Impfpflicht für Einsatz auf Entbindung

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LuckyLuke1

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Hallo!
Ich schildere euch kurz mal den Sachverhalt:
Bei der Einstellungsuntersuchung 2011 hat mir unser Betriebsarzt mitgeteilt, dass ich keinen Impfschutz gegenüber Masern Mumps Röteln sowie Pertussis habe. Allerdings hat er mir das nur mitgeteilt, mit der Empfehlung das dringend nochmal auffrischen zu lassen.
Dem bin ich nicht nachgekommen.
Jetzt steht seit 4 Wochen fest dass mein nächster Einsatz Ende Mai auf Entbindung in einer anderen Klinik stattfindet.
Hatte natürlich wieder einen Termin beim BA, der meinen Impfausweis kontrollierte und dann sagte: "Sie haben sich ja immer noch nicht impfen lassen! So kann ich sie nicht auf Entbindung schicken da die Klinik diese Impfung voraussetzt."
So fuhr ich zu meinem Hausarzt um mich impfen zu lassen. Der hielt allerdings nicht sehr viel davon weil die Kinderschutzimpfungen im Erwachsenenalter herbe Impfreaktionen mit sich bringen können.

Danach fuhr ich wieder zu meiner Schule und unsere Schulleiterin sagte: "Sie haben 2 Möglichkeiten: Impfen und Examen, oder Nicht Impfen und kein Examen, weil es ein Pflichteinsatz ist"...

Das wären also 2 Kombiimpfungen die innerhalb von 5 Wochen gegeben werden müssten. 3 davon bin ich allerdings im Urlaub.
Außerdem meinte mein HA müssten zwischen den beiden Impfungen 3 Wochen liegen wenn ich nicht flachliegen möchte.

Was mache ich jetzt? Gibt es keinen Weg da drumrum zu kommen? Es besteht ja im Allgemeinen doch keine Impfpflicht, oder? Lediglich Empfehlungen? Gibt es Adressen an die ich mich wenden könnte?

Wäre super wenn ihr mir weiterhelfen könntet!
Vielen Dank. Luke
 
Es kann dich keiner zur Impfung zwingen, das ist richtig. Allerdings kann der AG Vorgaben machen bezüglich des Einsatzes in dem Bereich.
Eine Empfehlung zur Masernimpfung ist mehr als sinnvoll, da Masern wieder deutlich auf dem Vormarsch sind und im Erwachsenenalter weit weniger "harmlos" ablaufen als im Kindesalter.
Ich hatte einmal erlebt, was passiert nachdem ein Besucher Masern "mitbrachte" auf eine Entbindungsstation - der Betriebsarzt hatte viel Spass mit Epidemiologie und Impfungen.

Wieso impft der Betriebsarzt nicht, bzw. hole dir eine 2. Meinung durch einen anderen Arzt ein.
 
Schutzimpfungen gegen Kinderkrankheiten bringen im Erwachsenenalter stärkere Nebenwirkungen als bei Kindern? Davon höre ich jetzt zum ersten Mal. Die Krankheiten selbst fallen bei Erwachsenen teilweise gefährlicher aus, soweit ich mich erinnere. Aber die Sache ist ja die: falls du während deines Einsatzes auf der Wochenstation erkranken solltest und damit eins (oder viele!) Kinder infizierst, bringst du die Kinder damit in große Gefahr. Vor allem Pertussis ist für Säuglinge unter Umständen lebensgefährlich und in der ansteckenden Zeit auch nicht unbedingt als Pertussis zu erkennen. Zumindest für diese Krankheit gibt es eine Impfempfehlung auch für Erwachsene (du tust dir also auch selbst einen Gefallen).

Das Problem mit dem Urlaub verstehe ich jetzt auch nicht. Eine vor dem Urlaub, eine direkt danach und du hast deine drei Wochen Pause. Wenn der Arbeitgeber die Impfung verlangt, lass sie durchführen. Und wie gesagt, falls du die besagten Erkrankungen nicht vor Kurzem hattest tust du dir selbst auch einen Gefallen - keine davon ist für Erwachsene besonders witizg und du arbeitest jetzt in einem Job in dem du ständig Kontakt mit vielen potentiellen Überträgern hast.
 
