- Registriert
- 01.11.2007
- Beiträge
- 58
- Beruf
- MTRA, Gesundheitsbetriebswirt
- Akt. Einsatzbereich
- Radiologische Diagnostik
- Funktion
- Bereichsleitung
Ich bin mir jetzt nicht sicher ob der Forenbereich stimmt, finde aber keinen besseren.
Folgende Situation:
Meine Kollegen und ich arbeiten seit Jahren in einem Klinikum im diagnostischen Bereich mit Patientenkontakt (das muss ich einfach nochmal erwähnen!
). Regelmäßig finden Untersuchungen durch Betriebsarzt und zusätzlich ärztliche Untersuchungen nach RöV statt.
Im Rahmen eine Rezertifizierung des Tumorzentrums sollen wir nun jeweils einen Arbeitstag lang in einem anderen kooperierendem Klinikum hospitieren. So weit so gut, alles noch kein Problem.
Nun erhielten wir aber Schreiben, wonach wir jeweils ein "Ärztliches Attest für Praktikanten im Gesundheitswesen" vom Hausarzt vorlegen sollen, da wir ja "unter Umständen mit Menschen arbeiten (werden), die an ansteckenden Krankheiten leiden." (ist nicht wahr!
) und deshalb ebenso wie "(die) andere(n) Beschäftigte(n) unseres Krankenhauses auch – geschützt sein (sollten) gegen gefährliche Infektionen.".
Die entsprechenden Impfnachweise sind auch zu erbringen.
Jetzt meine Frage: Wir sind schon im Gesundheitsdienst tätig, müssen wir tatsächlich wegen eines Arbeitstages diesen Aufwand betreiben?
Wie ist das bei euch geregelt? Zudem sind wir ja Hospitanten und keine Praktikanten - oder gilt dies hier nicht?
Zumal unser Klinikum als auch die "Hospitationsstelle" gleich von vornherein mal ausgeschlossen haben sich an irgendwelchen anfallenden Kosten das Attest und ggf. doch noch notwendige Impfungen betreffend zu beteiligen.
Klare Regelungen scheint es ja keine zu geben!
Folgende Situation:
Meine Kollegen und ich arbeiten seit Jahren in einem Klinikum im diagnostischen Bereich mit Patientenkontakt (das muss ich einfach nochmal erwähnen!

Im Rahmen eine Rezertifizierung des Tumorzentrums sollen wir nun jeweils einen Arbeitstag lang in einem anderen kooperierendem Klinikum hospitieren. So weit so gut, alles noch kein Problem.
Nun erhielten wir aber Schreiben, wonach wir jeweils ein "Ärztliches Attest für Praktikanten im Gesundheitswesen" vom Hausarzt vorlegen sollen, da wir ja "unter Umständen mit Menschen arbeiten (werden), die an ansteckenden Krankheiten leiden." (ist nicht wahr!

Die entsprechenden Impfnachweise sind auch zu erbringen.
Jetzt meine Frage: Wir sind schon im Gesundheitsdienst tätig, müssen wir tatsächlich wegen eines Arbeitstages diesen Aufwand betreiben?
Wie ist das bei euch geregelt? Zudem sind wir ja Hospitanten und keine Praktikanten - oder gilt dies hier nicht?
Zumal unser Klinikum als auch die "Hospitationsstelle" gleich von vornherein mal ausgeschlossen haben sich an irgendwelchen anfallenden Kosten das Attest und ggf. doch noch notwendige Impfungen betreffend zu beteiligen.
Klare Regelungen scheint es ja keine zu geben!