- Registriert
- 09.03.2017
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- Ambulante pflege
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- Exam.altenpfleger
Guten tag,ein neuer pflegedienst bei uns in der gegend verbreitet die these,das wenn angehörige jemanden pflegen und auch Medikamente verabreichen,ein recht haben für die Medikamentengabe Geldleistung von der kasse zu erlangen.ist das korrekt?
Ich dachte diese leistung bezieht sich nur auf Pflegedienste die diese leistungen erbringen dürfen und demzufolge unter Sachleistungen abrechnen.
Ich bitte um rückmeldung!!!
Ich dachte diese leistung bezieht sich nur auf Pflegedienste die diese leistungen erbringen dürfen und demzufolge unter Sachleistungen abrechnen.
Ich bitte um rückmeldung!!!