Also ich höre heut auch zum ersten mal davon, dass die Impfreaktionen im Erwachsenenalter schlimmer sein sollen... Die Krankheiten verlaufen meist heftiger, aber die Impfungen??
Man kann dich zwar nicht zur Impfung zwingen, aber dein AG hat das Recht, gewisse Vorgaben zu machen, wenn man da arbeitet. Und wenn er sagt da darf man nur arbeiten wenn man geimpft ist, ist das sein gutes Recht.
Ich versteh nicht, was dein Problem daran ist. Es ist doch auch für dich nur von Vorteil, wenn du geimpft bist!
Das mit dem Urlaub ist ja auch kein Problem.Du gehst vor deinem Urlaub und danach. Somit hast du 3 Wochen dazwischen. Passt doch perfekt!
Jetzt mal aus einer anderen Sicht gesehen: Stell dir vor, dein Kind liegt auf der Station. Und dann gibt es da Pfleger/Schwestern, die die Masern oder Keuchhusten auf die Station schleppen und dein Kind damit in Lebensgefahr bringen. Würdest du das lustig finden? Ich glaub nicht.
Es hat schon einen Sinn, dass solche Dinge vorgeschrieben sind!
Also, ich an deiner Stelle würde es einfach machen.
 
Ganz so einfach seh ich das nicht.

Was ist mit Art. 2 GG?

Wenn der AG, ohne meine körperliche Unversehrtheit zu Verletzen, meine Ausbildung nicht gewährleisten kann und mir keine Ausweichmöglichkeit anbieten kann, hätte er mich dann überhaupt Aufnehmen dürfen?

Oder mir das vorher Mitteilen müssen, damit ich ne Entscheidungsmöglichkeit habe?
Lass ich mich nicht Impfen, was mir ja rechtlich zusteht und ich kann deswegen meine Ausbildung nicht beenden, wird der Ausb.träger dann Schadenersatzpflichtig?

Es geht hier rein um die rechtliche Komponente und die Entscheidungsfreiheit.

@Bambamsche: Natürlich kann ich immer mit der moralischen Keule kommen, das erschlägt jedegliche weitere Betrachtung.

Stell dir vor ... das Erschlägt alles und ist rein rhetorisch.
Niemand, aber auch gar niemand wird diese Frage mit nein Beantworten.
Deshalb ist es müsig sie zu Stellen und dient nur Druck zu erzeugen.

Das ist die selbe Frage wie - wenn ich nicht 7Tage die Woche, 24Std. am Tag Arbeite, dann ist der Pat. "schlecht" versorgt, weil kein Personal da ist, kannst du das Verantworten - und nu?

Also muss ich mich Impfen lassen?
Impfen und Examen oder nicht Impfen und kein Examen?

Das kann es nicht sein, zumindest dann nicht, wenn ich darüber vor Vertragsbeginn nicht informiert war.

ODER?
 
Die Frage ist, ob Luke nicht vorher darüber informiert wurde... Ich kanns mir nicht vorstellen. Wie er schrieb hat der Betriebsarzt bereits bei der Einstellungsuntersuchung drauf hingewiesen, dass er den Impfschutz nicht hat und diesen dringend machen sollte. Somit ist für mich eigentlich klar, das erwartet wird, dass ich diese Impfungen mache. Und Luke ist dem nicht nachgekommen. Der Betriebsarzt spricht solche Sachen nicht aus Langeweile an. Sondern weil es einen Sinn hat.
Bei mir standen solche Dinge im Ausbildungsvertrag (Verpflichtung gegenüber dem AG Vorsorgemaßnahmen gegen gewisse Infektionskrankheiten zu treffen, sprich Impfungen).
Im übrigen haben die Patienten aber auch ein Recht darauf, unversehrt zu bleiben, also nicht durch uns angesteckt oder gar zu Tode gebracht zu werden.
 
