Wenn es um Infektionsprävention geht, muss ich mich einigen Beiträgen anschließen, sind die Veröffentlichungen des Robert- Koch - Instituts eine gute Wahl.
Kann man alle kostenlos auf gleichnamiger Website runterladen. In Bereich der Altenpflege gehören diese zur Pflichtlektüre (über die wissenschaftlichen Kriterien der einzelnen Empfehlungen kann man mit Sicherheit streiten...)
Ich möchte mich ergänzend noch mal darüber auslassen, dass häufig auf die besondere Situation in der ambulanten Pflege eingegangen wird und man zwischen den Zeilen lesen könnte, dass Hygienemaßnahmen in diesem Bereich einen "geringen Stellenwert" haben:
Sicher, die Gütekriterien für Hygiene stationärer Einrichtungen sind nicht 1 zu 1 auf die ambulante Pflege zu übersetzen. Ich denke da insbesondere an die Wohnungsreinigung im Gegensatz zur Reinigung in stationären Einrichtungen.
Aber die persönliche Hygiene der Mitarbeiter, Hygienemaßnahmen bei grund- und behandlungspflegerischen Maßnahmen sind durchaus ausbaufähig (mal von der non- complience einiger Patienten abgesehen):
- führen Pflegekräfte eine s.c.- Injektion durch, muss immer eine Hautdesinfektion stattfinden. Manchmal kann man zwecks Anwendungshinweisen auch die "Packungsbeilage" des jeweiligen Präperates heranziehen.
- etwas themenfremd, aber die Krankenkassen müssen durchaus sterile Einmalhandschuhe für eine regelmäßige Katheterisierung der Blase bezahlen (mal ins Hilfsmittelverzeichnis geschaut, oder die Krankenkasse angerufen)
- pflegebedürftige Patienten haben entsprechend § 40 Abs. 1 und 2 SGB XI folgenden Anspruch:
"Die Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dürfen monatlich den Betrag von 31 Euro nicht übersteigen. Die Leistung kann auch in Form einer Kostenerstattung erbracht werden."
- Von diesem Geld können Einmalhandschuhe, auch sterile für z.B. orales Absaugen (werden nicht von der KK getragen!), Desinfektionsmittel, Krankenunterlagen usw. bezahlt werden. Die Sanitätshäuser geben gern Auskunft und nehmen dem Pflegedienst auch gern etwas Arbeit ab.
So kann es auch hilfreich sein bei bestimmten Infektionen die geeigneten Desinfektionsmittel zu finanzieren, wenn die Geschäftsführung auf Sparkurs ist.
Die Anforderungen an die persönliche Hygiene und persönlicher Schutzmaßnahmen der Mitarbeiter vor, nach, zwischen und während der Leistungserbringung unterscheiden sich nur unwesentlich von denen in stationären Einrichtungen. Aber dafür mal durch die Texte des RKI stöbern oder mal bei "google scholar" recherchieren. Da finden sich durchaus bessere Quellen als bei wikipedia.
Außerdem: Nicht alles was früher "richtig" war, was man schon "immer" so gemacht hat, was "alle" sagen und was in irgendwelchen Standards steht muss sich der Wahrheit/ Wirklichkeit annähern.
So, un geh ich schlafen, gleich spielt Deutschland.