Impfpflicht für die Ausbildung?

...Wenn du nicht Geimpft bist und du holst dir was, dann kannst du allerdings auch nicht erwarten, dass dein AG oder die BG dein selbst gewähltes Risiko trägt oder sich daran beteiligt, wenn es zu Vermeiden gewesen wäre....

FAQ - bgw-online.de
......Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, kurz BGW, ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege.......................................
In Deutschland besteht grundsätzlich keine Impfpflicht. Das Infektionsschutzgesetz sieht nur für besondere Fälle (§ 20 Abs. 6)* vor, dass Impfungen vorgeschrieben werden können. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) enthält deshalb lediglich das Impfangebot, welches in der Regel im Rahmen einer Pflichtuntersuchung anzubieten ist. Der Beschäftigte kann deshalb - ohne Konsequenzen befürchten zu müssen - das Impfangebot ablehnen. Ein nicht ausreichender Immunschutz gegen einen impfpräventablen biologischen Arbeitsstoff ist kein Grund, gesundheitliche Bedenken gegen die Ausübung einer Tätigkeit auszusprechen (ArbMedVV Teil 2).

Aufgrund der nicht vorhandenen Impfpflicht - würd ich jetzt zu einem anderen Ergebnis kommen, ohne jmd. einen Floh ins Ohr setzten zu wollen.
Die Beurteilung von dem o.g., dass ein AN keine Konsequenzen befürchten muss, wenn er eine Impfung ablehnt, heißt doch was anderes, oder?

"...die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) versichert auch ungeimpfte Beschäftigte im Gesundheitsdienst, da die Impfung keine Pflichtimpfung ist..."
Schrieb Dr. med. Frank Haamann, Arzt für Arbeitsmedizin beim BGW (lt. eines zusätzlichen Satzes in einer persönlichen E-Mail aufgrund Nachfrage wg. Verfahren bei ausr. Hep B Titer von 2011)

Die allermeisten Impfungen verursachen keine Probleme. In sehr seltenen Fällen kann es aber doch zu einem Impfschaden kommen.
Sich darüber informieren - kann und darf man, dafür gibbet das PEI.
PEI , Paul-Ehrlich-Institut, Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel

IfSG - Einzelnorm
*§20 Abs. 6, des Infektionsschutzgesetzes
(6) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) kann insoweit eingeschränkt werden. Ein nach dieser Rechtsverordnung Impfpflichtiger, der nach ärztlichem Zeugnis ohne Gefahr für sein Leben oder seine Gesundheit nicht geimpft werden kann, ist von der Impfpflicht freizustellen; dies gilt auch bei anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe. § 15 Abs. 2 gilt entsprechend.
 
Hatte jetzt Examen und da war genau die Frage.

Es besteht keine Impfpflicht, wenn du dich allerdings nicht impfen lässt, hast du auch keinen Anspruch, also ist das schon richtig wie es gesagt wurde..
 
Kannst das mal einstellen? Urheber und Satzlaut.
 
Leider nein.
Examen sind bei uns unter strengem Verschluss. Einsicht auch nur nach Antrag..
 
Wennst auf die Frage geantwortet hast, dann solltest doch irgendwo noch wissen, wo Du das gelesen hast, bzw. sollte Dir noch dämmern, wer (Urheber, Überbegriff) das geschrieben hat und wo Du das nachlesen kannst?
Wie in etwa lautete denn die Frage, was in etwa hast geschrieben? (Falls das erlaubt ist)
Was meintest Du mit keinen Anspruch - genauer ausgedrückt.
 
Bei uns gibts am 3. Tag nur MC-Fragen.

Vorher hatte ichs auch in unseren Unterlagen von unserem Rechtsanwalt gelesen, und so eine Frage kam auch dran. Wortlaut gerade nicht bekannt.

In deinem Gesetzesauszug gehts doch auch darum ob dann ein Beschäftigungsverbot o.ä. vorliegen könnte und nicht um die ansprüche auf BG- Leistungen oder?
 
