Geeignet für Pflegepädagogik?

Christin:)

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15.10.2008
Beiträge
3
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Dialyse (Krankenhaus)
Hallo alle zusammen,
ich bin am überlegen ob ich Pflegepädagogik studieren soll. Ich war schon immer mehr ein Theorie-Mensch als ein Praktiker. Schule hat mir auch immer gut gefallen.
Allerdings weiß ich nicht ob ich wirklich geeignet bin zum Unterrichten; es stört mich dass ich das nicht wirklich herausfinden kann. Ein Hinweis wäre vielleicht dass ich gerne Referate vorgetragen habe.
Aber ich kann ja nicht im Rahmen eines Praktikums mal probeweise eine Unterrichtsstunde leiten, oder?
Theoretisch kann ich mir diese Arbeit gut vorstellen, will nur nicht das halbe Studium geschafft haben nur um dann zu merken dass ich doch nicht das Zeug zum Unterrichten habe.

Dann habe ich noch zwei Fragen:
Werden im Studium nur die pädagogischen Fähigkeiten und Berufskunde etc vermittelt, oder auch nochmal inhaltlich vertieft was Pflege, Anatomie Krankheitslehre etc. angeht?
und
wie ist das an den Krankenpflegeschulen geregelt, unterrichten Pflegepädagogen hauptsächlich Pflege und Berufskunde und Ärzte die Bereiche Anatomie/Physiologie/Krankheitslehre etc. oder wird beides durch Pflegepädagogen abgedeckt?

dankeschön schonmal
liebe grüße
christin:)
 
Hallo,
die Studiengänge beinhalten i.d.R. wissenschaftliches Arbeiten (Fachenglisch, Statistik, Methodologie des Forschens etc.), Erziehungswissenschaften, Didaktik und Methdoik, Rethorik, Pflegewissenschaften, Bildungsforschung, Curriculumsentwicklung, Schulentwicklung, Anteile aus er BWL, Psychologie etc.
Du wirst z.B. "fit gemacht" im Bezug auf das erstellen einer wisenschaftlichen Arbeit, dem Umgnag mit Fachliteratur, dem Planen und Durchführen von Unterricht, dem entwickeln fächerübergreifender Module für die Aus- Fort und Weiterbildung etc.
Es gibt Praxisanteile, in welchen Du dann auch eine praktische Lehrprobe ablegen musst.

Die ganz "profanen Inhalte" aus der Ausbildung bekommst Du dort nicht....die musst Du Dir hinterher wieder (mühsam) erarbeiten.
Allerdings hast Du dann die Kompetenzen, dieses realtiv strukturiert, wissenschaftsorientiert, fächerintegrativ und handlunsgorientiert zu tun.
:mrgreen:
 
ok, danke für die schnelle Antwort. Hatte mir schon sowas gedacht ;).
Kannst du was dazu sagen wie man später in der Schule eingesetzt wird, wäre nämlich interessiert daran überwiegend (nicht ausschließlich) Anatomie/Physiologie zu unterrichten. An unserer Schule haben dass auch die Pflegekräfte unterrichtet, weiß aber nicht ob dass allgemein üblich ist.
lg Christin
 
Hallo,
streng genommen gibt es kein "Fach" Anatomie mehr ...je nach Bundesland gehen die einzelnen Fachdisziplinen auf in fächerintegrativen Modulen, Lerneinheiten oder werden ausgerichtet an Pflegephänomenen...
Nach dem Studium hast Du vermutlich "Deine Schwerpunkte", bist aber im Prinzip ein Generalist.
Du unterrichtest das, was in dieser Organisation gerade benötigt wird.
Und ja, es können auch naturwissenschaftliche Inhalte sein.
Allerdings wird der Schulleiter bei Einstellung schon schauen, wo auch Deine Schwerpunkte und Interessen liegen.

Zur Frage ob Du geeignet bist. Das findest Du raus, wenn Du es tust. Vorab ein Praktikum an einer Schule kann hilfreich sein...klär aber vorher Deine Intention und mach klar, dass Du eben noch kein Student bist (und somit auch nicht weisst, wie man Unterricht vorbereitet etc.)
Ob Du schon unterrichten solltest kann man von 2 Seiten betrachten:
Auf der einen Seite bekomst Du ein Gefühl dafür, den Prozess zu gestalten. Auf der anderen Seite kann sich ganz schnell Frust oder Angst einstellen, wenn "etwas schief geht".
Ich persönlich denke, dass 90 Minuten zuviel sind!

