Gehaltsverlust beim Wechsel von Station in die Ambulanz

Teilzeitschwester

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21.02.2008
Beiträge
461
Ort
bei Köln
Beruf
Krankenschwester, Examen 1991
Akt. Einsatzbereich
Nuklearmedizin
Funktion
Wundexpertin ICW/Hygieneberater,Palliativ Care
Eine neurologische Station mit selbstversorgenden Patienten einer Klinik der Maximalversorgung wird geschlossen. Als Grund wird die geringe Bettenanzahl (10) angegeben, nach Beginn des TV-E zum 1.1.25 (8 Patienten pro PP) unfinanzierbar. Dem Pflegepersonal wird teilweise ein Übergang in ambulante Tätigkeit angeboten, der Gehaltsverlust ist eine Belastung, bei hohen Mieten in der Großstadt, Kindern etc. benötigt man eigentlich das vorherige Gehalt. Welche Rechte hat man als Arbeitnehmer*in in den Gehaltsverhandlungen? Die PP sind Mitte/Ende 50, teilweise Schwerbehinderung Kr7/Stufe6. Personalratsberatung steht noch aus.
 
In wieweit kommt es zu einem Gehaltsverlust?
Im selben Haus/beim selben Arbeitgeber bleibt die Lohnstufe doch bestehen .
Aber im Zweifelsfall einen Anwalt einschalten.

Einer
 
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Hab mich falsch ausgedrückt, die Schichtzulagen fallen ja weg. Plus Wochenenddienste....
 
IdR suchen alle Häuser Pflegepersonal für die Stationen. Ich wüsste jetzt nicht, wieso ich gegen meinen Willen weniger verdienen soll.
 
Hab mich falsch ausgedrückt, die Schichtzulagen fallen ja weg. Plus Wochenenddienste....
Hängt natürlich vom System des Hauses ab.
In unserer Ambulanz ist es anders herum:
Schichtzulage haben die auch (3-Schicht-System) + Bereitschaft.

Davon ab: Wenn kein Schichtdienst in der Ambulanz ist wird (vermutlich) zumindest ein Teil des Bereitschaftsdienstes bezahlt. Könnte die Schichtzulage kompensieren.

Erkundige dich doch erst einmal GENAU bevor du sicher bist, ob du wirklich Geld verlierst oder vielleicht sogar Geld mehr hast.
Und am Wochenende hast du doch bisher auch gearbeitet.

Einer
 
Ich glaube, es gibt hier eine Begriffsverwirrung:
Die TE spricht von "ambulante Tätigkeit", das ist für mich ganz was anderes als eine "Ambulanz" (z. B. Unfallambulanz).
Oder was war genau gemeint?
 
Der Arbeitgeber bietet eine Weiterbeschäftigung in derselben Entgeltgruppe/Stufe an- somit entsteht ja im Prinzip kein echter Verlust. Einzig die Zulagen entfallen, dafür aber eben auch Schicht- und Wochenenddienste, was ich persönlich (gerade für die Personengruppe Ü50 oder mit Schwerbehinderung) als Verbesserung werten würde! Diese Gehaltskomponenten sind a) nicht Rentenwirksam und b) im Prinzip nur der Ausgleich für schichtdienstbedingte gesundheitliche Einschränkungen.

Oder mal anders ausgedrückt: man verzichtet jetzt vielleicht auf die Zulagen, hält dafür aber bis zum Renteneintritt durch! Nicht wenige müssen ja ihre Stellen bereits deutlich vorher reduzieren oder sogar mit hohen Abschlägen in Rente gehen, weil man es sonst nicht mehr schafft!

Mein Tipp: macht doch mal die Rechnung in diese Richtung auf...
 
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