Andersrum wird's besser. Der Begriff Beschäftigungsverbot taucht in den eingestellten Texten 0 mal auf. Wieso kommst jetzt da drauf?
 
Falsche Formulierung. Nennen wir es mal :


"ein Grund, gesundheitliche Bedenken gegen die Ausübung einer Tätigkeit auszusprechen"
 
OBACHT
mit dem k vorne dran wird es auch da richtig (sorry, aber so steht es dort, kann nix dafür)

zitat aus #21
.....Ein nicht ausreichender Immunschutz gegen einen impfpräventablen biologischen Arbeitsstoff ist kein Grund, gesundheitliche Bedenken gegen die Ausübung einer Tätigkeit auszusprechen (ArbMedVV Teil 2).....

Dann such ich halt selbst mal rum
IfSG - Einzelnorm
§34 IfSG Einzelnorm
nicht arbeiten im KH, AH (...) darfst wennst Hep A oder E erkrankt bist, oder der Verdacht drauf besteht. Alle anderen werden nicht erwähnt.
 
Huhu,

vielen Dank für eure ganzen Antworten!
Ich hab mir auch in erster Linie gedacht: Abwarten, bis die Ausbildung beginnt und schauen, was im Brief steht.
Allerdings, wie Lilli geschrieben hat, bin ich verunsichert, da es sein könnte, dass die Krankenpflegeschule schon die Grundimmunisierung voraussetzt. Und bis die abgeschlossen ist, vergehen ja auch ein paar Wochen bzw. Monate.
Zur Not vllt Mal bei der Schule/den Schulen anrufen? Oder es einfach schon vorher durchführen lassen vom Hausarzt, für alle Fälle??

Ansonsten möchte ich abgesichert und definitiv geimpft sein, vor allem, weil es schon sehr lange her ist, dass ich geimpft wurde (war das letzte Mal glaube ich mit 8 Jahren). Also wird's ja höchste Eisenbahn^^. Und so schlimm wird's schon nicht.

Die Rechtslage finde ich auch sehr interessant. Ist echt gut zu wissen! :D

Liebe Grüße und noch einen schönen Abend,

Yumi
 
Bei Fragen zur Tetanus- und Polio-Impfung kannst du auch jetzt schon zu deinem Hausarzt gehen. Da schadet es nix, wenn diese jetzt aufgefrischt wird. Dann kannst du auch mal wegen der Hep-Impfung fragen.
 
Ich würde mich nicht vorsorglich beim Hausarzt impfen lassen. Warum soll die Krankenkasse die Hepatitis-Impfung bezahlen oder man selber, wenn es ansonsten das Krankenhaus übernimmt?
 
FAQ - bgw-online.de


Aufgrund der nicht vorhandenen Impfpflicht - würd ich jetzt zu einem anderen Ergebnis kommen, ohne jmd. einen Floh ins Ohr setzten zu wollen.
Die Beurteilung von dem o.g., dass ein AN keine Konsequenzen befürchten muss, wenn er eine Impfung ablehnt, heißt doch was anderes, oder?

"...die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) versichert auch ungeimpfte Beschäftigte im Gesundheitsdienst, da die Impfung keine Pflichtimpfung ist..."
Schrieb Dr. med. Frank Haamann, Arzt für Arbeitsmedizin beim BGW (lt. eines zusätzlichen Satzes in einer persönlichen E-Mail aufgrund Nachfrage wg. Verfahren bei ausr. Hep B Titer von 2011)

Die allermeisten Impfungen verursachen keine Probleme. In sehr seltenen Fällen kann es aber doch zu einem Impfschaden kommen.
Sich darüber informieren - kann und darf man, dafür gibbet das PEI.
PEI , Paul-Ehrlich-Institut, Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel

IfSG - Einzelnorm
*§20 Abs. 6, des Infektionsschutzgesetzes


Du zitierst schon richtig, aber die Schlüsse sind noch daraus abzuleiten: für mein Verständniss wird die Versicherung zwar abgeschlossen, aber das Risiko aus der nicht erfolgten Impfung trägt nicht der Versicherer sondern der Versicherte! (So in etwa wie bei einer Insassenunfallversicherung wenn die Massgabe zur Gurtpflicht bei Nichtbeachtung zu einem Schaden führt, der Versicherer diesen dann auch nicht finanziell regelt)?
 
