Frühgeborenen-Medizin in Deutschland

Hallöchen,
ich würde mich auch auf neue Meinungen freuen, auch wenn es mittlerweile fast schon Spass macht mit Behid zu diskutieren :lol:.
Wo ich das gelesen habe, Du fragst Sachen, eben in einen dieser zwei §, müsste ich nachschauen.
Und genau das mit dem ärztlichen Dienst, finde ich etwas fragwürdig, der Arzt darf schlafen, aber nicht auf eine andere Station gehen, auch wenn diese unmittelbar nebeneinander liegen ?!?.
Wer macht bei Euch eigentlich den Neo-Notarzt (der Arzt der die Normalstation betreut, oder der die Neo betreut, oder ein ganz ein anderer?
Hast Du, oder jemand anderer was zu anderen Krankheitsbilder gefunden (vrgl. SHT usw.)?

gute Nacht

:daumen:
 
Was meinst du mit Neo-Notarzt? Der Hintergrunddienst? Unser Hintergrunddienst wird abwechselnd von unseren Oberärzten geleistet, z.T. ausgebildete Neonatologen oder in der Weiterbildung für Neonatologie. Jedenfalls haben alle aktuelle und weitreichende Erfahrungen in der Versorgung von Früh- und Neugeborenen. Bei ganz schwierigen Entscheidungen und kritischen Kindern ist unser Chef immer ansprechbar.

Es geht ja hier in der Diskussion um 2 Dinge! Zum einen darum welche verbindlichen (gesetzlichen) Regelungen gibt es? Das andere ist, machen diese Regelungen Sinn? Nur ob Sinn oder nicht, danach fragt der Gesetzgeber im Zweifelsfall nicht.....
 
Guten Morgen,

nein mit Neo-Notarzt meine ich natürlich keinen Hintergrunddienst, sondern den Neugeborenen Notarzt, also der Kinderarzt der die Kinder aus anderen Kliniken abholt. Wie wird dies in einer Level 1 Neo gehandhabt, gibt es dafür einen 3. Dienstarzt (oder macht es der 2. Dienstarzt, bzw. wer macht dann die Ambulanz und Normalstation, wenn der 1. Dienstarzt die Intensiv nicht verlassen darf). ?
Dass Eure Oberärzte weitreichende Erfahrung in der Versorgung von Früh- und Neugeborenen haben, davon gehe ich schon aus, wäre ja sonst eine Katastrophe!
Wie siehst Du eigentlich den Vergleich mit Polytrauma, SHT, ..., die bringen wenig bis kein Geld und dazu finde ich keinerlei Regelung?

Gruß
:flowerpower:
 
Hallo,
bei uns arbeiten Ärzte, sowie Pflegepersonal im Schichtdienst.
Im Nachtdienst haben wir einen Arzt auf Intensiv; der ist auch im Haus zuständig und muß zusätzlich die Ambulanz mitmachen, weil der Spätdienst der Ärzte (fürs Haus) nur bis 23Uhr da ist.

Im Hintergrund ist je ein Oberarzt und ein ärztl. Bereitschaftsdienst.
Falls unser Arzt "fahren" muß, informiert er den OA und der entscheidet dann, ob er reinkommt oder der Bereitschaftsarzt. Das hängt meistens davon ab, wieviel bei uns los ist, wieviele beatmete bzw. kritische Kinder wir haben.

Wenn bei uns der "Bär los ist" und unser Doc nicht von der Station kommt, um noch in der Ambulanz was zu machen, dann muß ohnehin der Bereitschaftsdienst arbeiten.

Wir betreuen rund um die Uhr auch Sectios, VE etc.
Im Rahmen des Perinatalzentrums sind wir mit dem Nachbarklinikum und somit dem OP/Kreisssaal, mittels eines Verbindungsganges in allerkürzester Zeit vor Ort. Wenn wir nachts zu einer Routinesectio müssen, hat der Arzt ein Krankenhaushandy dabei, über den wir ihn jederzeit erreichen können.
 
Es ist in unserer Gegend höchstselten, dass wir in andere Kliniken kleine Frühgeborenen abholen müssen und dass wir lebensbedrohlich kranke Neugeborenen aus auswärtigen Häusern abholen und versorgen, ebenso selten. Liegt vielleicht daran, dass wir hier sicher in soweit priviligiert sind, dass es an jeder Ecke ein Level1 PZ gibt, weil wir in einem dicht bevölkerten Gebiet leben.

