Kurzinfusionen und häusliche Pflege

-Claudia-

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Ba-Wü
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Chirurgie
Funktion
Pflegeexpertin ANP
Gibt es eine legale und finanzierbare Möglichkeit, einem Patienten in der ambulanten Pflege regelmäßig Kurzinfusionen zu verabreichen?

Wir haben dieses Problem immer wieder mal: Patienten, die aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr zur oralen Nahrungsaufnahme fähig sind und das für den Rest ihres Lebens auch nicht mehr sein werden. Parenterale Ernährung über Port ist leicht zu organisieren - es gibt einen Pflegedienst, der ausschließlich diese Aufgabe übernimmt, und eine Apotheke, die die Nahrung liefert. Aber was ist, wenn der Patient nun zusätzlich zur Ernährung Schmerzmittel, Antiemetika oder sonstwas braucht, und sich die i.v.-Gabe für ihn als optimal herausgestellt hat? Man kann ja nun mal nicht jedes Medikamente subcutan verabreichen...

Geht mal davon aus, der Hausarzt wäre bereit, die Medikamente zu verordnen (samt NaCl und Infusionsbestecken und allem drum und dran). Gäbe es dann eine Möglichkeit, dass ein ambulanter Pflegedienst diese Aufgabe übernimmt, ohne dadurch finanzielle Nachteile zu bekommen?
 
Einerseit steht es in jeder HKP Richtlinie drin. Aber man kann natürlich spezialisierte Pflegedienste hinzuziehen die eine Vertrag über spezielle ambulante Intensivversorgung besitzen.
Hilfreiche wäre auch ein sogenanntes Brückenteam- welche sich auch in der häuslichen Umgebung um Schwerstkranke kümmern.
 
Was meinst Du mit: steht jeder HKP-Richtlinie? Dürfen die ambulanten Dienste Kurzinfusionen anhängen oder nicht?

Brückenteams sind in Bayern wohl nicht möglich (ich bin gar nicht sicher, ob es die überhaupt außerhalb von Ba-Wü gibt).

Wäre eine Kurzinfusion mit - sagen wir mal - MCP schon unter Intensivpflege einzuordnen?
 
HKP Richtlinie: Nummer 16 beachten
http://www.g-ba.de/downloads/62-492-495/HKP-RL_2010-10-21.pdf
Also nach der einfachen HKP Richtlinie dürfen wir das machen, müssen allerdings die Voraussetzungen schaffen die vertraglich vorgegeben sind: also Fachkraft etc.
Richtlinie spezielle ambulante Palliativversorgung
http://www.g-ba.de/downloads/62-492-437/SAPV-RL_2010-04-15.pdf

Brückenteams gibt es bei uns in Sachsen etliche.
Die sind meist in Krankehäuser ansässig und werden, wenn die Entlassung eines Patienten ansteht, welcher zum Beispiel Krebs hat und nach Hause will, vom Krankenhaus im Rahmen des Entlassungsmanagement involviert.

Und wir haben sehr gute Erfahrungen damit machen dürfen.

Ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiter helfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei Punkt 16 beziehen sich die Infusionen aber auf Flüssigkeitssubstitution und parenterale Ernährung. Unter "Bemerkungen" steht, die iv-Medikamentengabe (dazu dürften ja auch Kurzinfusionen zählen) sei keine Leistung der häuslichen Krankenversorgung. Ich schätze, deshalb macht das hier auch kein Pflegedienst.

In Bayern gibt's keine Brückenpflege, weil der rechtliche Rahmen dazu nicht existiert, und gerade mal 4 SAPV-Teams, davon keines im Umkreis. :wut:

Und jetzt? Patienten teuer stationär versorgen? Die Kasse dreht uns den Geldhahn zu, das geht auch nicht.
 
Dann red doch mal mit einem der SAPV Teams, welches am nächsten sitzt.
Einige solcher Teams haben doch sehr umfangreiche Versorgungsgebiete.

Eine PEG ist wohl in diesem Falle ausgeschlossen? oder nicht?

noch solltest du den Arzt drauf ansprechen, das i.v. Medigabe laut HKP nicht durch die Kasse bezahlt wird, wenn es ein amb. PD durchführt. Ggf. muss sich halt der Arzt mit der Kasse kurzschliessen.
 
Im Augenblick geht es um eine bestimmte Patienten, und die hat einen mechanischen Ileus. PEG ist also in dem Fall keine Möglichkeit. Wir hatten das Problem aber schon öfter; enterale Medikation ist einfach nicht in jedem Fall möglich.

Das nächste SAPV-Team ist 80 km weit weg. Diese Strecke werden sie kaum mehrmals täglich fahren (klar, fragen kostet nichts).

Es gab doch hier mal die Möglichkeit, über eine Art Sonderverordnung vom ambulanten Pflegedienst Blut abnehmen zu lassen. Ginge so etwas auch für Kurzinfusionen? Dann bekäme der Pflegedienst sein Geld, und dann müsste es doch auch möglich sein, die Gabe von Kurzinfusionen in die Touren einzuplanen.
 
Dann wirklich am besten mit dem behandelten Hausarzt sprechen und bei der zuständigen Krankenkasse das Problem schildern.
Ob es solche Ausnahmeverordnungen gibt, entzieht sich leider meiner Kenntnis.
 
Bei dieser Patienten konnte das Problem gelöst werden. Es war möglich, die Gabe der Kurzinfusionen auf zweimal täglich zu reduzieren - unter Symptomkontrolle - und so war es dem Pflegedienst möglich, die Kurzinfusionen in die Besuche mit einzubauen, die sie sowieso machen.
 

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