Möglichkeiten zur Schmerzbehandlung
Zunächst wird ein Schmerzprotokoll erhoben, um möglichst genau das Ausmaß der Schmerzen, ihrer Lokalisation, Zeitdauer und Intensität sowie Abhängigkeit von Aktivitäten oder Pflege-/Behandlungsmaßnahmen zu bestimmen.
Danach erst kann das für den Kranken optimale Vorgehen festgelegt werden.
Das Ziel ist immer die weitgehende oder komplette Schmerzfreiheit des Patienten. Dieses Ziel kann auf unterschiedlichen Wegen und vielfach durch Kombination mehrerer Maßnahmen erreicht werden.
Analgesie:
Zur möglichst schnellen Ausschaltung der Schmerzsymptomatik können die verschiedenen Schmerzmedikamente zum Einsatz kommen.
Lokalanästhetika:
Lokalanästhetika, die zur Behandlung von lokalen Schmerzen eingesetzt werden können, finden vorzugsweise bei Nervenschmerzen ihren Einsatz.
Ihr Vorteil liegt in einer fast ausschließlich örtlichen Wirkung. Das Bewußtsein wird in keiner Weise beeinträchtigt, die Nebenwirkungen sind nur sehr begrenzt.
Systemisch wirksame Analgetika
Im Gegensatz zu den nahezu ausschließlich örtlich wirkenden Lokalanästhetika blockieren die zentral wirksamen Stoffe die Schmerzweiterleitung und die Schmerzempfindung.
Unterschieden werden die schwach wirksamen Analgetika, die bei leichteren Schmerzen eingesetzt werden, von den stark wirksamen Analgetika, die ihren Einsatz bei stärkeren Schmerzen finden.
Oft kann die Schmerzmitteldosis durch die Zugabe eines Tranquillizer (Stoffe zur Beruhigung) reduziert werden.
Die Angst vor einer Arzneimittelabhängigkeit ist bei Tumorpatienten unbegründet, da bestimmte Rezeptoren (Empfängerpunkte) im Rückenmark diese Substanzen weitgehend binden, so dass ihre Wirkung im Gehirn sehr begrenzt ist.
Narkotika:
Obwohl Narkotika zum Teil eine analgetische Komponente enthalten, also schmerzbekämpfend wirken, werden sie zur Schmerztherapie wegen ihrer bewußtseinsausschaltenden Wirkung nur begrenzt eingesetzt.
Chemotherapie zur Schmerzbekämpfung:
Schmerzmedikamente wirken aber immer nur symptomatisch, d.h. die Ursache wird durch sie nicht behoben.
Ein Tumor, der z.B. zunehmend auf Nervenbahnen drückt und damit Schmerzen hervorruft, wird durch Analgetika nicht beeinflußt, nur die Folgen = Schmerzen werden unterdrückt.
Handelt es sich um einen chemotherapiesensiblen Tumor, bietet sich die Chance, die Tumormassen durch krebszellhemmende Substanzen zu verringern und damit den Druck auf die Nerven zu verkleinern oder gar ganz zu beheben. Damit wird die Schmerzursache genommen oder reduziert.
Strahlentherapie:
Auch eine Strahlentherapie kann schmerzlindernde Auswirkungen haben, wenn durch sie die Tumorauswirkungen begrenzt werden können.
Die analgetische Wirkung dieser beiden Therapieverfahren (Chemo+Bestrahlung) sollte dem Patienten und seinen Angehörigen grundlegend erläutert werden.
Vielfach vertreten diese die Meinung, dass der Körper nicht noch durch zusätzliche belastende Maßnahmen weiter geschwächt werden sollte, und der Kranke eher der Schonung und Ruhe bedürfe.
Physikalische Maßnahmen zur Schmerzbekämpfung:
Bei Nerven- oder Entzündungsschmerzen erreicht der Einsatz von Kälte (z.B. über eine Eiskrawatte, Eisblase, gekühltes Gelkissen, gelutschte Eiswürfel) eine leicht anästhesierende Wirkung.
