Hallo Sigjun,
ich denke du hast ein sehr unangenehmes Gespräch zu führen, was aber wohl zu deiner Aufgabe gehört.
Die rechtliche Seite ist in denem speziellen Fall aber nicht so klar wie es scheint.
Deien Mitarbeiterin hat ja vor Jahren den Wunsch geäussert so zu arbeiten (=Willenserklärung/Antrag), dem deine Vorgänger als Vertreter des Arbeitgebers durch Übung (Dienstplangestaltung und Verzicht aud Weisungsrechte = Änderungen nur mit Zustimmung) möglicherweise zugestimmmt haben, was durchaus vor Gericht bestand haben könnte.
Zur Gleichbehandlung aller Kollegen wie sie Medsonet sieht: es besteht nur eine Gleichbehndlung in Bezug auf Einhaltung der Verträge nicht darauf dass alle gleich arbeiten bei unterschiedlicher Vertragslage.
LG
Pinguin
ich denke du hast ein sehr unangenehmes Gespräch zu führen, was aber wohl zu deiner Aufgabe gehört.
Die rechtliche Seite ist in denem speziellen Fall aber nicht so klar wie es scheint.
Deien Mitarbeiterin hat ja vor Jahren den Wunsch geäussert so zu arbeiten (=Willenserklärung/Antrag), dem deine Vorgänger als Vertreter des Arbeitgebers durch Übung (Dienstplangestaltung und Verzicht aud Weisungsrechte = Änderungen nur mit Zustimmung) möglicherweise zugestimmmt haben, was durchaus vor Gericht bestand haben könnte.
Zur Gleichbehandlung aller Kollegen wie sie Medsonet sieht: es besteht nur eine Gleichbehndlung in Bezug auf Einhaltung der Verträge nicht darauf dass alle gleich arbeiten bei unterschiedlicher Vertragslage.
LG
Pinguin