Medikamentengabe durch GuK-Schüler

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WildeSchwester

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Moin Moin an alle,
ich bin jetzt im Mittelkurs der Gesundheits- und Krankenpflege-Ausbildung und mache derzeit meinen psychiatrischen Einsatz außerhalb meines Krankenhauses, in einem großen psychiatrischen Zentrum.

Nun ist es so, dass ich in der Psychiatrie Medikamente stellen darf. Aber wir Schüler (egal welches Jahr, egal ob Fremd- oder Eigenschüler) GENERELL keine Medikamente austeilen dürfen. Ich habe gefragt warum dem so ist, da ich mir den Sinn dahinter nicht erklären kann. Aber es konnte mir niemand beantworten, warum es so gehandhabt wird. Wenn ich gerade neu bin und die Patienten nicht zuordnen kann, sprich die Namen nicht weiß, kann ich diese Regelung ja noch nachvollziehen. Aber sonst... .

Die Regelung gilt auch dann wenn eine examinierte Kraft daneben steht! Tabletten kontrollieren ob sie korrekt gestellt sind darf ich übrigens auch. Ich finde das alles sehr unlogisch. :eek1:

Vielleicht hat ja jemand von Euch eine Erklärung/Idee warum es so ist!?
 
Du darfst alleine ohne fachliche Anleitung Medikamente richten? Das wage ich zu bezweifeln. Offiziell dürfen Arzneimittel ausschließlich von Fachpersonal gestellt und kontrolliert werden.

Bei der Medikamenten-Ausgabe ist die 6-R-Regel zu beachten. Bei Fehlern besteht die Möglichkeit einer Haftung der verantwortlichen Pflegefachkraft. Besonders in der Psychiatrie ist zudem ein geschultes Auge wichtig: Nimmt der Patient die Medikation definitiv ein? Sind evtl. BtM dabei? Welche unerwünschten Wirkungen oder Wechselwirkungen gibt es? Was machst Du, wenn ein Patient mit EPMS zu dir kommt und seine Medikation wieder einnehmen möchte? Es gibt in einer Psychiatrie bei der Verabreichung der Medikation eben vieles zu beachten. Nicht zu vernachlässigen ist natürlich auch die Durchführungsverantwortung. Als Schüler kennst du die gängigen Medikamente wahrscheinlich nicht, bzw. kannst sie nur schwer voneinander unterscheiden.

Und deshalb darfst du in deinem Betrieb eben keine Medikamente ausgeben, auch wenn du es unlogisch findest.

Ben
 
@-Ben-:
Es gibt nicht nur in der Psychiatrie einiges zu beachten, sondern generell bei der Verabreichung von Medikamenten.

Meine Azubis dürfen trotzdem Medikamente geben wenn ich daneben stehe, wie sollen sie es sonst lernen...

Ich persönlich hab da kein Problem mit, dann kann ich ihnen wenigstens gleich erklären auf was sie achten müssen.
 
Wo ist das im Gesetz verankert, dass ausschließlich eine examinierte Fachkraft die Medikamente stellen darf? Und wo finde ich, dass Medikamente ausschließlich von Fachkräften gegeben werden dürfen und ein Azubi dies nur unter Aufsicht darf? Es geht hier nicht um i.v. Medikamente sondern wohl eher um die orale Applikation.

Elisabeth
 
Wo ist das im Gesetz verankert, dass ausschließlich eine examinierte Fachkraft die Medikamente stellen darf? Und wo finde ich, dass Medikamente ausschließlich von Fachkräften gegeben werden dürfen und ein Azubi dies nur unter Aufsicht darf? Es geht hier nicht um i.v. Medikamente sondern wohl eher um die orale Applikation.

Elisabeth

Im Gegensatz zu Österreich ist dies gesetzlich in Deutschland m.W. nicht exakt geregelt, jedoch gibt es einige MDK-Richtlinien und Urteile zu dem Thema. Unstrittig dürfte sein, dass die Verabreichung ärztlich verordneter Medikation eine Behandlungspflege darstellt - und solche Tätigkeiten nur von Fachkräften erfolgen dürfen (SGB XI). Eine Delegation solcher Tätigkeiten oder die Durchführung durch Nicht-Fachkräfte (Schüler, Pflegehilfskräfte) stellt gem. § 115 Abs. 2 Satz 1 SGB XI einen Qualitätsmangel dar. Laut Rahmenvereinbarung gem. § 132 a SGB V obliegt auch das "Richten der Medikamente" den Pflegefachkräften.