Bei krampfartigen Schmerzen oder bei kontinuierlichen Muskelschmerzen hingegen wirken Wärmeanwendungen (Wärmflasche, feuchte Wärme, warme Packungen, Umschläge und warme Kataplasmen schmerzlindernd.
Transkutane elektrische Nervenstimulation ( TENS )
Zur Linderung chronischer Schmerzen können elektrische Impulse eingesetzt werden.
Die Reizstärke wird individuell für den Patienten festhelegt. Mitunter lasen sich Schmerzzustände nach Operationen, Schädigungen pripherer Nerven, Narbenschmerzen, Nacken-, Schulter- und Rückenschmerzen erfolgreich behandeln.
Akupunktur und Elektroakupunktur:
Beide Verfahren können zur Schmerztherapie eingesetzt werden, wobei die Elektroakupunktur durch den zusätzlichen Einsatz von Stromfrequenzen die eigentliche Schmerzempfindung bzw. – weiterleitung mittels Gegenirritation blockieren will.
Beide Verfahren basieren möglicherweise auf einer Suggestion des Patienten, das bedeutet, über psychische Stimulationen.
Psychotherapie:
Allein schon einem einfühlsamen Gespräch kann eine gewisse psychotherapeutische Wirkung zugeschrieben werden.
Wie bereits eingangs beschrieben, kann das Gefühl des Verstandenwerdens und die Zuwendung durch einen anderen Menschen Schmerzempfindungen reduzieren.
Im weiteren Sinne zählen zur Psychotherapie Gesprächstherapien, Autogenes Training, Muskelentspannungstechniken und andere Übungen, die als Ziel die bewußte Kontrolle des Schmerzes verfolgen.
Patienten mit akuten Schmerzproblemen, nicht kooperative, abhängige, schwerverletzte oder unter bewußtseinsbeeinträchtigenden Medikamenten stehende Menschen sind für eine Psychotherapie nur bedingt geeignet.
Körpereigene Analgetika – Gibt es sie ?
Im Körper können Stoffe nachgewiesen werden, die eine morphinähnliche Wirkung besitzen.
Diese Substanzen werden whrscheinlich unter einer akuten Schmerzbelastung (z.B. während der Geburt) vermehrt gebildet, so dass man von einem körpereigenen Schmerztherapeutikum sprechen kann.
In den meisten Fällen kann durch sie jedoch keine anhaltend ausreichende analgetische Wirkung erreicht werden.
Allgemeine ärztliche und pflegerische Zuwendung:
Um eine vertrauensvolle Verbindung zum Krebspatienten herzustellen, eignen sich bestimmte Verhaltensweisen:
- Anteilnahme: Die Gefühle, Empfindungen und Gedanken sowie seine Äußerungen werden akzeptierend angenommen, auch wenn man anderer Meinung ist.
- Beistand: Es wird versucht, dem Patienten bei allen Handlungen und Aktivitäten stets Verständnis entgegenzubringen.
- Patientenzentrierte Gesprächsführung:
a) offene Fragen ohne Eingrenzung stellen
b) medizinische Fachausdrücke oder für den Patienten unverständliche Gesprächsinhalte
meiden
c) den Patienten motivieren, über seine Gedanken und Gefühle sowie seine subjektiven und
objektiven Wahrnehmungen zu sprechen
d) den Patienten frei antworten zu lassen, ihm keine Antworten durch eine bestimmte
Fragestellung vorgeben
e) Kritikäußerungen oder Appelle unterlassen
f) den Patienten Thema, Umfang und Inhalt von Gesprächen bestimmen lassen
g) sich bei dem Gespräch auf den Patienten konzentrieren
- Unterstützung des Patienten: Selbstbewußtsein, Selbstwertgefühl und Selbständigkeit
- fördern und erhalten
Carmen
Zunächst wird ein Schmerzprotokoll erhoben, um möglichst genau das Ausmaß der Schmerzen, ihrer Lokalisation, Zeitdauer und Intensität sowie Abhängigkeit von Aktivitäten oder Pflege-/Behandlungsmaßnahmen zu bestimmen.
