Nachtwachen durch KPH?

wilmi

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14.02.2006
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36
Hallo,
weiß jemand von euch, ob es irgendwelche (neuen) Bestimmungen gibt, die einer Krankenpflegehelferin die Übernahme von Nachtwachen verbieten?
Viele Grüße
wilmi
 
Hallo Wilmi,

die GEsetzgebung hab ich so auf die Schnelle nicht im Kopf, müsst ich auch nachlesen.

Problem sind die Tätigkeiten, die Krankenpflegehelfer nicht übernehmen dürfen, z. B. die Verabreichung von Infusionen u. v. m. Wenn Du also in einem Bereich arbeitest, wo Du mit solchen Tätigkeiten konfrontiert bist, erübrigt sich Deine Frage, dann kannst Du keine NW machen. Das Dürfen ist das Problem, das dem "trotzdem-machen" gegenübersteht. Wenn in der Nacht was passiert, z. B. ein Infusionszwischenfall mit ernsthaften Folgen, und Du hast Die Infusion angehängt, dann kann es böse ausgehen.

Mach Dich schlau: Welche Tätigkeiten fallen in den Bereich der Krankenpflegehelfer/innen (Abgrenzung zu Tätigkeitsbereichen der Gesundheits- und Krankenpflegerinnen) und schau in Deine Stellenbeschreibung, da findest Du sicher Informationen, die Dich einer Anwort etwas näher bringen.

LG Anika
 
Es ist meines Erachtens vorgeschrieben, dass in jeder Schicht mind. eine examnierte Fachkraft vorzuhalten ist.

Elisabeth
 
Hallo

und somit ist die Fragestellung irreführend...eine KPH darf natürlich Nachtwachen machen; allerdings nicht alleine (also ohne GuKP)!!!
 
Darf sie auch, zum Beispiel in ner DementenWg oder sowas ;)

Um welchen Bereich geht es?
 
Vielleicht hilft dir das weiter: Du bietest deinem AG deine Arbeitskraft an. Es wird ein Vertrag aufgesetzt, der alles enthält von Lohn bis zur Arbeitszeit.
Wenn in deinem Arbeitsvertrag drinne steht: z.B. 3-Schicht- System- dann hättest du gute Karten.
AG tun dies aber eher selten, da sie sich damit die Möglichkeit der Dienstplanung nach den eigenen Interessen offenhält. Der AG kann also entscheiden, wie er dich einsetzt: mit oder ohne ND. Er muss dir dies nicht mal erklären.

Versuch dein Glück bei der MAV oder dem Betriebsrat. Eigentlich muss diese Veränderung mit denen besprochen werden. Der AG kann hier begründen und die MAV/ BR können/ müssen zustimmen, wenn das Ansinnen im gesetzlichen Rahmen liegt... was es meiner Meinung nach tut.

Elisabeth
 
Hallo,
bei uns im Haus versucht man, immer wieder etwas zu erneuern, erst durften KPH´s Nachtdienst alleine machen: wenn eine examinierte Kraft auf der Etage war.
Dann gab es großes Geschrei..... da man die Station ja nicht verlassen darf! Also KEINE KPH alleine im Nachtdienst!
Nun hat man ein ganz neues Modell gefunden : KPH dürfen alleine Nachtdienst machen, WENN: auf der gleichen Etage eine examinierte Kraft arbeitet!

Machen in unserem Haus ein Schritt vor um wieder einen zurück zu gegen

Gruß
 
Hallo,
bei uns im Haus versucht man, immer wieder etwas zu erneuern, erst durften KPH´s Nachtdienst alleine machen: wenn eine examinierte Kraft auf der Etage war.

Nun hat man ein ganz neues Modell gefunden : KPH dürfen alleine Nachtdienst machen, WENN: auf der gleichen Etage eine examinierte Kraft arbeitet!
Wo issn der Unterschied? Oder hast dich verschrieben?
 
Gut erkannt ! Kein Unterschied. :knockin:

Jedoch der momentane Stand! Kann nächstes Jahr jedoch wieder anders sein.
 
Ich würde mal sagen, die Sache ist heikel besonders für die examinierte Kraft auf der Etage. Denn rechtlich trägt sie die Verantwortung für die andere Station quasi mit. Doch kann sie das? Kennt sie die Patienten, bekommt sie eine Übergabe? Ich würde erstens den Betriebsrat einschalten, um haftungsrechtliche Fragen abzuklären, zweitens evtl. ein Schreiben aufsetzen, dass ich die volle Verantwortungsübernahme für mehrere Stationen ablehne, weil praktisch nicht durchführbar. Ihr müßt alle Verantwortung auf den AG abschieben, denn die trägt er auch. Aber wenn etwas passiert, ob er es auch tut? Zum Schutz der examinierten Kraft und auch der KPH würde ich solche Fragen unbedingt klären.
 
Hallo
Kenne diese Situation KPH als Nachtwache und GKP auf selber Etage Nachbarstation. Habe mich damals bei einem befreundeten Anwalt erkundigt wie dies denn so Haftungsrechtlich aussieht. Theoretisch muss die KPH alle arbeiten an die GKP weitergeben die sie rechtlich nicht machen darf, tut sie dies nicht haftet die KPH bei Fehlern. Die GKP ist verpflichtet sie einen Überblick über ALLE Patienten zu verschaffen , da sie der KPH Weisungsbefugt ist und somit auch die Verantwortung trägt. Nimmt ein Patient Schaden weil die KPH nicht richtig reagiert hat und die GKP der Nachbarstation nicht informierte bzw diese sich keine Informationen über die Patienten der Nachbarstation holte, Rundgänge machte etc haftet die GKP mit.
Praktisch passiert erst dann was, wenn jemand klagt und das ganze vor Gericht kommt. Hat die GKP der Nachbarstation keine Einwände (schriftliche Überlastungsanzeige gegen die Doppelbelastung von 2 Stationen) hat sie die A.... Karte gezogen und haftet. Hat sie jedoch schriftlich auf die Überlastung hingewiesen ist der Arbeitgeber dran.
Sollte ich nochmals in eine solche Situation geraten würde ich meine Einwände schriftlich dem Betreibsrat ,der Verwaltung, der PDL, den Stationsleitungen mitteilen, Außerdem würde ich mir Rechtsbeistand bei meiner Gewerkschaft holen.
Denn wenn was passiert dann rollen die Köpfe der Kleinen(GKP/KPH) die Großen können sich immer irgenwie rauswinden.
Alesig
 

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