@Eisenbarth
auch wenn ich jetzt da reinstolpere und es ein paar Tage zurückliegt, häng ich an dem Urteil des BGH's VI ZR 158/06
etwas
da gab es nicht nur eine, nein es waren mehrere -gleichartige - Infektionen in einer Praxis,
Der Nachweis - die Staphylokken der AH - im Abszess mind. 1 Patientin
Das Gesundheitsamt beanstandete die Hygieneprophylaxe in der Praxis.
Ein generell unzulängliches Hygienemanagment im Sinne von Fahrlässigkeit.
Wie genau - mangelhaft - steht da leider nicht, aber dafür das unschöne Wort Fahrlässigkeit.
A-ha. Das macht einen großen Unterschied.
Ganz schön heftig, wenn das GA zu solchen Ergebnissen kommt, die ja auch das Urteil möglich machten.
bisselchen abgeändert damit es hier passt
"...es komme nicht darauf an, ob vorhandene Versäumnisse die Schädigung tatsächlich ausgelöst oder begünstigt hätten, es reicht aus, dass sich die Versäumnisse nicht ausschließen lassen konnten....."
...aufgrund des unzulässigen, fahrlässigen Hygienemanagment.
Mannomann, das ist doch begründet, DIESES Urteil.
auch wenn ich jetzt da reinstolpere und es ein paar Tage zurückliegt, häng ich an dem Urteil des BGH's VI ZR 158/06
etwas
da gab es nicht nur eine, nein es waren mehrere -gleichartige - Infektionen in einer Praxis,
Der Nachweis - die Staphylokken der AH - im Abszess mind. 1 Patientin
Das Gesundheitsamt beanstandete die Hygieneprophylaxe in der Praxis.
Ein generell unzulängliches Hygienemanagment im Sinne von Fahrlässigkeit.
Wie genau - mangelhaft - steht da leider nicht, aber dafür das unschöne Wort Fahrlässigkeit.
A-ha. Das macht einen großen Unterschied.
Ganz schön heftig, wenn das GA zu solchen Ergebnissen kommt, die ja auch das Urteil möglich machten.
bisselchen abgeändert damit es hier passt
"...es komme nicht darauf an, ob vorhandene Versäumnisse die Schädigung tatsächlich ausgelöst oder begünstigt hätten, es reicht aus, dass sich die Versäumnisse nicht ausschließen lassen konnten....."
...aufgrund des unzulässigen, fahrlässigen Hygienemanagment.
Mannomann, das ist doch begründet, DIESES Urteil.