B
bky.non
Gast
Hallo, ihr Lieben. 
Mich würde einfach mal interessieren, wie eure Kommunikation während pflegerischer Tätigkeiten (Bsp. GKW) mit Patienten aussieht, die z.B. infolge eines Apoplex' unter Aphasie und Neglect/Plegie leiden.
Ich beobachte hierbei im Wesentlichen nämlich immer drei verschiedene Methoden:
1) Person A kündigt an, welche Handlung sie als nächstes ausführt, ohne eine Reaktion zu erwarten.
2) Person B fragt 'um Erlaubnis' und versucht, sich mit dem Patienten zu verständigen, um herauszufinden, ob dieser in die Handlung einwilligt oder diese ablehnt (bspw. durch Augenbewegungen oder Lautäußerungen).
3) Person C spricht während der Tätigkeiten über belanglose Dinge und kündigt gar keine Handlungen an.
Nun muss man ja jeden Patienten als Individuum betrachten, aber welche Methode ist eurer Meinung nach am sinnvollsten?
Inwieweit muss ein solcher Patient pflegerischen Tätigkeiten noch zustimmen?
Bzw. wenn dies - wie in vielen Fällen - gar nicht (mehr) möglich ist, ist dann das bloße Fehlen von Abwehrhaltungen (bspw. in Form von motorischer Unruhe, Lautäußerungen, etc.) schon als Einverständnis zu werten?
Ich hoffe, meine Frage war verständlich...
Danke für sämtliche Meinungen.

Mich würde einfach mal interessieren, wie eure Kommunikation während pflegerischer Tätigkeiten (Bsp. GKW) mit Patienten aussieht, die z.B. infolge eines Apoplex' unter Aphasie und Neglect/Plegie leiden.
Ich beobachte hierbei im Wesentlichen nämlich immer drei verschiedene Methoden:
1) Person A kündigt an, welche Handlung sie als nächstes ausführt, ohne eine Reaktion zu erwarten.
2) Person B fragt 'um Erlaubnis' und versucht, sich mit dem Patienten zu verständigen, um herauszufinden, ob dieser in die Handlung einwilligt oder diese ablehnt (bspw. durch Augenbewegungen oder Lautäußerungen).
3) Person C spricht während der Tätigkeiten über belanglose Dinge und kündigt gar keine Handlungen an.
Nun muss man ja jeden Patienten als Individuum betrachten, aber welche Methode ist eurer Meinung nach am sinnvollsten?
Inwieweit muss ein solcher Patient pflegerischen Tätigkeiten noch zustimmen?
Bzw. wenn dies - wie in vielen Fällen - gar nicht (mehr) möglich ist, ist dann das bloße Fehlen von Abwehrhaltungen (bspw. in Form von motorischer Unruhe, Lautäußerungen, etc.) schon als Einverständnis zu werten?
Ich hoffe, meine Frage war verständlich...
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