Häusliche Betreuung - Kosten

Nils95

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Hamburg
Moin, hab mal ne frage bezüglich pflegedienst und ich nicht in dem Bereich arbeite, daher keine ahnung habe.
In meinem Umfeld ist der Vater von einem erkrankt bzw behindert und benötigt 24h Betreuung, pflegedienstkosten wären zu hoch und auch fraglich wie 24h, würde da irgendwas zugesteuert? Wie ist es mit Betreuung außerhalb, z.b. aus dem Ausland? Geht halt um Haushalt, toilettengang und falls sonst irgendwas ist etc
Wird neben den pflegegeld noch was zu gezahlt oder muss man selber auf den Kosten sitzen bleiben?
Pflegeheim wäre letzte Lösung aber nicht gewünscht, auch da frage mit den Kosten

Danke :)
 
ich würde zu einer Pflegeberatung raten. Die kennen die Antworten.
 
Ich fürchte, wenn die Pflegeberatung, der der Bedürftige bekannt war, "nicht viel bei raus" bekam, werden wir, die wir weder den Betroffenen noch die näheren Umstände kennen, auch nicht viel herausfinden können. Dennoch: Wer hat die Beratung durchgeführt?

Zusatzinformationen wären hilfreich. Woher, denkst Du, könnte "etwas zugesteuert" werden?

Wie ist der Betroffene versichert? Ist er durch eine Erkrankung pflegebedürftig geworden, oder hatte er einen Unfall? Bei letzterem könnte neben der Kranken- und Pflegeversicherung ja auch noch eine Unfallversicherung, oder die Haftpflicht eines Unfallverursachers, für Kosten aufkommen. Im Falle eines Arbeitsunfalls wäre die jeweilige Berufsgenossenschaft in der Verantwortung.

Wie sieht es mit der Möglichkeit einer Erwerbsunfähigkeitsrente aus?
 
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Vermögenswerte des Patienten auflösen und damit die Kosten für die Behandlung und Versorgung decken.
Im Zweifelsfall wird auch auf das Vermögen der unterhaltspflichtigen Kinder zurückgegriffen.
So regelt es der Staat.


Und abgesehen davon, dass man als Pflegekraft seiner eigenen Profession schaden möchte, indem man sich eine 24h-'Kraft' ins Haus holt...aber gut. Wenn man sich selbst das Wasser abgraben will, weil günstiger - bitte schön.
 
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Vermögenswerte des Patienten auflösen und damit die Kosten für die Behandlung und Versorgung decken.
Im Zweifelsfall wird auch auf das Vermögen der unterhaltspflichtigen Kinder zurückgegriffen.
So regelt es der Staat.


Und abgesehen davon, dass man als Pflegekraft seiner eigenen Profession schaden möchte, indem man sich eine 24h-'Kraft' ins Haus holt...aber gut. Wenn man sich selbst das Wasser abgraben will, weil günstiger - bitte schön.
Nicht meine Empfehlung, aber wenn es finanziell nicht anders geht da das die günstigste Wahl ist, kann man auch nichts machen, daher die Frage ob Sachen noch neben pflegegeld etc bezahlt werden kann oder gar Kosten komplett übernommen, 24h pflegedienst möglich ist.
 
Im Zweifelsfall wird auch auf das Vermögen der unterhaltspflichtigen Kinder zurückgegriffen.
So regelt es der Staat.
Auf das Vermögen Unterhaltspflichtiger Kinder wird fast nicht mehr zurück gegriffen. Nur wer mehr als 100000 € jährlich verdient (nach Abzug von Miete, Versicherungen, Fahrtkosten usw) wird zur Unterstützung belangt. Soweit ich weiss sind Immobilien, Ersparnisse nicht berücksichtigungsfähig. Damit bezahlen wir alle diese Kosten!
Und abgesehen davon, dass man als Pflegekraft seiner eigenen Profession schaden möchte, indem man sich eine 24h-'Kraft' ins Haus holt...aber gut. Wenn man sich selbst das Wasser abgraben will, weil günstiger - bitte schön.
Wenn man seine Angehörigen zuhause 24 h betreuen will, brauche ich nicht zwingend rund um die Uhr eine Fachkraft. Zum einen grabe ich keiner Profession damit das Wasser ab, zum anderen habe wir gar nicht soviele Fachkräfte um das leisten zu können. Tausende Töchter, Söhne, Nichten und Neffen, Freunde und Nachbarn machen das ganz super und viele Betreuungskräfte aus dem Ausland auch. Es ist nicht finanzierbar zum Spaziergang und Kartenspielen ne Pflegefachkraft einzustellen…
 
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Auf das Vermögen Unterhaltspflichtiger Kinder wird fast nicht mehr zurück gegriffen. Nur wer mehr als 100000 € jährlich verdient (nach Abzug von Miete, Versicherungen, Fahrtkosten usw) wird zur Unterstützung belangt. Soweit ich weiss sind Immobilien, Ersparnisse nicht berücksichtigungsfähig. Damit bezahlen wir alle diese Kosten!

Wenn man seine Angehörigen zuhause 24 h betreuen will, brauche ich nicht zwingend rund um die Uhr eine Fachkraft. Zum einen grabe ich keiner Profession damit das Wasser ab, zum anderen habe wir gar nicht soviele Fachkräfte um das leisten zu können. Tausende Töchter, Söhne, Nichten und Neffen, Freunde und Nachbarn machen das ganz super und viele Betreuungskräfte aus dem Ausland auch. Es ist nicht finanzierbar zum Spaziergang und Kartenspielen ne Pflegefachkraft einzustellen…
Richtig, danke. Es geht hauptsächlich darum das 24h am Tag jemand da sein muss für Sachen und halt Haushalt etc., Kind kann das zeitlich nicht stemmen. Und da ist die Frage, was gibt es für Möglichkeiten finanziell ünterstützung zu erhalten
 
Aber was glaubst Du denn, woher diese Unterstützung, zusätzlich zu der der Kranken- und Pflegekasse, kommen soll?