Danach erst kann das für den Kranken optimale Vorgehen festgelegt werden.
Das Ziel ist immer die weitgehende oder komplette Schmerzfreiheit des Patienten. Dieses Ziel kann auf unterschiedlichen Wegen und vielfach durch Kombination mehrerer Maßnahmen erreicht werden.
Analgesie:
Zur möglichst schnellen Ausschaltung der Schmerzsymptomatik können die verschiedenen Schmerzmedikamente zum Einsatz kommen.
Lokalanästhetika:
Lokalanästhetika, die zur Behandlung von lokalen Schmerzen eingesetzt werden können, finden vorzugsweise bei Nervenschmerzen ihren Einsatz.
Ihr Vorteil liegt in einer fast ausschließlich örtlichen Wirkung. Das Bewußtsein wird in keiner Weise beeinträchtigt, die Nebenwirkungen sind nur sehr begrenzt.
Systemisch wirksame Analgetika
Im Gegensatz zu den nahezu ausschließlich örtlich wirkenden Lokalanästhetika blockieren die zentral wirksamen Stoffe die Schmerzweiterleitung und die Schmerzempfindung.
Unterschieden werden die schwach wirksamen Analgetika, die bei leichteren Schmerzen eingesetzt werden, von den stark wirksamen Analgetika, die ihren Einsatz bei stärkeren Schmerzen finden.
Oft kann die Schmerzmitteldosis durch die Zugabe eines Tranquillizer (Stoffe zur Beruhigung) reduziert werden.
Die Angst vor einer Arzneimittelabhängigkeit ist bei Tumorpatienten unbegründet, da bestimmte Rezeptoren (Empfängerpunkte) im Rückenmark diese Substanzen weitgehend binden, so dass ihre Wirkung im Gehirn sehr begrenzt ist.
Narkotika:
Obwohl Narkotika zum Teil eine analgetische Komponente enthalten, also schmerzbekämpfend wirken, werden sie zur Schmerztherapie wegen ihrer bewußtseinsausschaltenden Wirkung nur begrenzt eingesetzt.
Chemotherapie zur Schmerzbekämpfung:
Schmerzmedikamente wirken aber immer nur symptomatisch, d.h. die Ursache wird durch sie nicht behoben.
Ein Tumor, der z.B. zunehmend auf Nervenbahnen drückt und damit Schmerzen hervorruft, wird durch Analgetika nicht beeinflußt, nur die Folgen = Schmerzen werden unterdrückt.
Handelt es sich um einen chemotherapiesensiblen Tumor, bietet sich die Chance, die Tumormassen durch krebszellhemmende Substanzen zu verringern und damit den Druck auf die Nerven zu verkleinern oder gar ganz zu beheben. Damit wird die Schmerzursache genommen oder reduziert.
Strahlentherapie:
Auch eine Strahlentherapie kann schmerzlindernde Auswirkungen haben, wenn durch sie die Tumorauswirkungen begrenzt werden können.
Die analgetische Wirkung dieser beiden Therapieverfahren (Chemo+Bestrahlung) sollte dem Patienten und seinen Angehörigen grundlegend erläutert werden.
Vielfach vertreten diese die Meinung, dass der Körper nicht noch durch zusätzliche belastende Maßnahmen weiter geschwächt werden sollte, und der Kranke eher der Schonung und Ruhe bedürfe.
Physikalische Maßnahmen zur Schmerzbekämpfung:
Bei Nerven- oder Entzündungsschmerzen erreicht der Einsatz von Kälte (z.B. über eine Eiskrawatte, Eisblase, gekühltes Gelkissen, gelutschte Eiswürfel) eine leicht anästhesierende Wirkung.
