Medikamente geben ohne ärztliche Verordnung

Moin Henry,
ob gesetzlich oder nicht - Du bist hier an Deine Dienstanweisung gebunden PUNKT.

Also: Arzt anrufen und absegnen lassen. Nach dem drölften Anruf ist der Arzt genervt
genug, um mit Eurem Befehlshaber mal ein Wort zu murmeln.
 
Auch mit frei verkäuflichen Medikamenten kannst Du eine ganze Menge Mist anstellen. Ich erinnere mich an einen Patienten mit einem bekannten Plasmozytom, dem man etwas "Gutes tun" wollte und Calciumampullen zum Trinken besorgte. Gibt's frei verkäuflich in der Apotheke. Lieb gemeint - Ergebnis: Die Niere stieg endgültig aus und der Patient wurde dialysepflichtig.

Zugegeben, ich glaube nicht, dass Heparinsalbe einen ähnlichen dramatischen Effekt haben wird, aber: Wo willst Du die Grenze ziehen? Bis wohin bist Du bereit, die Verantwortung zu übernehmen? Mit allen Konsequenzen?
 
@Elfriede und @-Claudia- , ihr habt beide absolut recht! lassen wir die dienstanweisung mal ausen vor, denn genau das möchte ich ja herausfinden, wie sinnvoll die dienstanweisung ist.

also nehmen wir mal an, selbes beispiel, helathromb als patientenwunsch, ohne dass es eine dienstanweisung gibt... darf ich das ohne ärztliche anordnung oder brauch ich die in jedem falle?

ich meine ich bin gut ausgebildeter krankenpfleger, arbeite stundenlang allein am patienten in der ambulanten intensivpflege, mit allen pflichten und jeglicher verantwortung... und dann soll ich mir allen ernstes ne hepathromb salbe ansetzen lassen??? ich persönlich könnte das risiko meines eigenverantwortlichen handelns auf jeden fall tragen.
 
Also, wenn ich als 3jährige Fachkraft, eine Arztanordnung brauche für Heparinsalbe oder Voltaren, dann bitte aber auch eine Arztanordnung für ne Gesichts und Körperlotion die
anitkollagen und aging mit Qkomplex und stretching effekt und sonst noch was drin hat - könnte ja auch was bewirken:angry:

Wenn das alles in der ambulanten Pflege nur nach strikter Arbeitsanweisung geht und nicht mal eine frei verkäufliche Standardsalbe lokal aufbringen dürfte und man sich das auch nicht zutraut, da Frage ich mich doch zu was brauche ich dann da noch eigentlich eine 3jährige Fachkraft? Sowas kann ich auch billiger haben :weissnix:

@Claudia:
Wo willst Du die Grenze ziehen?
Anhand meines Fachwissens, meiner Professionalität und meiner hoffentlich gelernten Möglichkeit zu recherchieren z.B. über Erkrankungen, Beipackzettel, Fachinfo im Inet etc.
Schadet ja sicher nicht, wenn ich über die Erkrankungen "meines" Patienten informiert bin, die Medikamente und deren Wechselwirkungen und no goes.

Bis wohin bist Du bereit, die Verantwortung zu übernehmen? Mit allen Konsequenzen?
Für eine freiverkäufliche Salbe würde ich das ohne Probleme tun ja. Aber leider sind das nicht allzu viel Kollegen, das ist Wahr und damit auch nicht viele Kollegen die in so oder ähnlichen Situationen als professionell wahrgenommen werden und sich auch nicht so darstellen.
Auch ich würde als Patient ziemlich dumm aus der Wäsche schauen, wenn mir eine Pflegefachkraft antworten würde, wenn ich sie bitte mir Voltaren auf die schmerzenden Knie zu schmieren oder auf meine LW, nachdem ich diese bereits sei 15 Jahren verwende- da müssen sie zum Arzt - hallo?
Auch der Arzt wird uns angesichts so einer Anfrage künftig nicht mehr für voll nehmen!
Tja und dann wird andererseits diskutiert und gefordert, dass Gesundheits- und Krankenpfleger eine Rezepturfähigkeit erhalten.
Vor dem Hintergrund solcher Diskussionen wird das nix.
Nur zur Klarstellung - wir sprechen nicht über rezeptpflichtige Medikamente.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich überlege gerade- wie verträgt sich die Förderung der Autonomie beim Pflegebedürftigem mit der Entmündigung wenn es um eigene Entscheidungen geht wie der Wunsch nach der Anwendung der freiverkäuflichen Mittel?

