gilt... aber meine Freundin hat nach dem alten Gesetz Prüfung gemacht und dort haben welche Einspruch eingelegt.
Es hieß man sei nur mit 4,0 durch und jetzt habe ich wieder was von 4,4 gehört, deswegen wollte ich noch einmal hier nachfragen.

Wo kann ich denn was zu der alten Prüfungsverordnung nachlesen ?

Liebe Grüße
 
also soweit ich weiß war es in meinem Jahrgang so das man mit 3,5 durchgefallen ist (Examen 2004)
 
Aber dafür muss es doch eine einheitliche Regelung geben ... das kann doch nicht jedes Krankenhaus einfach entscheiden.
 
Hallo Sonnenblume,

diese gibt es auch, das nennt sich die Prüfungsordnung.

Liebe Grüsse
Narde
 
Hallo zusammen,
ist weiss wirklich nicht so ganz, wo das Problem liegt:
Aus http://www.krankenschwester.de/foru...-richtlinien-ausbprvo_krankenpflege_1985_.pdf
§ 12 Absatz 3:
Dabei lautet die Gesamtnote...
"ausreichend" (4) bei Werten von 3,5 bis 4,0
"Mangelhaft" (5) bei Werten von mehr als 4,0 bis 5,0,
4,01 ist schon mehr als 4,0, folglich 4,1 erst recht.

Schlusszufolgern bleibt, das hier bundesgesetzlich einheitlich festgelegt ist, das man bei einer mathematisch vorgegebenen Berechnungsmodalität mit dem Ergebnis 4,1 die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist.
 
Hallo!!!
Also ich habe ja auch (wie so viele hier) nach altem Gesetz gelernt. Und da heißt es in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ganz klar:
§ 7 Bestehen und Wiederholen der Prüfung
(1) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder nach § 202 Abs. 1 vorgeschriebenen Prüfungsteile mit mindestens
ausreichend" benotet wird.
Quelle in dem Fall nicht leicht, weil das Gesetz veraltet, aber soweit ich es überflogen habe wortgetreu HIER anrufbar.
Das heiß zu Deutsch: Jeder Teil (Praktisch, Schriftlich, Mündlich) wurde MINUMUM mit 4,0 (oder BESSER) bestanden, oder man ist durchgefallen.
Noten:
1. sehr gut" (1) bei Werten unter 1,5,
2. gut (2) bei Werten von 1,5 bis unter 2,5,
3. befriedigend" (3) bei Werten von 2,5 bis unter 3,5,
4. ausreichend" (4) bei Werten von 3,5 bis 4,0,
5. mangelhaft" (5) bei Werten von mehr als 4,0 bis 5,0,​
6. ungenügend" (6) bei werten von über 5,0.
Quelle: siehe oben!
Ich hoffe, ich konnte helfen.

Grüße,
mobitz
 
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