Meine Azubis dürfen unter Aufsicht sowohl Medikamente herrichten, als auch ausgeben - und sogar i.m. oder wie auch immer verabreichen, wenn die notwendigen Voraussetzungen vorliegen. Aber nicht alleine. Denn die Verantwortung trage letztlich ich als verantwortliche Pflegefachkraft.

Ben
 
Zuletzt bearbeitet:
Behandlungspflege ist ja bereits ärztlich delegiert. Grundsätzlich hast du schon Recht, die Möglichkeit besteht theoretisch. Aber die TE wollte Gründe genannt haben, und die habe ich geliefert. Bestimmt gibt es Kollegen, die meine Ausführungen noch ergänzen können. Es obliegt der jeweiligen Praxis-Einrichtung und den verantwortlichen Pflegefachkraft, die Vorgaben zu interpretieren, umzusetzen und ggf. auch Tätigkeiten weiter zu delegieren. Auf Grund der Besonderheiten in der Psychiatrie (s.o.) wird das von der TE beschriebene in den meisten mir bekannten Einrichtungen genau so umgesetzt. Und besonders bei Schülerinnen, die eher dazu neigen sich zu überschätzen, wird dies erfahrungsgemäß auch strikt angewandt,... ;)

Ben
 
Du darfst alleine ohne fachliche Anleitung Medikamente richten? Das wage ich zu bezweifeln. Offiziell dürfen Arzneimittel ausschließlich von Fachpersonal gestellt und kontrolliert werden.
Das darfst Du gerne bezweifeln.Aber dem ist so. Medikamente stellen darf ich seit einem guten halben Jahr in meinem Haus. Und nachdem sich meine Praxisanleiterin in der Psychiatrie davon überzeugt hat, dass ich mit der notwendigen Hygiene, Sorgfalt, etc. Medikamente stelle ist es mir auch dort erlaubt und auch erwünscht!

Bei der Medikamenten-Ausgabe ist die 6-R-Regel zu beachten. Bei Fehlern besteht die Möglichkeit einer Haftung der verantwortlichen Pflegefachkraft. Besonders in der Psychiatrie ist zudem ein geschultes Auge wichtig: Nimmt der Patient die Medikation definitiv ein? Sind evtl. BtM dabei? Welche unerwünschten Wirkungen oder Wechselwirkungen gibt es? Was machst Du, wenn ein Patient mit EPMS zu dir kommt und seine Medikation wieder einnehmen möchte? Es gibt in einer Psychiatrie bei der Verabreichung der Medikation eben vieles zu beachten. Nicht zu vernachlässigen ist natürlich auch die Durchführungsverantwortung. Als Schüler kennst du die gängigen Medikamente wahrscheinlich nicht, bzw. kannst sie nur schwer voneinander unterscheiden.

Und deshalb darfst du in deinem Betrieb eben keine Medikamente ausgeben, auch wenn du es unlogisch findest.

Ben
Es geht nicht um mein Fachwissen. Für jede Tätigkeit gilt ja: Keine Ahnung davon = Finger weg! Ich bin eine Schülerin die nur Dinge selbstständig erledigt wo ich mir auch sicher bin. Ich hab auch keine Probleme/Ängste, etc. zu fragen wenn ich mir unsicher bin, etwas unklar ist o.ä.

Mir ging es beim Eingangsthread darum, dass es mir nicht einleuchtet warum ich auch nicht in Anwesenheit einer examinierten Fachkraft die Medikamente geben darf. Wie soll ich etwas beherrschen nach der Ausbildung, wenn ich es nicht üben kann!? Ich würde die Medikamente ja nicht alleine geben... und das finde ich unlogisch.
 
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Wer legt das in deiner Einrichtung denn fest? Gibt es eine Dienstanweisung, die das verbietet oder verrennen sich einzelne Kollegen in dem Begriff "Durchführungsverantwortung"? Unter fachlicher Anleitung darf ein Schüler, sofern er dies theoretisch und praktisch gelernt hat, (fast) alles. Ein generelles Verbot behandlungspflegerischer/therapeutischer Maßnahmen unter Anwesenheit und Anleitung einer Fachkraft, klingt daher tatsächlich unlogisch. In einem anderen Thread hast du geschrieben, bereits examinierte Altenpflegerin zu sein. Auch wenn du derzeit als Azubi eingestellt bist, besitzt du damit bereits die notwendige Fachkenntnis und könntest/dürftest ohnehin Medikamente stellen/ausgeben, sofern es die Einrichtung erlaubt - mal auf deinen Einzelfall bezogen.

