Impfpflicht für Einsatz auf Entbindung

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@vicodin:

Das kann schon sein, dass es in eurem Haus so definiert wurde.
Nach APrV definitiv nicht.

Soviel Wochenstationen gibt es in ganz Deutschland nicht um alle GuK und GuKK darüber jagen zu können.

ah ok, das kann natürlich sein. bei uns gibts ne doppelte station aber trotzdem scheinen sie sich vor lauter schülern kaum retten zu können. das stimmt wohl :/ naja..wie auch immer, ich freu mich auf den einsatz ;)
 
Fast jedes kleine KH hat eine Entbindungsstation - immer ein bißchen schwierig für uns von der Neo wenn wir kranke Kinder von sonstwoher holen müssen, aber das nur so am Rande. Und da es wesentlich mehr Krankenhäuser als Pflegeschulen gibt, seh ich da kein Problem. Wenn Wochenpflege zum Pflichteinsatz gehört und das KH eine Impfung voraussetzt für den Einsatz, bleibt dem TE genau das, was die Schule sagt - impfen oder auf's Examen verzichten (und damit die Unversehrtheit seines Körpers wahren).
 
@Renje- vielelicht hab ich dich auch falsch verstanden- aber was ist falsch an der Aussage von Bambamsche: "Aber eine Erkrankung, gegen die man impfen kann, kann verhindert werden, indem man impft."

Btw.- Ich gehöre ja noch zur Generation, die ihre Narben von der Pockenimpfung auf dem Arm trägt. Eine Komuniltonin konnte sich net impfen lassen und durfte deswegen keine Ausbildung antreten. Aaaber das war zu einer Zeit, wo man Impfung Pflicht war bei jedem Mitbürger. Nur bestimmte staatlich festgelegte Erkrankungen berechtigten dazu, eine Impfung zu verweigern.

Elisabeth
 
@julien:

Fast jedes kleine KH hat eine Entbindungsstation
Weiß nicht woher du das hast. Vielleicht gilt das noch für BW, aber sonst?

Wenn Wochenpflege zum Pflichteinsatz gehört
Gehört es eben nicht!

bleibt dem TE genau das, was die Schule sagt - impfen oder auf's Examen verzichten
und wie es mit der Verpflichtung bei Vertragsabschluss, dass der Schulträger die Ausbildung gewährleisten muss?
Obwohl es per Gesetz (AprV) eine andere Möglichkeit gibt?

Dem Ausb.träger ist bekannt, bei Vertragsabschluss, dass der AZUBI nicht geimpft ist und sichert ihm per Vertrag trotzdem zu, dass er die Ausb. gewährleistet.

Und nu?

@elisabeth: das ist jetzt nicht dein Ernst oder?
Bei vielen Erkrankungen gegen die man Impfen kann, ist der Verlauf dann zwar leichter, aber eine Impfung schützt nicht in jedem Falle gegen die Infektion oder dagegen Träger zu sein, auch wenn ich keine spür oder sichtbaren Symptome habe.
Aber weißt du doch selbst - oder?
 
Das ist dem Ausbildungsträger nicht bekannt. Ärztliche Schweigepflicht. Gilt auch für Betriebsärzte.

Der Betriebsarzt hat die gesundheitliche Eignung bescheinigt und dies mit der Impfempfehlung verknüpft. Wie deutlich er gemacht hat, warum die Impfungen für Beschäftigte im KH so wichtig sind, können wir kaum noch nachvollziehen.

Und ich gebe wieder zu bedenken, dass die Bundesländer durchaus noch Gestaltungsspielraum haben und - rein theoretisch - der Einsatz auf der Geburtshilfe verpflichtend sein kann. Ob dem irgendwo so ist, weiß ich nicht, aber ich hab jetzt auch weder Zeit noch Lust, 15 Curricula zu suchen.
 
Stellt sich doch die Frage: hätte die TE auf die Ausbildung verzichtet um die Impfung zu vermeiden? .

Ich versteh übrigens auch net, warum der Betriebsarzt ehedem net geimpft hat oder wurde das ehedem verweigert?