Die Pflegeversicherung ist keine Vollkasko-Versicherung. Sie soll die Kosten für Pflege und Betreuung nicht komplett übernehmen, sondern nur anteilig. Es wird grundsätzlich erwartet, dass der Betroffene sich selbst im Rahmen seiner Möglichkeiten über Wasser hält.
 
Neben der Leistungen der Pflegeversicherung (inkl. Betreuungsleistungen und Verhinderungspflege) gibt es nichts. Es liegt auch ein wenig in der Eigenverantwortung der Familien. 24h Pflege kostet im Monat 2000-3000€.
Wir haben bei meinen Eltern fast 2/3 der Ersparnisse aufgebraucht und unsere Arbeitszeiten deutlich reduziert um die 24 h Betreuung zu gewährleisten und ihnen das Heim zu ersparen….., war kostspielig und anstrengend ( kein Urlaub oder freies Wochenende). So ist das nun mal! Die Gesellschaft kann nicht alles tragen!
 
Die Gesellschaft muss auch nicht den Traum vom Altern im eigenen Haus verwirklichen. Deswegen sagte ich ja: Vermögenswerte des Patienten auflösen um die Kosten dadurch zu decken.
Das mag den Erben nicht schmecken, aber ein sozialverträgliches Ableben existiert in Deutschland nicht.

Hier will jeder die Hundert knacken.
 
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Aber was glaubst Du denn, woher diese Unterstützung, zusätzlich zu der der Kranken- und Pflegekasse, kommen soll?

Die Pflegeversicherung ist keine Vollkasko-Versicherung. Sie soll die Kosten für Pflege und Betreuung nicht komplett übernehmen, sondern nur anteilig. Es wird grundsätzlich erwartet, dass der Betroffene sich selbst im Rahmen seiner Möglichkeiten über Wasser hält.
Und da jst einfach die frage, wenn es finanziell nicht mehr möglich ist was zugesteuert werden KANN, was einer Person zu Hause die Unterstützung bedarf noch erhalten kann zusätzlich oder ob man auf den Kosten, die nicht getragen werden KÖNNEN, sitzen bleibt
 
Die Gesellschaft muss auch nicht den Traum vom Altern im eigenen Haus verwirklichen. Deswegen sagte ich ja: Vermögenswerte des Patienten auflösen um die Kosten dadurch zu decken.
Das mag den Erben nicht schmecken, aber ein sozialverträgliches Ableben existiert in Deutschland nicht.

Hier will jeder die Hundert knacken.
Realität sieht aber oft anders aus und Menschen leben in Armut, da gibt es nichts aufzulösen
 
Wenn die Menschen in Armut leben, werden die unterhaltspflichtigen Kinder herangezogen. Ist diese Quelle nicht nutzbar, dann springt das Sozialamt ein, ergo die Gesellschaft.
 
Und da jst einfach die frage, wenn es finanziell nicht mehr möglich ist was zugesteuert werden KANN, was einer Person zu Hause die Unterstützung bedarf noch erhalten kann zusätzlich oder ob man auf den Kosten, die nicht getragen werden KÖNNEN, sitzen bleibt
Und die Antwort ist Ja. Wenn es keine Versicherung o.ä. gibt, die Kosten für eine Leistung übernimmt, zahlt der Kunde selbst. Das gilt im Gesundheitswesen ebenso wie überall.
Natürlich kann z.B. eine Sozialberatung hilfreich sein, um herauszufinden, welche Leistungen möglicherweise in Anspruch genommen werden können. Es kann Anspruch auf Berentung bestehen. Ein Schwerbehinderten-Ausweis könnte an einigen Stellen finanzielle Vergünstigungen ermöglichen. Viele Gemeinden bieten eine solche Beratung an. Auch der soziale Dienst im Krankenhaus kann herbei unterstützen.

Aber die Pflegeversicherung war niemals darauf ausgelegt, alle Kosten abzudecken.
Wenn also die bekannten Leistungen der Sozialversicherung ausgeschöpft sind, muss der Rest vom privaten Vermögen des Betroffenen geleistet werden. Erst wenn dort nichts (mehr) ist, und auch die Verwandten nicht helfen können, greift das Sozialamt ein.
 
Wenn die Menschen in Armut leben, werden die unterhaltspflichtigen Kinder herangezogen. Ist diese Quelle nicht nutzbar, dann springt das Sozialamt ein, ergo die Gesellschaft.
Nochmal, unterhaltspflichtige Kinder werden erst ab Einkommen oberhalb von 100000€ herangezogen. Abgezogen werden viele notwendige Kosten vorher. Es kommt fast nicht mehr dazu dass Angehörige die Kosten für heim oder so übernehmen müssen. Das war vor einigen Jahren noch anders, da hat sich aber einiges getan!
 
Zu dem Einkommen zählen aber auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
Wenn man somit mehrere Immobilien und/oder Grundstücke besitzt, kann es schon vorkommen, dass man Unterhaltspflichtig wird. Auch bei eigenem Vermögen, aus dem man Zinsen oder Dividenden bezieht, werden angerechnet an den Gesamtbetrag von 100k€.
So einfach, wie du es darstellen möchtest, ist es nicht.
Zumal das Sozialamt eh erstmal dein Bruttoeinkommen bestimmen lässt.
 

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