Hallo regina,
"Krankenpflegehelferin" kannst du nach 1-jähriger Ausbildung mit staatlicher Abschlussprüfung sein, die Berufsbezeichnung ist gesetzlich geschützt.
"Schwesternhelferin" meint im Regelfall eine 28-Tage-Ausbildung bei den Rettungsdienstorganisationen, 14 Tage Theorie, 14 Tage Praxis.