Gibt es eine legale und finanzierbare Möglichkeit, einem Patienten in der ambulanten Pflege regelmäßig Kurzinfusionen zu verabreichen?
Wir haben dieses Problem immer wieder mal: Patienten, die aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr zur oralen Nahrungsaufnahme fähig sind und das für den Rest ihres Lebens auch nicht mehr sein werden. Parenterale Ernährung über Port ist leicht zu organisieren - es gibt einen Pflegedienst, der ausschließlich diese Aufgabe übernimmt, und eine Apotheke, die die Nahrung liefert. Aber was ist, wenn der Patient nun zusätzlich zur Ernährung Schmerzmittel, Antiemetika oder sonstwas braucht, und sich die i.v.-Gabe für ihn als optimal herausgestellt hat? Man kann ja nun mal nicht jedes Medikamente subcutan verabreichen...
Geht mal davon aus, der Hausarzt wäre bereit, die Medikamente zu verordnen (samt NaCl und Infusionsbestecken und allem drum und dran). Gäbe es dann eine Möglichkeit, dass ein ambulanter Pflegedienst diese Aufgabe übernimmt, ohne dadurch finanzielle Nachteile zu bekommen?
Wir haben dieses Problem immer wieder mal: Patienten, die aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr zur oralen Nahrungsaufnahme fähig sind und das für den Rest ihres Lebens auch nicht mehr sein werden. Parenterale Ernährung über Port ist leicht zu organisieren - es gibt einen Pflegedienst, der ausschließlich diese Aufgabe übernimmt, und eine Apotheke, die die Nahrung liefert. Aber was ist, wenn der Patient nun zusätzlich zur Ernährung Schmerzmittel, Antiemetika oder sonstwas braucht, und sich die i.v.-Gabe für ihn als optimal herausgestellt hat? Man kann ja nun mal nicht jedes Medikamente subcutan verabreichen...
Geht mal davon aus, der Hausarzt wäre bereit, die Medikamente zu verordnen (samt NaCl und Infusionsbestecken und allem drum und dran). Gäbe es dann eine Möglichkeit, dass ein ambulanter Pflegedienst diese Aufgabe übernimmt, ohne dadurch finanzielle Nachteile zu bekommen?