Du zitierst schon richtig, aber die Schlüsse sind noch daraus abzuleiten: für mein Verständniss wird die Versicherung zwar abgeschlossen, aber das Risiko aus der nicht erfolgten Impfung trägt nicht der Versicherer sondern der Versicherte! (So in etwa wie bei einer Insassenunfallversicherung wenn die Massgabe zur Gurtpflicht bei Nichtbeachtung zu einem Schaden führt, der Versicherer diesen dann auch nicht finanziell regelt)?

Dein Verständnis für die andere Sichtweise - hat mit Sicherheit mehrere Gründe die mir leider fehlen. Weitere www Seiten brachten keine wirklich erhellenden Ergebnisse.
Das Ganze ist zwar ziemlich theoretisch, vorstellen könnt man sich aber durchaus, dass es z.B. zu einer chronischen Hepatitis kommen könnte, bei jemandem der nicht geimpft wurde, bzw. die Impfung zu lange zurückliegt (wie auch immer, warum auch immer)
Wie das dann rechtlich aussehen würd, gibt es dazu ein Urteil? Oder hast Du Erfahrungen damit gemacht im Beruf, mit betroffenen Kollegen?

Ansonsten - mein Hausarzt hat damals die "normalen" Impfungen gemacht, aufgefrischt, der Betriebsarzt die Hep B.
Hep A Impfung stand damals, im Gegensatz zu heute (STIKO - Empfehlung) nicht zur Diskussion.
Beim Betriebsarzt wurde zu Beginn der Ausbildung festgestellt dass ich länger zurückliegend mal eine Hep A Infektion gehabt habe. Möglicherweise fand die Infektion während eines Aufenthaltes im Mittelmeerraum statt. Spezifisch krank war ich nicht. Für Kinder wohl nicht unüblich, dieser Verlauf (s. RKI, klinische Symtomatik)

dazu das RKI, Ratgeber für Ärzte, Vorkommen Hep A
Das HAV ist weltweit verbreitet. Die Infektionen treten sporadisch, endemisch oder in Form von Epidemien auf. In Entwicklungsländern machen nahezu alle Menschen die Infektion bereits im Kindes- und Jugendalter durch. In den industriell entwickelten Ländern Europas und Nordamerikas mit hohem Hygienestandard kam es in den letzten Jahrzehnten zu einem erheblichen Rückgang der Erkrankungshäufigkeit. Dies hat dazu geführt, dass immer mehr Jugendliche und Erwachsene keine Immunität gegen HAV aufweisen und beispielsweise Personen, die in Deutschland aufgewachsen sind, durch Reisen in Länder mit starker HAV-Verbreitung infektionsgefährdet sind. Der Anteil der "Reisehepatitis" lag in den letzten Jahren bei etwa 40-50 % aller in Deutschland gemeldeten Hepatitis-A-Fälle...........

Auch nicht uninteressant, dass fast die Häfte der Fälle reisebedingt sind.

zum nachlesen, auch für weiteres
RKI - Startseite
 
Wenn du es auch für dich willst, kannst du natürlich jetz tschon mal zum Hausarzt gehen und den mal deinen Impfpass studieren lassen udn dich impfen lassen :)

Ansonsten reicht es aber auch wenn du im Vorstellungsgespräch oder nach der Zusage fragst, da ist noch genügend Zeit :) Keine Eile.



Ja das K hab ich ausversehen rausgelöscht. Ändert aber nix an meiner Aussage :)
 
Bei Fragen zur Tetanus- und Polio-Impfung kannst du auch jetzt schon zu deinem Hausarzt gehen. Da schadet es nix, wenn diese jetzt aufgefrischt wird. Dann kannst du auch mal wegen der Hep-Impfung fragen.