@bambamsche:

Im übrigen haben die Patienten aber auch ein Recht darauf, unversehrt zu bleiben, also nicht durch uns angesteckt oder gar zu Tode gebracht zu werden.

Ja, das hört sich alles so schön an und auch für diese Allgemienphrase wirst du keinen Widerspruch bekommen.

Soll jetzt jeder, der in der Früh, Mittag und Abend zur Schicht kommt zuerst zum Betriebsarzt, damit der Pat. unversehrt bleibt?
 
Hab ich das behauptet? Nein. Denn das würde auch schlichtweg gar nicht gehen und du weisst auch dass es grad echt schwachsinnig ist, was du sagst.
Es geht darum, dass schwere Erkrankungen, die man durch einfache Impfungen verhindern kann, nicht auftreten und die Patienten gefährden.
Dreh doch den Spieß mal um: Es ist auch zum Eigenschutz. Was meinst du was die Schwestern/Pfleger auf einer Kinderstation sonst alles abbekommen würden? Und diese "Kinderkrankheiten" sind einfach für Erwachsene wesentlich gefährlicher.
Du kannst dich nicht gegen Schnupfen, Magen-Darm Grippe , Kopfweh oder was weiss ich Impfen lassen. Gegen Keuchhusten, Masern, Mumps usw aber schon. Warum also das Risiko für Patienten und dich eingehen?
Warum soll ich als Mitarbeiter ein Recht auf körperliche Unversehrtheit haben, der Patient aber nicht? Das ist keine Allgemeinphrase, sondern eine Tatsache!
 
Warum soll ich als Mitarbeiter ein Recht auf körperliche Unversehrtheit haben, der Patient aber nicht? Das ist keine Allgemeinphrase, sondern eine Tatsache!
Richtig. Meine Rechte dürfen die Rechte anderer nicht verletzen. Und das Krankenhaus hat eine Fürsorgepflicht den Patienten gegenüber und muss sie vor unnötiger Gefahr schützen.

Der AG kann Vorgaben zu einem bestimmten Bereich machen und muss dies möglicherweise sogar, von Seiten des Gesetzgebers. Nun wäre zu prüfen, ob ein Einsatz auf der Geburtshilfe im Curriculum des betreffenden Bundeslandes wirklich Pflicht ist oder ob sich z.B. durch den Einsatz auf operativer Gynäkologie dieser Bereich abdecken ließe. Das könnte die JAV leicht herausfinden.
 
Nein, das ist nicht Schwachsinnig sondern das Ergebnis daraus was du schreibst, wenn man das Konsequent zu Ende denkt.

Wenn ich deine Forderung ernst nehme, müsste jeder MA der auch nur den Anflug eines Infekts hat, sofort AU sein, als richtige Massnahme?
Und jeder auf Diensttauglichkeit überprüft werden, zum Schutze des Pat.

schwere Erkrankungen, die man durch einfache Impfungen verhindern kann, nicht auftreten
Auch eine Impfung schützt mich nicht in jedem Falle vor einer Erkrankung oder davor dass ich, wenn ich nicht Erkranken sollte trotzdem Infektiös sein könnte, wie wir alle Wissen.

Der einfache Schluss:
Geimpft - Pat. sicher, alles gut
nicht geimpft - Pat. unsicher
ist so nicht zulässig.

Es ist auch zum Eigenschutz.
Dem Widerspreche ich ja nicht.
Aber ich möchte selbst Entscheiden ob ich mich Schützen lassen möchte oder nicht.
Das möchte ich bei vertragbeginn Wissen und nicht mitten in der Ausbildung.

Das ist keine Allgemeinphrase,
ich meine schon denn,
ein Recht auf körperliche Unversehrtheit haben, der Patient aber nicht?
weil dieses Recht, auch wenn es schön klingt, nicht erfüllbar ist auf dieser Ebene.