Elisabeth
 
@claudia: seit wann fällt denn ein Impfnachweis unter die ärztliche Schweigepflicht?
Ich leg ihn vor, dann gibts nen Vertrag, wenn nicht, dann nicht.

Ein Bundesland kann keine eigene APrV erlassen.
Die APrV ist eine Bundesverordnung.

Ach Elisabeth, du mit deinen Nebenkriegsschauplätzen, die Frage stellt sich nicht, die ist bereits rum ums Eck.

Der Vertrag ist da, die Impfbescheinigung wurde entweder nicht eingefordert, oder nicht darauf bestanden.

Der Vertrag ist gültig.

Hätte wäre wenn ...
 
Weisst du es? Warst du dabei? Nein! Wir können nur über das mutmaßen was der TE hier schreibt.... Im übrigen war während meiner Ausbildung (und das ist keine Jahrzehnte her!!) ein Gyn Einsatz Pflicht! Auch für Männer. Soviel zum Thema kann nicht sein. Und ja, es ist tatsächlich ein Schüler geflogen, weil er sich weigerte als Mann auf die Gyn zu gehen. Und die Schule sagte dazu ganz klar, dass dies vertraglich so geregelt ist, und ohne die Stunden auf der Gyn kein Examen. Ende.
Und ich weiss nicht, woher du das hast, dass es fast keine KH mehr mit Entbindungsstationen gibt. Also in meinem Umkreis von 100 km gibt es 10 Krankenhäuser. Davon hat 1 keine Entbindungsstation... und dieses KH ist eine Psychiatrie. Es mag wohl sein das es weniger gibt als früher, aber "kaum noch ein KH mit Entbindungsstation" stimmt sicher nicht!
Ich wiederhole mich gern nochmal extra für dich: Ich habe nicht behauptet, dass eine Impfung IMMER vor der Erkrankung schützt. Ich habe lediglich gesagt, mit einer Impfung KANN diese Erkrankung verhindert werden. KANN!!!! Nicht MUSS!
 
@Renje... Auch wenn wir ums Eck gehen...
@elisabeth: das ist jetzt nicht dein Ernst oder?
Bei vielen Erkrankungen gegen die man Impfen kann, ist der Verlauf dann zwar leichter, aber eine Impfung schützt nicht in jedem Falle gegen die Infektion oder dagegen Träger zu sein, auch wenn ich keine spür oder sichtbaren Symptome habe.
Aber weißt du doch selbst - oder?
Das hätte ich doch gerne näher ausgeführt. Du kannst mir sicher erklären, warum die Anzahl der Erkrankungen zunimmt, wenn die Impfrate sinkt. Und um hier beim Thema zu bleiben- am Beispiel der Erkrankungen für die eine Impfung eingefordert wird. Wie immer: bitte mit wissenschaftlich fundierter Quelle.

Ich bin gerne lernbereit.

Elisabeth
 
Wir diskutieren jetzt aber nicht über den Impferfolg, oder?
 
Aus keinem anderen Grunde wird geimpft- die Weiterverbreitung von Erkrankungen zu unterbinden. Ist dies per Impfung net zu erreichen, dann macht es das Impfen überflüssig.

Elisabeth
 
Ich komme nicht aus BW, aber in jeder Gegend in der ich bis jetzt gelebt habe gab es mehrere kleine Krankenhäuser, und sie alle hatten eine geburtshilfliche Abteilung. Die Häuser hier in der Umgebung haben auch alle eine (es sei denn du zählst 20-Betten-Privatkliniken für Chirurgie mit).