Ben
 
Der Arzt entscheidet schlussendlich, wem er vertraut. Und wenn der wünscht, dass Medikamente ausschließlich von examiniertem Fachpersonal gegeben wird, dann ist dem Folge zu leisten. In der Einrichtung scheint es so zu sein, dass ein Arzt dies irgendwann so festgelegt hat. Ich könnte mir vorstellen, dass damit sicher gestellt sein soll, dass der Patient regelmäßig von einer Fachkraft gesehen und beurteilt werden kann und das dem Patienten damit immer wieder ein Gesprächsangebot signalisiert wird. Beides braucht nun mal Fachkenntnisse über die ein Azubi nicht verfügt.

Das Medikamente stellen und eingeben kann man auch in der Somatik lernen. Es muss ja nicht zwingend die Psychiatrie sein.

Btw.- in Floras Arbeitsbereich wäre ich auch sehr, sehr zurück haltend mit der selbständigen Gabe. Das würde es da bei mir auch nur unter "Überwachung" geben. Selbst beim Richten der Medikamente würde ich den Azubi nicht alleine lassen.

Elisabeth
 
Wer legt das in deiner Einrichtung denn fest? Gibt es eine Dienstanweisung, die das verbietet oder verrennen sich einzelne Kollegen in dem Begriff "Durchführungsverantwortung"? Unter fachlicher Anleitung darf ein Schüler, sofern er dies theoretisch und praktisch gelernt hat, (fast) alles. Ein generelles Verbot behandlungspflegerischer/therapeutischer Maßnahmen unter Anwesenheit und Anleitung einer Fachkraft, klingt daher tatsächlich unlogisch.Ben
Gute Frage, Ben. Eine Dienstanweisung ist mir unbekannt. Zumindest ist nichts diesbezüglich im Ordner mit den Dienstanweisungen zu finden.

Es ist auch nicht soo wichtig. Es hat mich nur interessiert, weil ich es mir nicht erklären kann und eben auch keine Fachkraft aus dem Haus. Unser Oberarzt kann mir dazu auch nichts sagen.

Das Thema kann gerne geschlossen werden. Mich hat halt nur interessiert ob hinter der Regelung etwas psychiatrisch fachliches steckt. Lieben Dank für die Antworten.
 
Der Arzt entscheidet schlussendlich, wem er vertraut. Und wenn der wünscht, dass Medikamente ausschließlich von examinierten Fachpersonal gegeben wird, dann ist dem Folge zu leisten. In der Einrichtung scheint es so zu sein, dass ein Arzt dies irgendwann so festgelegt hat. Ich könnte mir vorstellen, dass damit sicher gestellt sein soll, dass der Patient regelmäßig von einer Fachkraft gesehen und beurteilt werden kann und das dem Patienten damit immer wieder ein Gesprächsangebot signalisiert wird. Beides braucht nun mal Fachkenntnisse über die ein Azubi nicht verfügt.

Das Medikamente stellen und eingeben kann man auch in der Somatik lernen. Es muss ja nicht zwingend die Psychiatrie sein.

Btw.- in Floras Arbeitsbereich wäre ich auch sehr, sehr zurück haltend mit der selbständigen Gabe. Das würde es da bei mir auch nur unter "Überwachung" geben. Selbst beim Richten der Medikamente würde ich den Azubi nicht alleine lassen.

Elisabeth
Wie in meinem Eingangsthread geschrieben geht es darum dass ich die Medikamente auch nicht in Anwesenheit einer Fachkraft geben darf. In "meinem" Krankenhaus ist die Gabe/Austeilen von Medikamenten kein Thema. Ich hatte es in der Theorie, wurde praktisch angeleitet und darf es nun auf den normalen peripheren Stationen. Onkologie, Intensiv, etc. ist nochmal eine andere Sache. :wink:
 
Wie geschrieben- auch die Psychiatrie stellt was Besonderes dar. Nicht in Bezug auf das Medikament sondern in Bezug auf den Patienten-Kontakt.

Ärger dich nicht. Nimm es einfach hin. In wenigen Wochen ziehst du weiter zur nächsten Station.

Elisabeth
 
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Auf Wunsch der TE schließe ich hiermit die Diskussion. Sollten noch Klärungsbedarfe bestehen, dann bitte PN an mich.
 
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