Ich bin übrigens Impfbefürworter und selbst Geimpft, aber darum gehts hier nicht.
 
Aber ich möchte selbst Entscheiden ob ich mich Schützen lassen möchte oder nicht.
Das möchte ich bei vertragbeginn Wissen und nicht mitten in der Ausbildung.
Es ist ihm bei der Einstellungsuntersuchung mitgeteilt worden. Die findet vor oder kurz nach Beginn der Ausbildung statt und ist für meine Begriffe auch der richtige Ort für eine Impf-Empfehlung. Er hat die Mitteilung des Betriebsarztes in den Wind geschlagen.

Wenn ich deine Forderung ernst nehme, müsste jeder MA der auch nur den Anflug eines Infekts hat, sofort AU sein, als richtige Massnahme?
Bei gefährdetem Klientel ist das sowieso der Fall, genauso wie keiner, der einen Magen-Darm-Infekt hat, einer Großküche zu nahe kommen darf. Abgesehen davon weißt Du genauso gut wie ich, dass Du in der Inkubationszeit bereits ansteckend bist, ohne selbst Symptome zu haben.
 
Wenn man einen Infekt hat, sollte man daheim bleiben, richtig.
Ich habe nirgends gesagt, das eine Impfung IMMER vor schweren Erkrankungen schützt!
"Der einfache Schluss:
Geimpft - Pat. sicher, alles gut
nicht geimpft - Pat. unsicher
ist so nicht zulässig."
Auch das habe ich nirgends behauptet. Das unterstellst du mir hier!

Natürlich bleibt es jedem selber überlassen ob man sich impft oder nicht und wie ich schon sagte, glaube ich auch nicht dass dieses Thema aus heiterem Himmel aufkam. Denn der BA hat ja bereits Luke drauf hingewiesen, dass er diese Impfungen dringend machen sollte. Das sagt schon alles.... Und ansonsten nochmal im Vertrag nachschauen. Bei mir stand dies auch so drin und wenn ich es nicht gewollt hätte, hätte ich den Vertrag nicht unterschreiben dürfen!

Warum ist das Recht auf dieser Ebene nicht erfüllbar? Ich habe vom GG her genauso das Recht auf körperliche Unversehrtheit wie der Patient auch! Und ich bzw mein AG hat solang der Pat. bei mir im KH liegt, eine Fürsorgepflicht und habe dafür zu sorgen, dass der Pat nicht noch weiter erkrankt! Im übrigen brauchts dazu nichtmal Krankheiten wie Keuchhusten. Wenn du mit einer Grippe arbeiten gehst und dadurch auch die Patienten gefährdest, könnte man dich dafür rein theoretisch belangen... macht nur keiner. Wenn du akut infektiös bist, hast du nicht arbeiten zu gehen!
 
@claudia:
Die findet vor oder kurz nach Beginn der Ausbildung statt und ist für meine Begriffe auch der richtige Ort für eine Impf-Empfehlung. Er hat die Mitteilung des Betriebsarztes in den Wind geschlagen.
Ja gut und nu?
Wenn das eine Bedingung ist, dann darf er den AZUBI erst einstellen, wenn er geimpft ist - oder?

Ansonsten kann die Ausb.stelle nicht für regelgerechte Durchführung der Ausbildung gerade stehen und das hat sie lt. Gesetz zu erfüllen.

Wenn eine Bedingung nicht erfüllbar ist oder wird - logische und sofortige Konsequenz - kein Vertrag.

Wenn die Ausbstätte ihn trotzdem nimmt, muss sie dafür Sorgen, dass es trotzdem möglich ist.

Übrigens ist Entbindungsstation kein Pflichteinsatz, der ein Examen nicht möglich machen würde.