Bis ein RTW hier an der Klinik ist um uns und den Transportinku abzuholen, schaffen es auch meist die Hintergrundoberärzte, weil die ziemlich nah an der Klinik wohnen. Schafft er/sie es nicht, dann fährt der Stationsarzt und der Hintergrund kommt auf Station oder wird telefonisch zu dem Notfall beordert.

Ausserdem gibt es noch einen Dienstarzt (rund um die Uhr) in der Kinderklinik, der kurzfristig abgerufen werden kann und die Anästhesieabteilung mit der wir auf Station gut zusammenarbeiten.

Wie läuft das denn bei euch, ihr seid doch auch Level 1 wie ich deine bisherigen Ausführungen verstanden habe und bzgl des Vergleichs mit Polytraumen und SHT habe ich keine Meinung, weil wir bisher eine reine Neo-Intensiv waren. Spontan fällt mir dazu ein, dass viele Häuser der Maximalversorgung eine Chirurgie und Anästhesieabteilung haben und die Zusammenarbeit mit diesen Fachrichtungen bei solchen akuten Fällen sicherlich sowieso erforderlich ist. Über strukturelle Vorraussetzungen habe ich mir in diesem Zusammenhang noch keine Gedanken gemacht, ist nicht mein Thema.
 
Hi Stupsi,

Danke für Deine Antwort :beten:, ich dachte schon, wir sind die einzige Station, wo es so läuft. Was Du beschreibst, klingt sehr ähnlich wie bei uns. Nur, dass wir einen permanenten "Kindernotarzt" haben und wir aber offiziell kein Level 1 Zentrum sind.

viele Grüße von Bayern nach Bayern (wo gerade ein genialer Schnee ist)

:daumen:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi Behid,

ok, finde dieses System zwar nicht optimal, da durch telefonieren und Entscheidungen treffen oft viel Zeit verloren geht und bei uns sollte ein RTW eigentlich schon innerhalb von 2-4 Minuten am Krankenhaus sein sollte (zumal wir teils Anfahrten über 30 min. vor uns haben). Weiter, wenn der Oberarzt fährt, dann fehlt dieser doch teils für eine längere Zeit (i.d.R. dauert doch eine Abholung mehr als 1 Stunde, oder?), gibt es dann einen Reserve OA für die Station?
Wie es bei uns läuft .. wie gesagt, wir bekommen einen Anruf der auswärtigen Klink, informieren parallel die Rettungsleitstelle für RTW und den Kindernotarzt, wir prüfen sofort den Inko., nehmen die gekühlten Medis aus dem Kühlschrank, schnappen Rucksack und gehen zur Ambulanz, dort treffen wir meist parallel auf Kindernotarzt und RTW. Bei eiligen Notfällen und flugtauglichen Wetter, nehmen wir den Rucksack und steigen in den Hubschrauber, der Inku wird dann per RTW gebracht.
Deine Meinung zu SHT usw. wollte ich nicht als "betroffene" Person (habe schon realisiert, dass Du auf einer reinen Neo arbeitest), sonder hinsichtlich der "Kostensituation". Wie gesagt, ich kenne die Diskussion nur für FG (welche bekanntlich viel Geld bringen) und nicht für andere Krankheitsbilder (welche teils deutlich mehr aufwendig sind, aber viel weniger Profit bringen). Ich meine nur, was soll man davon halten (ist da nicht vielleicht das Geld ein großer Vater des Gedanken?).
Mit Level 1 Neo hast mich falsch verstanden (man könnte jetzt böse sagen, wer lesen kann ist ...), habe ausdrücklich gesagt (z.B. im Beitrag 30,28,20 ...), wir sind keine Level 1 Neo, haben aber die Genehmigung die Kleinsten zu versorgen, da es keine andere Klinik im Umfeld gibt.
Du hast geschrieben, dass es bei Euch an jeder Ecke ein Level 1 PZ gibt, da stellt sich die Frage, warum baut man nicht ein "großes" Level 1 Zentrum, dass Zentral liegt und dort werden alle Extremfrühchen versorgt, diese hätten dann vielleicht (sagen wir 200 Fälle im Jahr) und wären dann natürlich nochmals viel besser im Umgang mit Frühchen und es wäre deutlich kostengünstiger (für uns als Mitglieder von Krankenkassen). Da sehe ich Möglichkeiten zu sparen, aber nicht in Gebieten, wo keine Alternative für die Kinder vorhanden sind.

also noch schönen Abend, freue mich auf die Antworten

:-?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Allmählich werde ich müde diese Diskussion zu führen. Ich dachte wir wären über den Punkt hinaus, dass du der Meinung bist dass diese Vereinbarung des G-BA für Bayern nicht gilt. Ich habe dir die Veröffentlichung der Vereinbarung, und damit Rechtsgültigkeit, gezeigt. Deine Ausnahmeregelung für Bayern habe ich immer noch nicht gefunden. Aber gut, das führt zu nichts. In den Kliniken, die ich kenne, wird dies mit den Transporten zu auswärtigen Kliniken in der Form gehandhabt wie von mir beschrieben und das System hat sicher auch Schwachstellen, wie andere Systeme auch.

