Mitwirkung an Abtreibung?

Die Verweigerung sollte Bestandteil des Arbeitsvertrages sein, denn sonst ev.: Bundesarbeitsgericht

Elisabeth
 
HALLO;

OK, es gibt ein Gesetz, welches mir erlaubt, bei Schwangerschaftsabbrüchen nicht dabei sein zu müssen.....

und dann kann man wohl auch dagegen halten, wenn es im Arbeitsvertrag nicht enthalten ist, nicht dabei sein zu müssen......

Ich frage mich trotzdem, warum man einen Schüler in ein solch doch aufrüttelnde Situation schicken sollte.

Wir haben es doch haupsächlichen mit jungen Leuten zu tum zwischen 18 und ......sage mal 25 Jahren, die Krankenpflegeausbildung machen.



Sie haben sich vielleicht noch nicht mit ihrer Einstellung zum Kinderwunsch, Familienplanung beschäftigt.

Und damit vielleicht schon garnicht, warum man eine Schwangerschaft nicht zu Ende bringen kann oder will.

Also würde ich doch zumindest einem Azubi erlauben, wenn ihm dabei nicht wohl ist, sich davon zurück zu ziehen.

Wie sie später als exam. Pflegekräfte damit umgehen, müssen sie dann selbst wissen, denn bis dahin haben sie doch hoffentlich soviel gesehen und erlebt, daß sie Stellung beziehen können und auch vielleicht mal müssen.

Ich denke auch, keiner hat das Recht über einen anderen zu richten.

Damit meine ich auch, keine Kirche!
Hier entscheiden nämlich Leute, die weder von Familie noch vom Kinder bekommen eine Ahnung haben!
 
Hallo!

@Elisabeth: Auszug aus oben angegebenem Link (s.5.):

"Das Weigerungsrecht kann formlos und jederzeit ausgeübt werden. Es kann generell, für bestimmte Fallkonstellationen oder auch nur bezogen auf einen Einzelfall erklärt werden. Die ursprüngliche Absicht, es von Gewissensgründen abhängig zu machen, hat der Gesetzgeber bewusst aufgegeben. Die Motive brauchen also nicht mitgeteilt werden. Auch eine Weigerung, mit der sich jemand in Widerspruch zu seinem früheren Verhalten setzt, ist zu beachten."

Du mußt also nicht angeben, WARUM Du an der Abtreibung nicht teilhaben willst, es muß nirgends schriftlich festgehalten werden. Und für diesen Fall hier gibt es ein Gesetz, für den vom Bundesarbeitsgericht genannten eben keines.

LG
 
Du willst mir dich sicher net erklären wollen, dass das BGA willkürlich entscheidet?

Eine unangekündigte, von Fall zu Fall ausgeübte Weigerung kann den Betrieb und Personaleinsatz im Krankenhaus jedoch in große Schwierigkeiten bringen. Deshalb wird der Krankenhausträger von seinem Personal erwarten dürfen, dass es sich – unbeschadet seines Rechts zur anders lautenden Entscheidung im Einzelfall – auf Anfrage dazu erklärt, ob das Weigerungsrecht generell oder nur in bestimmten Fällen ausgeübt werden soll, und dass auch eine Einzelfallentscheidung nicht zur Unzeit getroffen, sondern beizeiten angekündigt wird.
http://www.dggg.de/fileadmin/public_docs/Leitlinien/4-3-1-abbruch-verweigern-2010.pdf S.5

Ergo: Vereinbarung im Arbeitsvertrag

Elisabeth
 
Du willst mir dich sicher net erklären wollen, dass das BGA willkürlich entscheidet?

Weshalb gleich so unfreundlich?

Da ich lediglich darauf hinweisen wollte, dass es so ein Gestz überhaupt gibt und ich diesen Ton, der in Foren leider so oft herrscht, nicht mag, klinke ich mich an dieser Stelle aus...
 
Oh- das war jetzt net als unfreundlich gedacht. Eher etwas ironisch. Entschuldige.

Kommunikation übers Netz hat so seine Tücken. Eigentlich bringt man Inhalte nur ca. 35-40 % verbal rüber. Der Rest ist Körpersprache. Wenn du mich hättest sehen können, wäre dir da das mit der Ironie sicher aufgefallen.

Wenn man nur das Wort zum lesen hat, kommt es leider net selten zu Mißverständnissen.

