Gesetzliche Vorgabe für Nachtwache?

CaroAndMe

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Hallo ihr Lieben!
Ich hoffe, dieses Thema gibt es noch nicht, ich hab´s jedenfalls nicht gefunden.

Eigentlich habe ich drei Fragen:
-Gibt es eine gestzl. Vorgabe, ab wievielen Bewohnern jeweils eine weitere Pflegekraft in der Nacht laufen muss? (ganz normales Altenheim mit bunt gemischten Pflegestufen)
Im Netz findet man tausend verschiedene Meinungen, in den Häusern läuft es oft so nach dem Motto "Ihr wollt mehr Leute in der Nacht?" "Dann müssen wir anderweitig am Tag kürzen..."
Ich hätte mal gerne stichhaltige Begründungen.

-Gibt es eine gesetzl. Vorgabe, wie vielen Rundgänge in der Nacht nötig sind, bzw. gewisse zeitl. Abstände?
Die wird erfahrungsgemäß auch unterschiedlich gehandhabt. Ich kenne Häuser, die machen 2 Rundgänge, andere bis zu vier!

-Benötigt man bei einem beschützenden (nicht vollkommen geschlossenen) Dementenbereich, z.B. mit Signalton an den Türen etc. eine extra Nachtwache, die nur diesen Bereich betreut? Werden diese Bewohner dann von der Gesamtzahl der Bew im Haus bei der Berechnung der nötigen Nachtwachen abgezogen, da sie ja extra laufen?

Wäre super, wenn mir der ein oder andere ein paar nützliche Antworten oder I-net Seiten nennen könnte.

Euch allen einen schönen Tag :-)
 
Also ich glaube zu wissen das du alle 2-3Stunden lagerst musst was sich eigentlich schon von selbst versteht.

Mehr kann ich dir leider nicht weiter helfen
 
Danke für deine Antwort. Dass du individuelle Lagerungsintervalle hast & dann dementsprechend rein musst ist mir bewusst, allerdings gibt es ja auch einen großen Teil Bew die du nicht lagern musst. Ich finde es unsinnig, diese alle zwei Std.(bei 4 RG in der Nacht) in ihrer Ruhe zu stören. Allerdings muss man sich an die Vorgaben des Hauses halten.
 
Frau

Es gibt keine gesetzl. Vorgaben über die Anzahl der MA in der Nacht .
Einzig vorgeschrieben ist daß immer eine exam .MA vor Ort sein muß .

Üblich ist eine ND-MA auf ca. 50 Bew. .

Alle 2-3 h Bew. lagern ist doch etwas zuviel .
Es sollte doch individuell entschieden werden .Meistens reichen 2 Lagerungen in der Nacht .
 
Das mit den 2-3 Stunden war auch gemeint bei immobilen patienten hatte schon lange keine fitten mehr
 
Danke Maniac!
Allerdings ist das genau das, was ich meinte, dass man immerzu andere Meinungen hört und liest und sich aber keiner so wirklich sicher ist, was stimmt, sondern nur berichten kann, wie es ins seiner Einrichtung gehandhabt wird.
Deshalb ja meine Frage, ob es eine gesetzl. Grundlage gibt.
Aber wie ich schon befürchtet hatte, ist das wohl mal wieder gesetzfreier Raum..?!? :(
 

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