Hallo Wilmi,
die GEsetzgebung hab ich so auf die Schnelle nicht im Kopf, müsst ich auch nachlesen.
Problem sind die Tätigkeiten, die Krankenpflegehelfer nicht übernehmen dürfen, z. B. die Verabreichung von Infusionen u. v. m. Wenn Du also in einem Bereich arbeitest, wo Du mit solchen Tätigkeiten konfrontiert bist, erübrigt sich Deine Frage, dann kannst Du keine NW machen. Das Dürfen ist das Problem, das dem "trotzdem-machen" gegenübersteht. Wenn in der Nacht was passiert, z. B. ein Infusionszwischenfall mit ernsthaften Folgen, und Du hast Die Infusion angehängt, dann kann es böse ausgehen.
Mach Dich schlau: Welche Tätigkeiten fallen in den Bereich der Krankenpflegehelfer/innen (Abgrenzung zu Tätigkeitsbereichen der Gesundheits- und Krankenpflegerinnen) und schau in Deine Stellenbeschreibung, da findest Du sicher Informationen, die Dich einer Anwort etwas näher bringen.
LG Anika