Ich bin durchaus der Meinung, dass man die Assistenz bei einem Abbruch ablehnen können muss. Nur sollte man dies festchreiben lassen um net in unangenehme Situationen zu kommen. Ist für beide Seiten besser- sowohl für den AG, der entsprechend planen kann, sowie für den AN der sich ggf. net in Diskussionen verteidigen muss oder noch schlimmer- gegen seinen Willen handeln muss.

Elisabeth
 
Gegen seinen Willen handeln muss er nicht und es dürfen ihm daraus auch keine beruflichen Nachteile erwachsen (Wir wissen alle, dass es nicht so ist.)
Seitens der Rechtssprechung wird das Vorliegen eines subjektiven Gewissensproblems als ausreichend erachtet, das jemand eine Handlung unterläßt. (nagut ein objektives Gewissensproblem käme auch nah an eine Straftat oder wäre eine solche)
Allerdings stimme ich zu das man die Verweigerung vorher schon fixieren sollte um Probleme zu vermeiden.
 
mich beschäftigt grad ein ganz heikles thema :

musstet ihr als schüler auf der gyn aktiv an abtreibungen teilnehmen,das heißt,selbst

tätigkeiten ausüben,die damit zu tun haben , diesem leben ein ende zu setzen?

wenn sich ein schüler aus ethischen gründen dagegen entscheidet, solche aufgaben

zu erledigen ( ich meine jetzt nich die betreuung einer frau nach nem abbruch,

sondern aktive hilfestellung während eines abbruchs zu leisten) , kriegt er dann

stress mit der schule?:eek1:


Nein, dass ist eine Tätigkeit die man ablehnen darf, so wurde es uns in der KPS auch expliziet gesagt.
 
Nehmen wir mal ein konkretes Beispiel: es ist eine Interuptio angesetzt und die zuständige Schwester verweigert abrupt die Assistenz. Der Rest der Schwestern ist bereits anderweitig verplant bzw. ebenfalls dagegen. Soll dann der Pat. gesagt werden: Kommen sie morgen wieder Heute habe ich keine PK für diese OP.

Darum geht es doch. Es ist unbestritten, dass du eine Assistenz ablehnen kannst. Aber:
Eine unangekündigte, von Fall zu Fall ausgeübte Weigerung kann den Betrieb und Personaleinsatz im Krankenhaus jedoch in große Schwierigkeiten bringen.

Was spricht dagegen, bereits bei der Einstellung seine Einstellung deutlich zu machen? Der Gedanke, dass man dann die Stelle net bekommt? Ist das net ein bischen unfair?

Elisabeth
 
also ich finde jeder sollte das für sich selbst entscheiden ob er einen Schwangerschaftsabbruch durchführt oder nicht. wir als Pflegepersonal kennen die Hintergründe hierfür nicht. Wir wissen nicht ob es eine Schwangerschaft durch Vergewaltigung ist oder das Kind evt ein behindert ist. Wir müssen das respektieren und unsere Arbeit machen. In jedem Beruf gibt es Dinge die man nicht gerne tut. Wer damit ein Problem hat, hat meiner Meinung nach, nichts in dem Beruf verloren.
Liebe Grüße
 
jazz85, vertrittst Du die Ansicht, daß ich als Krankenpfleger alles tun muß, was zu meinem Berufsbild gehört und mir darüber keine Gedanken machen darf?
Warum gibt es dann Ethikkommissionen?
 
@Elisabeth: Okay, Entschuldigung angenommen! :hippy:
Ja, leider ist das mit der Kommunikation über ein Medium wie dieses wirklich so eine Sache... War auch gestern Abend total müüüüde und zudem hat mich ein aktueller Fall auf Station (Außenliegerin bei uns - hatten das das erste Mal; Frau 25 Jahre, Freund mit sehr gutem Verdienst, Kind soweit gesund, wollten es einfach nicht, 12.SSW+6 - also in letzter Sekunde und wir mußten nach dem Priming irgendwann nach dem Embryo im WC-Stuhl tauchen... ) echt mitgenommen.

Das mit im Arbeitsvertrag ist sicher eine gute Idee - aber wer denkt in dem Moment an so etwas? V.a. wenn er solch eine Situation noch nie so erlebt hat und sich nicht explizit auf die Gyn oder in den OP beworben hat? Wenn, dann wohl nur erfahrenere Pflegekräfte - mit dem nötigen Selbstbewußtsein! Aber für meinen nächsten Vertrag sollte ich das wohl im Hinterkopf behalten...