Ich folge da Renje. Zum einen haben wir eine Ausbildung und können/sollten in der Lage sein, zu erkennen, wann Hausmittel und freiverkäufliche Mittel in Frage kommen und wann nicht. Das ist der Aspekt der Beratung, der ja per Gesetz gefordert wird.

Wenn wir alles abgesegnet haben wollten, dann müssten wir auch bei der Anwendung von Phytotherapeutika eine ärztliche Anordnung einfordern.


Elisabeth
 
Ich zietiere mal die QPR, also die Richtlienien, nach denen der MDK überprüft. In Punkt 10.16 wird die fachgerechte Gabe von Medikamenten geregelt:

"Wenn der Versicherte die Einnahme nicht rezeptpflichtiger Medikamente nicht mehr eigenverantwortlich beurteilen kann und diese vom Pflegedienst verabreicht werden, ist dies mit dem Hausarzt und ggf. mit dem gesetzlichen Betreuer/Bevollmächtigten abzustimmen und zur eigenen Absicherung zu dokumentieren."

(vgl. QPR, 2014, S.117f)
http://www.mds-ev.de/media/pdf/2014_Pruefgrundlagen_ambulant_Lesezeichen.pdf

Und hierbei ist zu Bedenken, dass nur weil jemand einen Betreuer hat und selbst wenn dies im Bereich Gesundheitsfürsorge ist, es nicht generell bedeutet, dass er dahingehend nichts selbst bestimmen darf.
 
@Beetlejucine: es geht in diesem letzten Beitrag nicht um die "Einnahme" sondern um die Applikation einer frei verkäuflichen Salbe/Creme/Gel.

Auf welche Bestimmung sollte ich mich denn Beziehen um nicht rezeptpflichtigen Salben/Creme/Gel dem Kunden zu verweigern, die er evtl. schon seit Jahren/Jahrzehnten verwendet?

Letzter Absatz volle Zustimmung.

Ich möchte auch im Alter selbst bestimmen, wenn ich eine Salbe gerne hätte, aber nicht mehr an die Stelle komme - mir wird himmel Angst vorm älter werden, wenn ich so was Lese.
 
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vielen dank für eure regen antworten und dass zum sonntag! ihr habt mir sehr geholfen. prinzipiell bin genau der selben meinung wie @renje oder @Elisabeth.

@Beetlejucine hat mir allerdings das passende argument geliefert, was die vorgehensweise meines pflegedienstes bezüglich der dienstanweisung rechtfertigt. wenn der mdk solche sinnfreien richtlinien herausgibt, haben sie da wenig spielraum. ist glaub dem geschuldet, dass heut zu tage viele und in der zukunft noch viel mehr, unerfahrene pflgekräfte beim patienten auf sich allein gestellt sind. ich für meinen teil, kann jegliches handeln meinerseits verantworten und auch argumentieren.
 
Danke Beetlejucine.
Hab mich gestern schon gefragt, mit welchem Recht der Hausarzt einen älteren Menschen da bevormundet und kam zu keinem Ergebnis.
 
Naja für die Rezept freien Dinge bzw extra Würste gibt's ne pflegeplanung. Für alle Salben mit Wirkstoff egal was gibt es eine Medikamenten Verordnung die sich Bedarfsmedikation schimpft da kommt der ganze ******** rein den die Patientinn möchte und ein Hinweis auf den Bedarfs Grund kommt der Arzt zur Visite lässt man sich da nen Otto geben und gut ist weiß nicht worüber da gegrübelt wird zum Anfang der Frage zurück nicht geben sollen sie selbst machen. Aber es muss eine Lösung gefunden werden wie die Frau ihre Symptome behandelt bekommt
 
Für alle Salben mit Wirkstoff egal was gibt es eine Medikamenten Verordnung die sich Bedarfsmedikation schimpft da kommt der ganze ******** rein den die Patientinn möchte und ein Hinweis auf den Bedarfs Grund kommt der Arzt zur Visite lässt man sich da nen Otto geben und gut ist weiß nicht worüber da gegrübelt wird zum Anfang der Frage zurück nicht geben sollen sie selbst machen
Respekt.
 
Tschuldigung - gehört hier eigentlich nicht her aber @Maniac jetzt hätte ich hier unglaublich gern die Funktion des tränenlachenden Smiley von whatsapp:-))
 
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