Du könntest allenfalls mit einer Lehrkraft gemeinsam im Team-Teaching die Stunde gestalten. Also gemeinsam vorbereiten, kucken was es für Methoden gibt, einen kleinen Part nach Absprache selber übernehmen (20 Minuten) und dann gemeinsam reflektieren.
Dann hörst Du die Meinung einer anderen Person und siehst auch, ob es was für Dich ist.
 
Hallo zusammen,
bin gerafe zufällig auf das Thema gestoßen. Das finde ich sehr interresant, weil ich mir auch schon überlegt habe, Pflegepädagogik zu studieren. Hab mich vor einiger Zeit schon an der Hochschule in meiner Nähe erkundigt. Da steht unter Voraussetzungen, was ihr schon geschrieben habt und....

Interessierte, die eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem der oben genannten Pflegeberufe haben, aber weder über Abitur noch Fachhochschulreife verfügen, können zum Studium zugelassen werden, wenn sie die Zugangsvoraussetzungen nach §1 Berufstätigenhochschulzugangsverordnung (BerufsHZVO) vom 20.04.2006 des Wissenschafts-ministeriums des Landes Baden-Württemberg erfüllen.
Zu diesen Voraussetzungen gehört neben der abgeschlossenen Berufsausbildung in einem Pflegeberuf u.a. eine mindestens vierjährige einschlägige Berufserfahrung, eine nach §19 Landespflegegesetz Baden-Württemberg anerkannte Fort- und Weiterbildung oder eine Weiterbildung zur Lehrkraft an Krankenpflegeschulen oder Pflegedienstleitung, die den Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft entsprechen sowie ein schriftlicher Nachweis über eine studienfachliche Beratung für Pflegepädagogik.
Meine Frage ist jetzt was fällt unter die Bezeichnung: nach §19 Landespflegegesetz Baden-Württemberg anerkannte Fort- und Weiterbildung ?
 
§ 19 LpflG
Ermächtigung zur Regelung der Weiterbildung für Pflegeberufe
(1) Das Sozialministerium wird, soweit bundesrechtlich nichts anderes bestimmt ist, ermächtigt, die funktionsbezogene, berufspädagogische und arbeitsfeldbezogene Weiterbildung in den Berufen der
Krankenpflege,
Kinderkrankenpflege,
Altenpflege,
Heilerziehungspflege und
Entbindungspflege
an staatlich anerkannten Weiterbildungsstätten durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Kultusministerium zu regeln.
(2) Die Rechtsverordnung muss Bestimmungen enthalten über
Inhalt, Gliederung, Dauer, Durchführung und Abschluss der Weiterbildung, Umfang des theoretischen Unterrichts und der praktischen Unterweisung,
die Zugangsvoraussetzungen,
die Anrechnung von Unterbrechungen und Vorbildungszeiten,
das Prüfungsverfahren, insbesondere über die Zulassung zur Prüfung, die Prüfungsfächer, die Bewertungsmaßstäbe für das Bestehen der Prüfung, die Folgen des Nichtbestehens, die Wiederholungsmöglichkeiten und die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses,
die Ausstellung von Zeugnissen und
die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung.
§
oder kurz: Alle durch Landes-Verordnung geregelten Weiterbildungen (nicht Fortbildungen!), die dir die Führung einer entsprechenden Berufsbezeichnung erlauben.
 
Aha, herzulichen Dank erstmal.Heißt dass dann dass mein Examen + 4 Jahre Berufserfahrung reichen?
 
Hallo,
nein...reicht nicht. Du musst zusätzlich eine in Deinem Bundesland staatlich anerkannte Weiterbildung abgeschlossen haben (z.B. Psychiatrie, Stationsleitung, PDL, Lehrer Pflegeberufe etc. ).
 
Wie ist mit dem Praxisanleiterkurs?reicht der auch?
 

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