Bei krampfartigen Schmerzen oder bei kontinuierlichen Muskelschmerzen hingegen wirken Wärmeanwendungen (Wärmflasche, feuchte Wärme, warme Packungen, Umschläge und warme Kataplasmen schmerzlindernd.
Transkutane elektrische Nervenstimulation ( TENS )
Zur Linderung chronischer Schmerzen können elektrische Impulse eingesetzt werden.
Die Reizstärke wird individuell für den Patienten festhelegt. Mitunter lasen sich Schmerzzustände nach Operationen, Schädigungen pripherer Nerven, Narbenschmerzen, Nacken-, Schulter- und Rückenschmerzen erfolgreich behandeln.
Akupunktur und Elektroakupunktur:
Beide Verfahren können zur Schmerztherapie eingesetzt werden, wobei die Elektroakupunktur durch den zusätzlichen Einsatz von Stromfrequenzen die eigentliche Schmerzempfindung bzw. – weiterleitung mittels Gegenirritation blockieren will.
Beide Verfahren basieren möglicherweise auf einer Suggestion des Patienten, das bedeutet, über psychische Stimulationen.
Psychotherapie:
Allein schon einem einfühlsamen Gespräch kann eine gewisse psychotherapeutische Wirkung zugeschrieben werden.
Wie bereits eingangs beschrieben, kann das Gefühl des Verstandenwerdens und die Zuwendung durch einen anderen Menschen Schmerzempfindungen reduzieren.
Im weiteren Sinne zählen zur Psychotherapie Gesprächstherapien, Autogenes Training, Muskelentspannungstechniken und andere Übungen, die als Ziel die bewußte Kontrolle des Schmerzes verfolgen.
Patienten mit akuten Schmerzproblemen, nicht kooperative, abhängige, schwerverletzte oder unter bewußtseinsbeeinträchtigenden Medikamenten stehende Menschen sind für eine Psychotherapie nur bedingt geeignet.
Körpereigene Analgetika – Gibt es sie ?
Im Körper können Stoffe nachgewiesen werden, die eine morphinähnliche Wirkung besitzen.
Diese Substanzen werden whrscheinlich unter einer akuten Schmerzbelastung (z.B. während der Geburt) vermehrt gebildet, so dass man von einem körpereigenen Schmerztherapeutikum sprechen kann.
In den meisten Fällen kann durch sie jedoch keine anhaltend ausreichende analgetische Wirkung erreicht werden.
Allgemeine ärztliche und pflegerische Zuwendung:
Um eine vertrauensvolle Verbindung zum Krebspatienten herzustellen, eignen sich bestimmte Verhaltensweisen:
- Anteilnahme: Die Gefühle, Empfindungen und Gedanken sowie seine Äußerungen werden akzeptierend angenommen, auch wenn man anderer Meinung ist.
- Beistand: Es wird versucht, dem Patienten bei allen Handlungen und Aktivitäten stets Verständnis entgegenzubringen.
- Patientenzentrierte Gesprächsführung:
a) offene Fragen ohne Eingrenzung stellen
b) medizinische Fachausdrücke oder für den Patienten unverständliche Gesprächsinhalte
meiden
c) den Patienten motivieren, über seine Gedanken und Gefühle sowie seine subjektiven und
objektiven Wahrnehmungen zu sprechen
d) den Patienten frei antworten zu lassen, ihm keine Antworten durch eine bestimmte
Fragestellung vorgeben
e) Kritikäußerungen oder Appelle unterlassen
f) den Patienten Thema, Umfang und Inhalt von Gesprächen bestimmen lassen
g) sich bei dem Gespräch auf den Patienten konzentrieren
- Unterstützung des Patienten: Selbstbewußtsein, Selbstwertgefühl und Selbständigkeit
- fördern und erhalten
Carmen