Wir haben keine Anfahrtswege von 30 min und wenn der Oberarzt fährt ist er immer noch telefonisch zu erreichen und warum sollte es einen Reserve-OA geben? Tun wir doch mal nicht so als ob es ständig paralell Notfälle gibt( aber du hast bestimmt ein Beispiel parat. Und wie gesagt unser Chefarzt kann bei Notfällen jederzeit angerufen werden.

Warum zentralisiert man nicht noch mehr zu einem riesigen PZ Level 1? Weil alle verdienen wollen oder weil die hier bestehenden Zentren auch ohne weitere Zentralisierung schon über Zahlen von über 100 Kindern unter 1500g verfügen und erst mal viel Geld investiert werden müsste um das rein räumlich zu bewältigen. Viele Gründe die möglich sind und ich weiss es nicht...!

Für mich und meinem Verständnis hat derzeit die Vereinbarung des G-BA Rechtsgültigekeit und demnach wird in der gesamten Bundesrepublik nach bestimmten Kriterien in die jeweiligen Level eingeteilt. Ich werde diese Diskussion dann fortsetzen, wenn ich entsprechende neue Erkenntnisse über eventuelle Ausnahmeregelungen bekommen sollte.

Also bis dahin
Behid
 
Hallo!

Da sich die Diskussion hier im Kreis dreht werde ich den Thread mal schließen!

Liebe Grüße
 
Hallo!

Habe den Thread auf Wunsch wieder geöffnet, da es wohl neue Informationen gibt!

Liebe Grüße
 
Guten Morgen und vielen Dank an Nadl.b für die erneute Öffnung des Threads. aber keine Angst, längere Diskussionen wird es von meiner Seite aus nicht geben, da schon fast alles gesagt wurde.

Da aber die Diskussion sich lange darum drehte, ob in Bayern andere Reglen gelten als im übrigen Deutschland möchte ich euch den Brief (in Auszügen) des Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (kurz StMAS).

Da ich leider keinen Scanner habe um das mehrseitige Schreiben ganz zu zeigen, werde ich euch die wichtigsten Passagen zitieren.

Zunächst hat Bayern seit Bedinn der 80er Jahre eine Konzeption zur Stationären Versorgung von Risikoneugeborenen krankenhausplanerisch festgelegt und seither weiterentwickelt. Ein 3stufiges Modell basiert auf der Einteilung nach Perinatalzentrum, Kinderklinik mit Neo-Intensivplätzen und Neugeborenen-Notarzt und solchen ohne Neugeborenen- Notarzt. Im Rahmen dessen wurden die entsprechenden Versorgungszentren seinerzeit krankenhausplanerisch festgelegt.

Zitat aus dem Schreiben.
Der Krankenhausplanungsausschusshat sich bereits in der Sitzung am 5.12.2005 mit dem Beschluss des G-BA befasst und Konfliktpunkte mit den krankenhausplanerischen Vorgaben des bayerischen Fachprogramms gesehen.
Daher wurde eine AG eingesetzt, um beide Versorgungskonzeptionen miteinander in Einklang zu bringen. Diese setzt sich aus Vertretern der Krankenkassenverbände in Bayern, der bayerischen Krankenhausgesellschaft, der bayerischen Landesärztekammer, des Verbandes der Privatkrankenanstalten und des Sozialministeriums zusammen.

Die AG ist der Ansicht, dass die Vorgaben des G-BA aus fachlicher Sicht grundsätzlich zu begrüßen sind (:lol1: ) und hat sich auf folgende Eckpunkte verständigt, um die Qualitätsanforderungen des G-BA in das Fachprogramm "stationäre Versorgung von Risiko-Neugebornen" des Freistaates Bayern zu integrieren.

1. Die bayerische Planung im Bereich der Perinatalversorgung war vor Erlass der "Vereinbarung über Massnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Neugeborenen" des G-BA grundsätzlich abgeschlossen.
Allein aufgrund der dort fetsgehaltenen Qualitätsanforderungen ist kein weiterer Vrsorgungsbedarf im Freistaat Bayern entstanden.