Der Allgemeinbereich I 1 umfasst u.a. Pädiatrie, das muss ja nicht zwingend Entbindung sein.
 
ich geb zu, ich hab vom rechtlichen hintergrund überhaupt keine ahnung, aber uns wurde schon vor ausbildungsbeginn gesagt was pflichteinsätze sind und wenn diese impfung dafür pflicht ist kann man ja 1 und 1 zusammenzählen?!
bei uns ist wochenstation pflicht für GKP und GKKP.
deshalb machen sie die einstellungsuntersuchung ja VOR den praktischen einsätzen etc..
was is schon dabei? ich mag auch keine impfungen aber wenns dafür nunmal sein muss und ja auch seinen sinn hat dann macht mans eben oder?! ;)
 
@bambamsche:

du liest schon ab und zu deine Kommentare durch?

@bambamsche:Ich habe nirgends gesagt, das eine Impfung IMMER vor schweren Erkrankungen schützt!

@bambamsche: dass schwere Erkrankungen, die man durch einfache Impfungen verhindern kann, nicht auftreten

@renje:"Der einfache Schluss:
Geimpft - Pat. sicher, alles gut
nicht geimpft - Pat. unsicher
ist so nicht zulässig."
@bambamsche: Auch das habe ich nirgends behauptet. Das unterstellst du mir hier!

Das hast du nirgends behauptet, ist aber auch hier die Konsequenz deines oben zitieren Beitrags.

Dann muss ich das aber mehr als gründlich Missverstanden haben? :verwirrt:
 
Ich glaub du liest hier nicht richtig.
Nicht jede Erkrankung kann durch eine Impfung verhindert werden.
Aber eine Erkrankung, gegen die man impfen kann, kann verhindert werden, indem man impft.
Richtig?!
 
Eben. Der Meinung bin ich auch. Es wäre jetzt halt gut, wenn man wüsste, ob das in dem Fall im Vertrag stand oder vom BA oder AG schon vorweg genau so gesagt wurde. Wir waren leider alle nicht dabei und können deswegen nur spekulieren und uns das anhören was uns der TE erzählt.
 
@bambamsche:

Aber eine Erkrankung, gegen die man impfen kann, kann verhindert werden, indem man impft.
Richtig?!
auwa - jetzt würde ich doch mal ein Fachbuch zur Hand nehmen, bevor ich weiter Schreibe.

Leider gibts ja keine Angabe mehr im Profil was man von Beruf ist - Schade.

Aber ich gehe mal davon aus, dass du Fachpersonal bist.

Ansonsten bitte ich für die obige Bemerkung vorsorglich um Entschuldigung.

@vicodin:
bei uns ist wochenstation pflicht für GKP und GKKP.
Das kann schon sein, dass es in eurem Haus so definiert wurde.
Nach APrV definitiv nicht.

Soviel Wochenstationen gibt es in ganz Deutschland nicht um alle GuK und GuKK darüber jagen zu können.
 
Übrigens ist Entbindungsstation kein Pflichteinsatz, der ein Examen nicht möglich machen würde.

Der Allgemeinbereich I 1 umfasst u.a. Pädiatrie, das muss ja nicht zwingend Entbindung sein.
Das mag für das Curriculum in unserem Freistaat gelten, aber jedes Bundesland hat ja sein eigenen Curriculum. Möglich, dass Geburtshilfe irgendwo Pflicht ist. Lernt Luke GuKKP? Weil dann wär's wahrscheinlicher?

Der Betriebsrat oder die JAV müsste sowas wissen. Wenn ich mich nun partout nicht impfen lassen will - auch wenn es bei den genannten Krankheiten Impfempfehlungen auch für Erwachsene gibt - würde ich mich an diese wenden.

http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/STIKOEmpf2011.pdf nennt die für Erwachsene empfohlenen Impfungen samt Begründung. Vielleicht überdenkt Luke seine Ablehnung dann nochmals.
 
Und was genau findest du daran jetzt falsch? Masern können verhindert werden, indem man impft. Betonung liegt auf KÖNNEN!
Ich glaube nicht, dass ich mir das von dir gefallen lassen muss, dass du mich hier als unfähig bezeichnest... Also bleib mal schön aufm Teppich und vor allem beim Thema.
 

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