Medikamentengabe durch Angehörige?

Rickross89

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Guten tag,ein neuer pflegedienst bei uns in der gegend verbreitet die these,das wenn angehörige jemanden pflegen und auch Medikamente verabreichen,ein recht haben für die Medikamentengabe Geldleistung von der kasse zu erlangen.ist das korrekt?

Ich dachte diese leistung bezieht sich nur auf Pflegedienste die diese leistungen erbringen dürfen und demzufolge unter Sachleistungen abrechnen.

Ich bitte um rückmeldung!!!
 
Nein, dieses Recht haben die Angehörigen nicht. Kann sein dass es Kassen gibt, die den Angehörigen das bezahlen, hielte ich aber allein wegen der Haftung für bedenklich. Das ist aber das Problem derjenigen die sich auf solche Deals einlassen.
Wenn man für eine Leistung bezahlt wird, ist das was ganz anderes, als wenn man das als freiwillige Unterstützung macht.

Und die Pflegedienste rechnen die Medikamentengabe unter SGB V Leistungen ab! Den Unterschied von Sach- und Geldleistungen gibt es im SGB XI.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber diese option könnte bestehen ? Also doch.
 
Wenn überhaupt ist das eine freiwillige Leistung der Kasse! Ein Recht darauf hat kein Angehöriger! Und ich wüsste nicht dass das alle Kassen anbieten..., deshalb ist die Aussage des Pflegedienstes falsch!
 
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Danke für die rückmeldung.genauso denke ich nämlich auch.

Und dann noch das anfehörige ein recht darauf hätten sich den ebtladtungsbertrag von 125€ monatlich auszuzahlen.das ist doch auch falsch.
 
Rechtschreibung und Orthographie sind für die Verständigung nicht unerheblich. Ich finde es sehr schwer Deinen Fragen zu folgen...
 
Wieso benutzt du 2 gleichbedeutende begriffe in einem satz ? Um gezielt intelektuell zu wirken oder was:)) lass es bitte.
Das ding ist,das ich per handytastatur versuche zu kommunizieren u da werden teilweise buchstaben falsch eingesetzt,nichtsdestotrotz hast du recht.ich sollte mehr darauf achten ,um die Kommunikation auch gesund weiter zu vermitteln.

Nun,es ging um die entlastungsleistung.
Frage,haben angehörige auch das recht sich diese leistung auszahlen zu lassen sofern sie nachweisen können das diese Tätigkeiten auch wirklich durchgeführt werden,nachweis zb durch quittung etc ?
 
Auch an die Entlastungs- und Betreuungsleistungen (§45b, SGB XI) kommen die Angehörigen nicht `ran.
Das sind auch Sachleistungen, die Du nur "mit ´ner IK-Nummer" abrechnen kannst.

Mit Quittungen kannst Du allenfalls an Leistungen im Zuge der Verhinderungspflege kommen.

Frohes Fest
Frieda
 
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Auch an die Entlastungs- und Betreuungsleistungen (§45b, SGB XI) kommen die Angehörigen nicht `ran.
Das sind auch Sachleistungen, die Du nur "mit ´ner IK-Nummer" abrechnen kannst.

Mit Quittungen kannst Du allenfalls an Leistungen im Zuge der Verhinderungspflege kommen.

Frohes Fest
Frieda

Rein vom Gesetz her hast du recht Elfriede! Da die Familien aber nicht immer Betreuungsdienste finden ( es gibt leider nicht genügend) , gibt es auch hier Kassen, die diese Leistungen auf freiwilliger Basis über privat abrechnen. Das war auch vor dem Pflegereformgesetz 2017 schon so!
Daraus kann man aber nicht ableiten, dass einem dies zusteht!
Liebe Grüße und noch schöne Weihnachten
 
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