2. Der Freistaat Bayern, hier das StMAS, wird keine färmiliche Anerkennung von Krankenhäusern (z.B. als Perinatalzentrum Level 1) auf der Grundlage der "Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung........." des G-BA aussprechen. Der diesbezügliche Nachweis ist gemäß §5 Absatz 2 der Vereinbarung des G-BA im Rahmen der jährlichen Pflegesatzverhandlungen gegenüber den Krankenkassen vor Ort zu führen. Die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern wird das StMAS über die jeweiligen Ergebnisse zeitnah informieren.

3. In der bayerischen Planung verbleibt es bei der bisherigen Einteilung in drei Kategorien.
(wie am Anfang genannt)

4. Ein im Krankenhausplan des Freistaates Bayern, Teil II, Abschnitt D, in der Kategorie 1 als "Perinatalzentrum" ausgewiesenes Haus muss grundsätzlich die in der "Vereinbarung über Massnahmen zur Qualitätssicherung......" des G-BA festgelegten Qualitätsanforderungen an ein Perinantalzentrum Level ! erfüllen.
(die Unterstreichung der einzelnen Passagen ist der im Originalschreiben gleich)

5. Die bestehenden Verbundzentren können grundsätzlich als Verbund aufrecht erhalten bleiben. Jedes am Verbund beteiligte Krnakenhaus soll die Qualitätsanfoderungen nach dem G-BA für ein Level 1 Perinataalzentrum erfüllen. In den Verbund aufgenommene Kliniken, die diese anforderungen nicht erfüllen werden als "Kooperationsklinik" des jeweiligen Perinatalzentrums geführt. Welche Stufe der Qualitätskriterien nach der "Vereinbarung über Maßnahmen...." des G-BAdie jeweilige Kooperationsklinik erfüllt, wird mittels einer Fußnote nachrichtlich vermerkt.

6. Bei den Kategorien II und III gibt es keine Änderung. Welche Stufe der Qualotätskriterien nach dem G-BA das jeweilige Haus erfüllt, wird auch hier durch eine Fußnote nachrichtlich vermerkt.

7. Alle zugelassenen Krnakenhäuser können die Leistungen erbringen und mit den Krankenkassen abrechnen, deren Qualitätsanforderungen nach der "Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung......" des G-BAsie erfüllen. Dies zu überprüfen und im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen zu berücksichtigen, obliegt den Krankenkassen.

8. Soweit einzelne Bestimmungen der "Vereinbarung der Maßnahmen zur Qualöitätssicherung....." des G-BA der Auslegung bedürfen, erfolgt im Freistaat Bayern eine landesweit einheitliche Handhabung, auf deren Inhalt sich die AG Perinatalzentren verständigt.

Es folgen in dem Schreiben noch Ausführungen zu den Zahlen über Mindestanzahl der Geburten (der entsprechenden Kliniken) und der NEo-Intensivbehandlungsplätze (mind. 6, optimal 10) und die Möglichkeiten einer kinderchirurg. un/oder speziellen (hier Kinderkardiologie als Beispiel) Versorgung "unter einem Dach"oder im engen unmittelbaren organisatorischen Verbund. Ein Perinatalzentrum (in Bayern)betreut ein Gebiet (einschließlich der eigenen) mit etwa 5000 Geburten jährlich, davon mind. 50 Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht unter 1500 g. Darüber hinasu werden die erforderlichen Einrichtungen der Pränataldiagostik vorgehalten und gewährleistet, dass bei jeder Geburt ein Neonatologe verfügbar ist. Dies sei ein Idealmodell und nicht überall realisierbar.

Meine Fragen bezüglich des Geltungsbreiches der Beschlüsse des G-BA haben sich beantwortet. Man integriert in Bayern diese Beschlüsse in ihr bestehendes Modell, dennoch gelten sie auch dort.
Wieso sonst hätte Veranlassung bestanden die Vereinbarungen des G-BA in ein bestehendes gutes Modell zu integrieren?
Im übrigen werden auch in anderen Bundesländern meiner Kenntnis nach die Einteilung der entsprechenden Levels nicht von den Bundesländern (entsprechendne Ministerien) vollzogen sondern wie bereits in vorangegangenen Beiträgen erwähnt von den entsprechenden Stellen überprüft.

Herzliche Grüße und einen guten Start ins neue Jahr
Behid
 

Ähnliche Themen