- Registriert
- 12.04.2005
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- Beruf
- Hygienefachkraft, OP-Fachpfleger, Praxisanleiter (DBfK),
- Akt. Einsatzbereich
- Hygiene
- Funktion
- HFK
Mein begrenzter Horizont was MRSA anbelangt ist mir (leider mehr als) bewusst - was ist mit Anstieg Resistenzzahl im gramnegativen Bereich gemeint?
Gesetzliche Grundlage - ist die seit 2009 geltende Meldepflicht ?
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Es gibt immer mehr Enterokokken, E.coli, Acinetobacter baumannii, Stenotropomonas maltophilia, Klebsiella sp. und noch einige mehr die Resistenzen erwerben und damit schlechter zu behandeln sind. Diese werden zusammengefasst eben gramnegative MRE oder mittlerweile MRGN (Multiresistente gramnegative Erreger, je nach Resistenzen eingeteilt in 3MRGN und 4MRGN) genannt. Die zugehörige Meldepflicht für die Häufung von Keimen (Ausbruch) besteht seit 2001 (solange gibt es das IfsG) die erweiterte Meldepflicht zu den MRSA existiert seit dem 01.07.2009.