artfremd ist sicher nicht der richtige Ausdruck, allerdings darf er nicht in direkter Konkurrenz zu den Angeboten deines Hauptarbeitgebers stehen, weil du sonst die Loyalitätsverpflichtung ihm gegenüber brichst.
Schwierig@maniac:
Hast Du nach der alten (85 er Gestz) oder der neuen Ausbildungsstruktur (2004) gelernt?
hallo
ich bin in einer ganz ähnlichen situation . Da ich aber denke dass ich keinen Nebenjob machen darf und auch nicht weis ob die zeit es erlaubt habe ich Wohngeld beantragt was mir in diesem fall auch zusteht . Kannst du auf jeden fall auch versuchen .
Lg
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