Mache ich mich strafbar?

Angehörige verklagen eine Krankenschwester mit Schnupfen....

Wenn ich bald wieder Heuschnupfen bekomme, muß ich dann ein ärztliches Attest auf meine Stirn kleben, damit mich keiner verklagt, einfach mal auf Verdacht, weil er denkt, sein Angehöriger wäre krank, weil ich geniesst habe, während ich Kontakt zu dem Patienten hatte?
 
Angehörige verklagen eine Krankenschwester mit Schnupfen....

Wenn ich bald wieder Heuschnupfen bekomme, muß ich dann ein ärztliches Attest auf meine Stirn kleben, damit mich keiner verklagt, einfach mal auf Verdacht, weil er denkt, sein Angehöriger wäre krank, weil ich geniesst habe, während ich Kontakt zu dem Patienten hatte?
Allergiepass reicht. Aber mal Sarkasmus beiseite. Vor einiger Zeit warf mir der Betriebsarzt tatsächlich mal vor ich dürfe mit meinem Heuschnupfen nicht arbeiten, da sämtliche Medikamente die es dagegen gebe, meine Diensttauglichkeit (ja er verwendete tatsächlich dieses Wort, so dass ich kurzzeitig am überlegen war ob mein Arbeitgeber die Bundeswehr ist) beeinflussen würden. Das obwohl der Allergologe explizit drauf geachtet hatte, dass er mir eben solche Medikamente nicht verordnet hatte.
Übrigens hatte er damals nicht nur meine Diensttauglichkeit wegen der heuschnupfenmedikamente in Frage gestellt, sondern auch angesichts der Tatsache, das ich nicht/nicht mehr gegen Hepatitis B geeimpft bin, da ich eine schwere Allergie gegen den Impfstoff habe (meine erste und letzte Impfung gegen Hepatits B endete in der Notaufnahme).
 
Prima - dann habe ich demnächst jeden Sommer frei. :flowerpower: Und muß mich nicht mehr um die Ferienzeit kloppen. Ich gehe einfach zum Betriebsarzt und nehme meine Medikamentenliste mit.
 
Würde ich eine Abmahnung wegen einer angeschleppten Erkältung bekommen, würde ich mir sofort rechtlichen Beistand suchen!
Dieses hier beschriebene Beispiel kann ich, für mich persönlich, nicht glauben.
Jedenfalls nicht in diesem Ausmaß.
Das würde bedeuten , jeder Arbeitgeber, in jeder Berufsbranche bräuchte die doppelte Anzahl an Mitarbeitern, da immer irgendwo Bazillen herumfliegen und es demnach immer und ständig einen Ausfall an Mitarbeitern gäbe.
Auch ein Büromensch müsste demnach Angst haben seinen Kollegen mit einer Erkältung anzustecken und von ihm angezeigt zu werden.
Für mich ist es sehr sehr weit hergeholt.
 
eigentlich ist es das aber doch nicht, denn das "sehr sehr weit hergeholte" ist dann doch ganz ordentlich konkretisiert worden.

bitte die postings komplett lesen.
 
@sanne3,

da bin ich ganz bei dir. Ich zweifele nicht an dem Beispiel und auch nicht an den bescheuerten Angehörigen, aber sobald die Reaktion der PDL/ GL ins Spiel kommt... gehts noch? Wenn ich auch sonst nicht der Kämpfer vor dem Herrn bin, in dem Fall hätte ich mich bis zur letzten zuständigen Instanz durchgekämpft. Dann soll mir mal jemand, angesichts von Umgebung und Umständen, nachweisen, das ich der (in dem Fall, da als einziger bestraft) einzige Verursacher bin.
 
Es ging mir mit dem Smiley nicht zuletzt um die Aussage "Ich würde auf jeden Fall Anzeige erstatten, falls sich mein Angehöriger an der Erkältung anstecken würde und zu Schaden käme" oder so ähnlich.

