Nebentätigkeit

Wie schaut das ganze denn dann mit Ehrenamt aus? Darf ich dann im Urlaub auch nicht ehrenamtlich Rettungsdienst fahren oder auf Sanitätsdienste gehen?
Im Endeffekt ist es doch wohl meine eingene Entscheidung, was ich in meiner Freizeit und in meinem Urlaub mache (klar, solange es die Ausbildung und die Arbeitszeiten zulassen).
 
Ehrenamt unterliegt normalerweise nicht der Genehmigungspflicht.

Allerdings gibt es Organisationen die auf die Einhaltung der Ruhezeiten zwischen dem Ehrenamt und der Berufstätigkeit achten, darunter fällt auch der Erholungsurlaub.

Wie genau es eingehalten wird, hängt von der einzelnen Organisation - Kreisverband, Regionalverband ab.
 
Nebenjobs darf der AG nicht verbieten, man muss ihn genhemigen lassen.

Der Hauptjob hat aber immer oberste Priorität, man kann also nicht sagen "an dem Tag kann ich nicht arbeiten,weil ich da "kellnern" muss oder ähnliches dass ist natürlich klar.

Eine Freundin hat seit Jahren einen 400 Euro Job nebenbei in einer Herrenboutique und das ist kein Problem! Ihr ist es aber schon oft passiert, dass sie den Nebenjob nicht machen konnte, weil der AG die Dienstzeiten verändert hat.8)

Isabel
 
Ich benötigte damals eine Erlaubnis des Arbeitgebers. Zwischenzeitlich erhielten wir dann mal ein Rundschreiben, daß Nebentätigkeiten laut Gesetzgeber nicht mehr genehmigungspflichtig seien. ( der Krankenkasse und dem Rentenversicherer mußte ich die Nebentätigkeit melden, weil man vom Nebeneinkommen Beiträge erstatten muß.- Und natürlich wird die Steuererklärung etwas komplizierter.)
Vor kurzem habe ich ein Schreiben bekommen, daß Nebentätigkeiten wieder genehmigt werden müßten. Dem Schreiben lag ein neuer Antrag bei, den man stellen sollte.-
Ich habe es ignoriert, weil ich die schriftliche Genehmigung vorliegen habe.
Es kann ja irgendwie nicht sein, daß ich meinen Arbeitsvertrag reduziere um die genehmigte Nebentätigkeit ausführen zu können und daß ich mir das hundertmal neu genehmigen lassen muß. So läuft der Hase aber auch nicht.-
Eine einmal gegebene Genehmigung kann zwar widerrufen werden, dafür müssen aber stichhaltige Beweise vorliegen, daß die Nebentätigkeit gegen ein Verbot verstößt. Der richtige Weg wäre hier kein neuer Antrag gewesen, sondern der Arbeitgeber hätte einen Widerspruch schreiben müssen, der Beweise enthält warum die Nebentätigkeit nicht weiter ausgeführt werden darf. Ist die Nebentätigkeit einmal genehmigt, so erübrigt es sich regelmäßig neue Anträge zu stellen. Da hatte sicher einer mal wieder Langeweile am Schreibtisch, oder so.
Liebe Grüße Fearn
 
Ist die Nebentätigkeit einmal genehmigt, so erübrigt es sich regelmäßig neue Anträge zu stellen. Da hatte sicher einer mal wieder Langeweile am Schreibtisch, oder so.

Nur wenn es sich um die gleiche Nebentätigkeit handelt. Beim Wechsel auf einen anderen Nebenjob könnte das anders aussehen. Da macht ein neuer Antrag für mich Sinn.