Zum Thema Pflichteinsätze:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/krpflaprv_2004/gesamt.pdf

B Praktische Ausbildung
Stundenzahl
I. Allgemeiner Bereich
1. Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller
Altersgruppen in der stationären Versorgung in kurativen
Gebieten in den Fächern Innere Medizin, Geriatrie,
Neurologie, Chirurgie, Gynäkologie, Pädiatrie, Wochen- und
Neugeborenenpflege
sowie in mindestens zwei dieser Fächer
in rehabilitativen und palliativen Gebieten 800
2. Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller
Altersgruppen in der ambulanten Versorgung in präventiven,
kurativen, rehabilitativen und palliativen Gebieten 500
II. Differenzierungsbereich
1. Gesundheits- und Krankenpflege Stationäre Pflege in den
Fächern Innere Medizin, Chirurgie, Psychiatrie oder 700
2. Gesundheits- und Kinderkrankenpflege Stationäre Pflege
in den Fächern Pädiatrie, Neonatologie, Kinderchirurgie,
Neuropädiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie
III. Zur Verteilung auf die Bereich I. und II. 500
-----
Stundenzahl insgesamt 2.500
 
Ein Bundesland kann keine eigene APrV erlassen.
Die APrV ist eine Bundesverordnung.
Trotzdem hat jedes Bundesland sein eigenes Curriculum und seine eigenen kleinen Regeln für die Ausbildung. Lernfelder oder Module, Lernmittelfreiheit oder nicht, Zwischenzeugnisse oder nicht - das ist nicht in jedem Bundesland gleich. Insofern wäre auch ein Pflichteinsatz auf der Geburtshilfe denkbar.

Könnte auch sein, dass in LuckyLukes Ausbildungskrankenhaus Gyn und Geburtshilfestation nicht getrennt sind. Frauenklinik im weitesten Sinne muss meines Wissens sein. Und wenn er dafür die Impfung benötigt?

Muss man in Deinem Haus bei der Einstellung Schulleitung oder PDL den Impfausweis zeigen? Kann ich mir kaum vorstellen.
 
Hallo bambamsche,

dann Entschuldige ich mich hiermit bei dir, denn ich habe dich offensichtlich falsch verstanden.

Kann und nicht muss - in diesem Punkt sind wir uns einig.

Dann ist die Sicherheit aber trügerisch.

Gyn ist nicht gleich Entbindung.


@narde: nein sicher nicht. Elisabeth soll ihre Nebenschauplätze selbst beackern.

@julien: ich habe aus dem Allgäu andere Erfahrungen, lassen wirs dabei.

Unsere Schüler auf Entbindung unterzubringen geht meist nur ein paar Tage, weil es zu viele Schüler gibt.

Für Pädiatrie genehmigt die Schulaufsichtsbehörde auch Rehaheime als Einsatz aus lauter Verzweiflung, wenn dort wenigsten eine GuK arbeitet. Da gehts dann um Betreuung und Beschäftigung, gilt aber auch und wenn dort auch noch öfters Mütter mit Babys auftauchen, dann auch noch die Neugeborenenpflege. Genehmigt ist genehmigt auch wenn zum Zeitpunkt des Einsatzes mal kein Baby da war. Genehmigt für ... Gesetz erfüllt.

Kinderzimmer auf ner Inneren, wenn dort eine GuKK irgendwo rumschwirrt.
Auch wenn man das Kind im Zweifelsfall nur "von Weitem" gesehen hat
Theoretisch genügt ein Tag und dem Gesetz ist genüge getan.

@claudia: du vermischt theoretische (schulische) Ausbildung mit der praktischen.
Schulisch - Kultushoheit der Länder, unterliegt dem Schulrecht.
Praktische dem Arbeitsrecht.

Könnte auch sein, dass in LuckyLukes Ausbildungskrankenhaus Gyn und Geburtshilfestation nicht getrennt sind. Frauenklinik im weitesten Sinne muss meines Wissens sein. Und wenn er dafür die Impfung benötigt?
Das wäre durchaus möglich.
Aber auch dann müsste die Impfung vor Vertragsbeginn als Bedingung festgelegt werden.
Bedingung nicht erfüllt kein Vertrag, keine Sicherstellung der Ausbildung.

Muss man in Deinem Haus bei der Einstellung Schulleitung oder PDL den Impfausweis zeigen?
Nein, bei uns gibts aber auch nicht die generelle Bedingung - keine Impfung - kein Examen und schon gar nicht mitten in der Ausbildung.