Nochmal: Lasst die Kirche im Dorf.

Anzeige erstatten weil eine Pflegekraft Schnupfen hatte. Armes armes Deutschland!!
 
@sanne3,

da bin ich ganz bei dir. Ich zweifele nicht an dem Beispiel und auch nicht an den bescheuerten Angehörigen, aber sobald die Reaktion der PDL/ GL ins Spiel kommt... gehts noch? Wenn ich auch sonst nicht der Kämpfer vor dem Herrn bin, in dem Fall hätte ich mich bis zur letzten zuständigen Instanz durchgekämpft. Dann soll mir mal jemand, angesichts von Umgebung und Umständen, nachweisen, das ich der (in dem Fall, da als einziger bestraft) einzige Verursacher bin.


und gerne noch einmal:

genau das - die rückführung auf dich als verursacherin - muss niemand nachweisen.
 
@Eisenbarth!
Woher weißt du, dass ich nicht gelesen habe?
Wobei mich die Links eher überzeugen würden, als die Postings.
Die Gesetzestexte in den hier gebrachten Links sind Auslegungssache.
Mich interessiert nicht die Aussage einer PDL sondern ein aussagekräftiger Gesetzestext.
Auch von einer PDL erwarte ich das.
Ich kann doch nicht wegen jedem mich anfliegenden Bazillus zuhause bleiben.
Würde jeder Arbeitgeber in jedem Beruf wegen einer Schnupfnase zuhause bleiben, könnten wir bald unsere Krankenkassenbeiträge nicht mehr bezahlen.
 
@Eisenbarth!
Woher weißt du, dass ich nicht gelesen habe?
Wobei mich die Links eher überzeugen würden, als die Postings.
Die Gesetzestexte in den hier gebrachten Links sind Auslegungssache.
Mich interessiert nicht die Aussage einer PDL sondern ein aussagekräftiger Gesetzestext.
Auch von einer PDL erwarte ich das.
Ich kann doch nicht wegen jedem mich anfliegenden Bazillus zuhause bleiben.
Würde jeder Arbeitgeber in jedem Beruf wegen einer Schnupfnase zuhause bleiben, könnten wir bald unsere Krankenkassenbeiträge nicht mehr bezahlen.

weil offenbar "objektiv voll beherrschbares risiko" an dir vorübergegangen ist.

übrigens: "auslegungssache" ist sehr relativ - wenn die auslegungsbreite extrem gering ist, ist die möglichkeit der auslegung ... de facto nicht vorhanden.


der zum obj. beherrschb. ris. gehörige link ist: http://www.agz-rnk.de/agz/download/3/Urteile/BGH_VI_ZR_158_06.pdf

ich denke, der BGH reicht in diesem zusammenhang.


übrigens machen aussagen wie "wegen jedes mich anfliegenden bazillus" die diskussion nicht sachlicher: es geht um eine infektion, nicht nur um eine kontamination. außerdem geht es um (potentiell) übertragbare infektionen. und konkret: du musst auch mit einer nicht-isolationspflichtigen infektion nicht zu hause bleiben. die frage ist hier aber auch eher: was passiert, wenn du jemanden ansteckst und der person (schwerwiegenden oder irreversiblen) schaden zufügst und was dann passieren kann.
 
Man muss mir nicht nachweisen das ich der Überträger war??? Hieß es nicht irgendwann mal- im Zweifelsfall für den Angeklagten???
Der Link zum Gesetzestex, man könnte meinen jeder x-beliebige in der Straßenbahn könnte mich anzeigen weil ich ihn angesteckt habe...
Wer sagt das in HD eine Krankenschwester der Überträger war?? Es scheint mir recht ungewöhnlich das dort eine Schwester auf drei versch. Stationen Kontakt mit den Patienten hat- Reden wir wirklich von diesem Fall? Oder steht die Frage der TE in einem völlig anderen Zusammenhang?
Liebe Grüße
Verena
 
