Ich benötigte damals eine Erlaubnis des Arbeitgebers. Zwischenzeitlich erhielten wir dann mal ein Rundschreiben, daß Nebentätigkeiten laut Gesetzgeber nicht mehr genehmigungspflichtig seien. ( der Krankenkasse und dem Rentenversicherer mußte ich die Nebentätigkeit melden, weil man vom Nebeneinkommen Beiträge erstatten muß.- Und natürlich wird die Steuererklärung etwas komplizierter.)
Vor kurzem habe ich ein Schreiben bekommen, daß Nebentätigkeiten wieder genehmigt werden müßten. Dem Schreiben lag ein neuer Antrag bei, den man stellen sollte.-
Ich habe es ignoriert, weil ich die schriftliche Genehmigung vorliegen habe.
Es kann ja irgendwie nicht sein, daß ich meinen Arbeitsvertrag reduziere um die genehmigte Nebentätigkeit ausführen zu können und daß ich mir das hundertmal neu genehmigen lassen muß. So läuft der Hase aber auch nicht.-
Eine einmal gegebene Genehmigung kann zwar widerrufen werden, dafür müssen aber stichhaltige Beweise vorliegen, daß die Nebentätigkeit gegen ein Verbot verstößt. Der richtige Weg wäre hier kein neuer Antrag gewesen, sondern der Arbeitgeber hätte einen Widerspruch schreiben müssen, der Beweise enthält warum die Nebentätigkeit nicht weiter ausgeführt werden darf. Ist die Nebentätigkeit einmal genehmigt, so erübrigt es sich regelmäßig neue Anträge zu stellen. Da hatte sicher einer mal wieder Langeweile am Schreibtisch, oder so.
Liebe Grüße Fearn