Muss auf jeder Station qualifizierte Praxisanleitung stattfinden?

praxisanleiter23

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Hallo Forengemeinde,

ich versuche seit längerem herauszufinden, an welchen Ausbildungsorten die Pflicht zur qualifizierten Praxisanleitung besteht.
Ich komme mitlerweile zum Ergebnis, daß dies nur für folgende Einsatzgebiete zutrifft:

Kurativ
Palliativ
Rehabilitativ
Präventiv

Die weitläufige Meinung, daß auf jeder Station / Fachrichtung / Abteilung durch eine Pflegekraft mit Zusatzqualifikation "Praxisanleiter" angeleitet werden muss, halte ich für falsch.

Hier meine Begründung:



Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege


§ 2 Abs. 2:

Die Einrichtungen der praktischen Ausbildung stellen
die Praxisanleitung der Schülerinnen und Schüler
nach § 4 Abs. 5 Satz 3 des Krankenpflegegesetzes durch
geeignete Fachkräfte sicher. Aufgabe der Praxisanleitung
ist es, die Schülerinnen und Schüler schrittweise an die
eigenständige Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben
heranzuführen und die Verbindung mit der Schule zu
gewährleisten. Hierzu ist ein angemessenes Verhältnis
zwischen der Zahl der Schülerinnen und Schüler zu der
Zahl der Praxisanleiterinnen und -anleiter in dem jeweiligen
Einsatzgebiet entsprechend der Anlage 1 Buchstabe B
sicherzustellen.





Anlage 1 Buchstabe B

Praktische Ausbildung



1. Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen
in der stationären Versorgung in kurativen Gebieten in den Fächern
Innere Medizin, Geriatrie, Neurologie, Chirurgie, Gynäkologie, Pädiatrie,
Wochen- und Neugeborenenpflege sowie in mindestens zwei dieser
Fächer in rehabilitativen und palliativen Gebieten

2. Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen
in der ambulanten Versorgung in präventiven, kurativen,
rehabilitativen und palliativen Gebieten





Ich gehe sogar noch weiter. Der Schüler hat seinen Einsatz auf einer Neurologischen Station. Die Schule ordnet den gesamten Einsatz dem Gebiet "Kurativ" zu. Bei der Anleitung wird ein sterbender Mensch gepflegt. Damit ist die Anleitung dem Gebiet "Palliativ" zuzuordnen.








Wie seht ihr das?:)


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halte ich für falsch.

Hier meine Begründung:

Soweit ich diese Dinge heute übersehe, muss eine für die praktische Ausbildung
des Schülers zuständige Bezugsperson schriftlich vertraglich zwischen praktischer Ausbildungseinrichtung und Schule vereinbart werden. Wie das dann innerbetrieblich abläuft, hat damit nichts zu tun. Die Schule hat gesetzlich die Pflicht zur Ausbildungsoberaufsicht.
 
Laut Gesetz müssen 10% der Praxisstunden eine qualifizierte Anleitung stattfinden. Dies wird auch durch die Krankenkassen bezahlt.


Schönen Abend
Narde
 
Welches Einsatzgebiet in der Ausbildung ist weder kurativ, noch palliativ, noch rehabilitativ, noch präventiv anzusehen? Mir fällt keines ein.

Dass kurativ und palliativ behandelte Menschen gemeinsam auf einer Station versorgt werden, halte ich nicht für ungewöhnlich. Im Krankenhaus werden sicher die meisten Patienten kurativ behandelt. Trotzdem können sich auf jeder Station palliative Situationen ergeben.
 
Hallo Narde,

hast Du mir die genaue Stelle im Gesetz wegen den 10% qualifizierter PA?

Hab das nämlich ein paar Threads weiter auch behauptet und bin da noch den Beleg schuldig...:)


Gruß,

DS
 
In einem Vordruck habe ich folgendes gefunden:
Es wird auf eine Verordnung vom 20.04.2005 im Zusammenhang mit dem Krankenpflegegesetz verwiesen, wonach etwa 4 Stunden pro Woche und pro Schüler praktische Anleitung zu erfolgen hat. Dabei wird eine 40 Stunden Woche zugrunde gelegt. Also nicht etwa 3 Schüler und eine Anleiterin .... Klar geht schneller. Dann müssten es 12 Stunden sein. ;-) Das mit den 10% kommt also sehr gut hin.
 
Hallo Leute,

in userer Krankenpflegeschule wird angestrebt, nur soviele Schüler gleichzeitig an einem Einsatzort zu haben wie dort PA`s zur Verfügung stehen, d.h. jedem Schüler wird ein PA fest zugeordnet

Gruß aus OWL Bernie
 
Hallo,
also an unserer Klinik ist es so geregelt, das Schüler nur auf solchen Stationen zum Einsatz kommen, welche die Berechtigung als Ausbildungsstation erworben haben. Und dazu gehört unter anderem, das ein ausgebildeter PA vorhanden ist. Ich finde, das sind wir den Schülern auch schuldig.

LG Binca
 
Hallo an die Diskutierfreudigen hier.
In der HOffnung auf Kommentare und Meinungen von euch. :mryellow:

Also uns wurde in der PA-Weiterbildung beigebracht, dass es heißt
"fachlichen Einrichtungen stellen die Anleitung sicher" (gekürzt) bedeutet, dass jede Abteilung einer ausbildenden Pflegeeinrichtung einen PA mit Weiterbildung vorweisen muss!!! :aetsch:
Deswegen gebe es seit dem Inkraftreten des Gesetzes die eingerichtete Übergangsezeit, damit alle Einrichtungen Mentoren zu PA mit Weiterbildunng qualifizieren können. :idea:
Auf die Nachfrage: wenn kein PA mit Weiterbildung dann keine Schüler? kam die Antwort: nicht ganz geklärt aber evtl. möglich :rofl:
Also weiterhin Grauzone oder wie???
Wollen in RLP das mit den zu dokumentierenden Stunden auch wieder ändern.
Zu Anfang hieß es 10% der Praxisstunden sollen nach 3 Jahren Ausbildung als dokumentierte Anleitungsstunden vorhanden sein (heißt nicht "pro Woche 10%!), z. Zt. sind es 250 Stunden in RLP.
Dokumentieren eigentlich nur von PAs mit Weiterbildung, aber nicht machbar, deswegen sind alle dokumentierte Zeiten aller exam. Kollegen gültig. Aber es kann trotzdem kommen: 250 Stunden nur durch PAs mit Weiterbildung! :wut: :deal:
Dann wirds interessant!!!
Herbi
 

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