LG!
 
Deshalb weisen wir ja hier auf dieses Problem hin und raten den Kollegen, die damit Schwierigkeiten haben, sich von vornherein abzusichern. Dein Gesetz kann da sehr hilfreich sein.

Es sind übrigens auch nachträgliche schriftliche Vereinbarungen zum Arbeitsvertrag möglich. Kannst also auch hoffen, dass der Kelch in der Probezeit an dir vorbei geht und danach Nägel mit Köpfen machen.

Wobei der Einwand von jazz85 net ganz von der Hand zu weisen ist. Niemand macht sich diese Entscheidung leicht. Da ist jemand in Not und braucht Hilfe. Und diese sollte ihm zuteil werden... gerade in so einer eh schon belastenden Situation.

Elisabeth
 
Jeder hat seine Gründe, warum er das Kind net austragen kann/will. Niemand kennt die Lebenssituation der Betreffenden. Nicht immer ist ein guter Verdienst ein Garant für ein sorgloses Leben.

Warum muss man nach dem Embryo fischen?

Elisabeth
 
Seh ich auch so, aber ich kann nicht so gut damit umgehen, also halte ich mich von der Gyn fern.
 
Warum muss man nach dem Embryo fischen?

Die Ärztin mußte ihn sich an sehen - wohl, ob alles dran ist oder so. Er war vollständig. Die Pat. bekam noch eine Nachcurettage. Eine Histo wurde auch noch angeleiert, das sei wohl Standard. Wovon genau, weiß ich nicht. Dann trat der Embryo seinen letzten Weg an über die Körperteilentsorgung...
 
Ich habe ein Problem mit dem Wort " Mitwirken"....

Wenn ich eine Frau begleite, die sich aus irgendwelchen gründen entschlossen hat, eine Schwangerschaft abzubrechen, dann wirke ich doch nicht mit.
Wenn ich im OP stehe und anreiche, dann würde ich das auch nicht so sehen.
Dann mache ich meine Arbeit, wie ich sie auch machen muß, wenn ich bei einer anderen OP dabei wäre.

Wir können Abtreibung nicht gut finden, weil wir aus religiöser Sicht dagegen sind oder denken, jedes Ungeborene hat das Recht zur Welt zu kommen.

Ich bin gegen Abtreibung als Verhütungsmethode aber wenn eine Frau unter ganz furchtbaren Bedingungen, schwanger geworden ist und ihr Kind unter furchtbaren Bedingungen leben müßte, warum habe ich dann einProblem jemanden zu begleiten, der sich die Entscheidung darüber höchstwahrscheinlich nicht leicht gemacht hat.

Es ist furchtbar für die begleitende Pflegekraft und auch für den Arzt, sich die abgestoßene Frucht noch anschauen zu müssen.
Aber ist es normalerweise für die Frau nicht noch viel schlimmer zu wissen, sie hat ihr unfertiges Kind genauso entbunden, wie eine Frau, die nach dem neunten Monat mit Wehen in den Kreissaal geht?

Heute stehen uns ne Menge Möglichkeiten zur Verfügung, nicht schwanger zu werden, wenn wir das nicht wollen und dennoch passiert es manchmal und hat nichts mit den oft gehörten Ausreden zu tun.

Vielleicht sollten wir also...wer es kann...es so sehen, daß wir jemanden durch eine für ihn schwere Zeit begleiten und nicht unbedingt daran mitwirken.
 
@ Rigator so war das nicht gemeint, natürlich darf man sich darüber gedanken machen und jeder hat da auch andere Ansichten, nur jeder hat das auch das Recht über sein Leben zu entscheiden und wenn da eben eine Frau kommt die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen möchte, sollte man das als Pflegepersonal akzeptieren, und so hart das jetzt klingt, man sollte seine Arbeit machen. Ich habe sowas noch nicht mit erlebt, weiss also auch nicht wie ich da reagieren würde. Natürlich würde ich mir darüber Gedanken machen, aber ich würde einen Menschen niemals verurteilen nur weil er sich dafür entschieden hat. Es ist unsere Aufgabe Patienten zu versorgen, egal in was für einer Situation, ansonsten sollte man sich nochmal Gedanken machen, ob man den richtigen Beruf gewählt hat.
Liebe Grüße