Hallo,
ich versuche mal, die verschiedenen Beiträge arbeitsrechtlich zusammenzufassen:
1.) man ist grundsätzlich nicht verpflichtet, seine Privatnummer an den Arbeitgeber weiterzugeben, selbst eine "Klausel" im Arbeitsvertrag hierzu wäre nichtig.
2.) wenn der AG eine Erreichbarkeit wünscht, kann er dies nur durchsetzen, wenn er dir ein Diensthandy zur Verfügung stellt. Wenn du allerdings dieses Handy in deinem "Frei" oder in deinen Ruhezeiten ausschaltest, ist er ebenfalls wieder machtlos, denn Erreichbarkeit kann er nur im Rahmen einer "Rufbereitschaftsregelung" vereinbaren.
3.) einer Kündigungsdrohung kann man gelassen gegenüberstehen, denn da man im Recht ist, wird er jeden arbeitsrechtlichen Prozess verlieren.
4.) Seiner Aufforderung, sich einen neuen Job zu suchen, sollte man tatsächlich in Ruhe überlegen, denn ob man auf Dauer bei einem solchen Chef glücklich wird, ist zu bezweifeln. Jedoch würde ich persönlich nicht erst bis zum Jahresende damit warten!
Gruß
medsonet.1
P.S. wenn du zufällig im Rhein-Main-Gebiet ansässig bist, melde dich mal, wir suchen gerade gute Pflegekräfte in der ambulanten Pflege!