Also so weit ich weiß, heißt es "im Zweifel für den Angeklagten". Ich finde das ganze sowieso absurd. Würde ich mich wegen jedem Schnupfen krank schreiben lassen, könnte ich mein Examen aber ganz schnell vergessen- bei den Fehlzeiten. Das ist doch total übertrieben.
Wenn jemand mit 38°C arbeiten geht, das versteh ich nicht, da würd ich mich auch krank schreiben lassen. Kann ich mir aber trotzdem schwer vorstellen, wie man denn beweisen will, dass ausgerechnet ich der Überträger war.
 
heißt es "im Zweifel für den Angeklagten".
Liebe Kollegen, wir sind hier nicht im Strafrecht.
Bitte mal BGB lesen.
Schadenersatz, wenn ich jemand geschädigt habe bin ich Schadenersatzpflichtig - ob Schuld oder nicht.

Auch hier mal nachlesen.
Natürlich sind Virenstämme zuordenbar.
Aber ob jemand den Aufwand betreibt, wage ich mal zu Bezweifeln.

Ob und wie und was und ob ich mich wann Krankschreiben lasse oder nicht steht ja nicht zur Debatte.

Schädige ich jemand z.B. in seiner körperlichen Unversehrtheit bin ich Schadenersatzpflichtig, mache ich das mit Vorsatz ist das evtl. sogar Strafbar.

Wäre mir das Zuordenbar, wird der AG Schadenersatzpflichtig und evtl. mich in Regress nehmen.

Wenn jemand dauerhaft geschädigt würde, oder sogar stirbt wird der Aufwand einer Aufklärung sicher höher ausfallen, als wenn der Pat. nach einigen Tagen gesund das KH verlässt.

Das hat auch nicht mit S-Bahn oder Bus zu tun, der Unterschied sollte eigentlich schon klar sein.
Das sind Vergleiche da fällt mir nichts mehr ein.
Im Job hab ich ne Garantenstellung, im Bus sicher nicht.
Wenn ich in ein Krankenhaus gehe, dann erwarte und verlange ich, dass ich dort nicht zusätzlich geschädigt werde und das Personal qualifiziert genug ist, Gefahrenquellen zu Erkennen und wo immer möglich zu Vermeiden.
 
Das hat auch nicht mit S-Bahn oder Bus zu tun, der Unterschied sollte eigentlich schon klar sein.
Das sind Vergleiche da fällt mir nichts mehr ein.
Im Job hab ich ne Garantenstellung, im Bus sicher nicht.
Wenn ich in ein Krankenhaus gehe, dann erwarte und verlange ich, dass ich dort nicht zusätzlich geschädigt werde und das Personal qualifiziert genug ist, Gefahrenquellen zu Erkennen und wo immer möglich zu Vermeiden.

! ! !
 
Ach Leute, selbstverständlich ist mir der Unterschied zwischen Arbeit und Bus auch bewusst. Entschuldigt vielmals das mein Beispiel überspitz war, ich dachte eigentlich das wäre klar aber nunja, das ist OT, da wären wir wieder beim Thema nonverbale Kommunikation usw...

Schönen Abend noch...
 
Ach Leute, selbstverständlich ist mir der Unterschied zwischen Arbeit und Bus auch bewusst. Entschuldigt vielmals das mein Beispiel überspitz war, ich dachte eigentlich das wäre klar aber nunja, das ist OT, da wären wir wieder beim Thema nonverbale Kommunikation usw...

Schönen Abend noch...

dein beispiel war nicht in erster linie überspitzt, sondern vielmehr komplett untauglich. niemand hier hat den vergleich nicht verstanden - der war halt einfach unfug im kontext dieses threads.
 
...wie nett. Herrlicher Umgangston!
 
Ja, der Meisten schon. Sry, hab grad alle über einen Kamm geschert.
 

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