Wenn du es auch für dich willst, kannst du natürlich jetz tschon mal zum Hausarzt gehen und den mal deinen Impfpass studieren lassen udn dich impfen lassen :)

Ansonsten reicht es aber auch wenn du im Vorstellungsgespräch oder nach der Zusage fragst, da ist noch genügend Zeit :) Keine Eile.

So werde ich jetzt erstmal verfahren. Dankesehr, ihr habt mir alle sehr geholfen :)

Liebe Grüße,

Yumi
 
....Impfpflicht gibts in der BRD nicht mehr, keiner kann von dir verlangen dich Impfen zu lassen.......Allerdings kannst du im Zweifel auch keinen AG zwingen dich Einzustellen....

Mit einiger Irritation musst ich gestern feststellen - die Klinik hat eine quasi Impfpflicht für Hepatitis B sogar für's Pflegepraktikum eingeführt, nach heutiger Rücksprache mit dem betriebsärztlichen Dienst - schon vor ein paar Jahren.
Im ärztlichen Attest, herausgegeben von der Klinik, steht drin: 2 Wochen vor Beginn des Praktikums, oder FSJ muss die 2. Hep.B. Impfung gelaufen sein.
Ohne die vorab Impfung - kein Pflegepraktikum/ FSJ.
Bei Personen über 18 J. (trifft zu) zahlt die Krankenkasse die Kosten für die Impfung nicht. Kosten für die 3 Injektionen. lt. Hausarzt: Etwa 250€.

Ist das inzwischen überall so?
 
Hab mit "keinem" Titer von Hep. B meine Anstellung vor einem Jahr angetreten. Wurde vom Betriebsarzt übernommen.
 
Mit einiger Irritation musst ich gestern feststellen - die Klinik hat eine quasi Impfpflicht für Hepatitis B sogar für's Pflegepraktikum eingeführt, nach heutiger Rücksprache mit dem betriebsärztlichen Dienst - schon vor ein paar Jahren.
Im ärztlichen Attest, herausgegeben von der Klinik, steht drin: 2 Wochen vor Beginn des Praktikums, oder FSJ muss die 2. Hep.B. Impfung gelaufen sein.
Ohne die vorab Impfung - kein Pflegepraktikum/ FSJ.
Bei Personen über 18 J. (trifft zu) zahlt die Krankenkasse die Kosten für die Impfung nicht. Kosten für die 3 Injektionen. lt. Hausarzt: Etwa 250€.

Ist das inzwischen überall so?

Ich habe genau das jetzt auch in Berlin erlebt. Wollte ein Praktikum machen, natürlich unentgeltlich, und da ist die Hep.B Impfung ebenfalls vorgeschrieben. Wer hat die schon? Ich habe jetzt 3 Allgemeinärzte durchtelefoniert und mindestens mit 60EUR pro Impftermin ist man dabei. Drei Impfungen benötigt man.

Ohne Praktikum hat man es wohl schwer bei Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz in der Pflege. :cry: Tolle Wurst!
 
......Ohne Praktikum hat man es wohl schwer bei Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz in der Pflege. :cry: Tolle Wurst!

Nicht unbedingt. Bei "uns" hat es trotzdem geklappt. Lag wohl an den anderen Voraussetzungen, sowie der Persönlichkeit, bzw. dem Eindruck im Vorstellungsgespräch. Es gab innerhalb 1 Woche die schriftliche Zusage für die GuK-ausbildung.
Absurd wurd es erst später, im zufälligen Gespräch mit unserer Jahrespraktikantin, kurz danach.
Sie hat im September 2013 angefangen, da war der Betriebsarzt grad im Urlaub. Somit gab es die erste Hep B Impfung im Oktober.:verwirrt::schraube:
Genau DAS hätt ich gerne jemandem "um die Ohren" gehauen. Mal so, mal so.
Hab es gelassen. Man weiß ja nie wann das irgendwann mal gegen einen verwendet wird.
 

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