Hat auch noch kein KH zu Bedingung gemacht in dem wir Schüler eingesetzt haben, weder für Gyn noch für Entbindung.
Wir haben weder Gyn noch Entbindung, deshalb weiß ich wie schwer es ist auf Entbindung Schüler unterzubringen und mehrere Vertragspartner.
 
Ich fang jetzt einfach mal ganz vorne an
Einstellungsuntersuchung - BA empfiehlt Auffrischung - weil er nur Empfehlungen aussprechen darf
deswegen muss man bei der Bewerbung auch keinen Impfausweis mitbringen
...
...
Nachtermin BA - jetzt wird's dringlicher - oh mein Gott, nein so geht das ja nicht- ich hab es ihnen doch "empfohlen"
ach ne, der BA wusste doch, wo Schüler eingesetzt werden, wusste um das, was auf den Stationen üblich ist
- ist auch nicht lang her, war erst letztes Jahr

jetzt schon fühlt man sich als NORMAL denkender Mensch schonmal veräppelt

jetzt kommt die Schule, setzt noch eins drauf, schwingt die Monsterkeule - ohne Impfung, kein Examen

bisher gibt es exakt 1 Angabe zu einem Ausbruch von Masern - aber nicht durch eine der Pflegenden - es war ein Besucher
so, schreiben wir vielleicht künftig auch jedem Besucher einer Entbindungsstation vor, bevor er die Klinik betritt - erst mal impfen lassen! Paar Wochen vorher, logisch. Völlig absurd.
..in der Regel sind's wohl eher die Besucher die Neugeborene sehr nah kommen, es nicht lassen können, das Schätzchen abknutschen, das Personal - eher weniger? Hygienerichtlinien - auch eher bekannt unterm Personal....

Diejenigen die geimpft sind - das aber nix gebracht hat - man weiß es nicht, weil Titerkontrollen der üblichen Kinderkrankheiten - macht man eigentlich gar nicht, tw. nicht mehr.

Bei der Hep. B., gibt es solche und solche
bei mir wirkt das "gute, alte" noch lange nach, war damals auch ein anderer Impfstoff.
Andere müssen ständig aufgefrischt werden.

So lang man die anderen nicht ebenfalls kontrolliert - woher weiß man eigentlich ob's wirkt, wie lang...
Es geht ja um die Relevanz einer Aufffrischung, LL wurde geimpft, als Kind.
Machbar wäre es, die spezifische AK-Bestimmung....was das kostet, keine Ahnung. War ja auch nicht die Frage.

Beim Personalrat sollte man da auch kompetente Auskunft geben können.
Meine haben das. Es gibt keine Pflicht den Ausweis zum Betriebsarzt mitzubringen, obwohl das in den Schreiben die wir bekommen drinsteht, man war sehr verwundert.
Nach etlichem Druck (unberechtigt) Drohgebärden (ordentlich) wird unser aktueller Betriebsarzt meinen Ausweis nicht mehr zu sehen bekommen.
Die 20€ für die (in diesem Fall Hep. B) Titerbestimmung - hab ich nicht bereut. Jetzt ist erst mal Ruhe, in dieser Hinsicht.

Was Röteln anbelangt - da gilt eigentlich eine hohe "Durchseuchungsrate".
Mit 12, 13 wurde der Titer bei mir bestimmt, vom Gesundheitsamt - war positiv, obwohl eine "richtige" Rötelnerkrankung nicht stattgefunden hat. Andere typische Kinderkrankheiten schon, hat Mama brav alles aufgeschrieben.
Folge: Keine Impfung nötig.

Zu Beginn meiner Ausbildung wurden Hep. A Antikörper festgestellt. Irgendwann mal war da was gewesen.
Auch hier, keine "richtige" Erkrankung erinnerlich.
 
@Renje- ich war lediglich auf deinem Nebenschauplatz. Aber keine Antwort ist auch eine Antwort.

Die ganze Diskussion würde es net geben, wenn man in D net so viele Impfverweigerer hätte. Aber wenn ich lese, wieviel Unkenntnis bezüglich Impfen selbst in unserer Berufsgruppe zu finden ist, dann wundert mich ehrlich gesagt gar nix mehr.

Elisabeth
 
Der kleine aber feine Unterschied zwischen Personal und Besuchern ist, dass das Personal eine Fürsorgepflicht gegenüber den Patienten hat!
 
Hepatitis B ist was anderes. Das soll lediglich mich schützen (die Wahrscheinlichkeit, dass ich mir eine Kanüle in den Finger ramme und das Ding anschließend in den Patienten steche geht gegen Null); wenn ich da auf die Impfung verzichte, gehe nur ich ein Risiko ein. (Non-Responder können ja nichts dafür, dass die Impfung nicht anschlägt.) Aber wenn ich eine Infektionskrankheit auf die Neugeborenenstation schleppe, weil ich impfmüde bin - ich möchte Euch hören, wenn das Eure Kinder wären.
 
Für was hat man sein altes Impfbuch, von 1971, genau zum reinschauen, auch wg. dem Vorfall in Erding
als Kind wurde alles gemacht - Masern nicht - hat man damals nicht automatisch gemacht, obwohl es bereits eine Spalte dafür gab.
Jedenfalls hatte ich die Masern. Ein Impf "plan" gab es da noch nicht, wie auf den heutigen Impfbüchern, wo er hinten draufgedruckt ist. Impfung wurde 1973 eingeführt, in der Bundesrepublik, in der DDR 1967 (deutsches Ärzteblatt)

Mumpsimpfung - find ich bei mir nicht mal erwähnt - hatte ich aber auch, den Ziegenpeter.
Impfung wurde 1969 eingeführt
(deutsches Ärzteblatt)

Pockennarben - hab ich auch noch. 2 sogar.
Da wurd ich nur über wiki fündig, Erstimpfung ausgesetzt in D 1975, Wiederimpfung später.

Ich persönlich kenn niemanden der nach durchgemachter "Kinderkrankheit" im Kindesalter dauerhaft beeinträchtigt geblieben ist, vielleicht deswegen meine kritische Haltung, auch wenn's eigene Kind doch alles bekommen hat.
Ich weiß wirklich nicht, ob ich das heute, mit anderen Info's nochmal genau so machen würd.

Impfbuch von 1994
Innerhalb der ersten 5 Lebensjahre kam ganz schön viel zusammen
1x BCG, 3x Polio, 4x Diphterie, 4x Tetanus, 4x Pertussis, 1x MMR, 4x HIB
Hep B, 3x, die erste mit 4 Jahren - da frag ich mich heut noch - warum eigentlich. Hätt wesentlich später auch noch gereicht.

@Elisabeth - was steht denn in Deinem drin?

wieso muss man als Erwachsener eigentlich nur 1x auffrischen, die normalen Impfungen - und nicht bis zum Lebensende...
.....versteh da die Logik nicht. Als älterer, alter Mensch bist doch eigentlich wesentlich anfälliger für Infekte als ein junger Erwachsener.
Schon 'ne blöde Frage, weil die Tetanus soll man ja weiter machen, alle 10 Jahre.
JAAA - ist nicht direkt vergleichbar, aber 1 Anhaltspunkt.

Weiß jemand was zu dem Fall in Erding, 2011....ist an den Masern gestorben, hm
das rki - schreibt dazu im Epidemiologischen Bulletin Nr. 18 nicht so sonderlich viel
In einem Klinikbereich mit höchst vulnerablen Gruppen (Onkologie) verstarb ein Patient an Masern, ein Folgefall
erkrankte lebensbedrohlich
(nix näheres) S. 153
weiter zur Impfmüdigkeit in Bayern:
Sowohl mit der Masern-Erstimpfungsquote von 93,9 % als auch mit der Masern-Zweitimpfungsquote von 85,8 % im Jahr 2009
bildet Bayern das Schlusslicht unter den Bundesländern
S. 154
 

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