Frühgeborenen-Medizin in Deutschland

@Krotob: Zwar etwas offtopic, aber um nochmal auf die Laufgeschwindigkeit der Infusion einzugehen - vielleicht gaebe es da ja die Moeglichkeit, vom Arzt eine von....... bis .....ml/h -Anordnung zu bekommen, mit einer Maximalmenge und einem Blutzucker-Bereich, der dabei eingehalten werden soll und evtl. weiteren Kriterien, die eben wichtig sind.
Wie gesagt, ich kenne mich bei den Kleinsten der Kleinen wirklich nicht aus - das ist nur ein Beispiel, wie ich es von den Erwachsenen kenne und so eine Anordnung laesst erfahrenen Fachkraeften Spielraum, sich im rechtlichen Rahmen zu bewegen. Logischerweise kann/muss man bei Unklarheiten/Problemen trotzdem und jederzeit anrufen, das setze ich voraus.

Hi Aloha !

kann zwar mit dem Begriff offtopic nicht soviel anfangen :lol:, aber stimmt bestimmt. Ich hab mich vermutlich wieder mal zu kompliziert ausgedrückt, den genau so hab ich es eigentlich gemeint (z.B. mit den von bis Anordnungen, usw.).

viele Grüße aus Bayern

:thinker:
 
Hallöchen,

Also das Ganze ist im Endeffekt Ländersache und für Bayern gibt es diese Einstufung nach Level 1 ..., nicht in dieser Form. Bayern hält wohl an der Eingruppierung nach Perinatalzentrum usw. fest. Weiter gibt es eine bayerische Neonatalerhebung (also eine große Datensammlung) in der nicht nur Tod und Überleben (wie es im Moment von ein paar großen Zentren dargestellt wird -> vrgl. Artikel), sondern auch das Outcome (Gehirnblutungen, BPD, usw.). verglichen wird.


Wer welche Frühchen versorgen darf, entscheiden wohl die Krankenkassen, da diese das Ganze auch finanzieren.

:daumen:


Hallo Krotob,

also die Beschlüsse des gemeinsamen Bundesausschusses sind meines Wissens keine Ländersache, sondern eine Maßnahme der Qualitätssicherung nach SGB (näheres siehe Link). http://www.gnpi.de/pdf/BeschlussGemeinsamerBundesausschussvom20-9-2005.pdf

Es erklärt sich aus diesem Beschluss nicht, dass dies nach Bundesländern unterschiedliche Regelungen gibt. Qualitätssicherungsmaßnahmen (und das sind die Unterscheidungen in Kliniken mit entsprechenden Bedingungen nach Level 1-4) sind über die Sozalgesetzgebung bundesweit geregelt.

Die Neonatalerhebung gibt es übrigens auch in anderen Bundesländern (in NRW auf jeden Fall) des weiteren müssen Kliniken, die nach Level 1 eingruppiert sind an Neo-Kiss teilnehmen, was eine Datensammlung über nosokomiale Infektionen beinhaltet.

Vielleicht hast du eine Quellenangabe, wieso es in Bayern andere Regelungen geben sollte. Würde mich wirklich brennend interessieren!

Gruß
Behid
 
Hallöchen Behid,

kann mich gerne erkundigen, hab nur mal kurz nachgefragt und da wurde mir die Aussage gegeben, dass es in Bayern wohl die Einteilung nach Level 1-4 in dieser Form nicht gibt. Kann natürlich nur für Bayern sprechen, woanders kenne ich mich leider nicht aus. Also ich melde mich wieder

Gruß

:daumen:
 
Hallo Krotob,

in dem Papier zur Qualitätsicherung zur Versorgung Früh- und Neugeborener wird in § 1 eindeutig auf die Gültigkeit innerhalb der Bundesrepublik eingegangen. Ich glaube also nicht, dass Bayern da eigene Regeln aufstellen kann, es sei denn sie gehen noch weiter als die bisher vom Bundesausschuss getroffenen.
DerGesetzgeber hat dem gemeinsamen Bundesausschuss die Aufgabe übertragen, solche Regelungen zu treffen und ich interpretiere das mal als rechtsverbindlich für die Beteiligten.

Ganz klar, mit diesen Regeln ist absolut nichts über die Ergebnisqualität der einzelnen Abteilungen ausgesagt und es lässt sicher auch nicht daraus schließen, dass kleine Abteilungen schlechter versorgen. Fakt ist aber, dass sich bestimmte Vorraussetzungen (wie beispielsweise teure Geräte und auch einen 24stündigen ärztlichen Schichtdienst) erst ab einer bestimmten Anzahl von Patienten lohnen. Und da fängt es an interessant zu werden und wo es sich u.U. auf den Patienten und die aktuell übliche Versorgung auswirken könnte. Was ich meine ist, dass die Behandlung von Früh- und Neugeborenen eine monatelanger Prozeß ist und es macht durchaus Sinn eine entsprechende Fachpflegequote zu haben. Weil es reicht ja nicht aus für einen guten Start mit und durch Neonatologen und Fachkinderkrankenschwestern/pflegern zu sorgen. Auch die weitere Betreuung muss von ausgebildeteten Fachleuten gewährleistet sein. Und es macht meines Erachtens genauso Sinn die räumliche Nähe zum Kreißsaal und einen ärztlichen Schichtdienst nur für die Intensivstation zu haben, weil dies auch die Versorgungsqualität steigert.
Das dies von den Abteilungen, die sich bestimmte Voraussetzungen nicht leisten können/wollen teilwesie anders geshen wird oder man Ausnahmeregelungen fordert, kann ich gut nachvollziehen. Nur brauchen wir dann Qualitätsicherungsmaßnahmen? Die Frage ist zudem, ob unser Gesundheitssystem es sich auch in Zukunft leisten wird können, dass (zu)viele Abteilungen die entsprechenden Ausstattungen haben, diese aber nicht entsprechend sinnvoll und ökonomisch einsetzen und nutzen können?
Wollen oder können wir das (als Versicherte) bezahlen?
Behid
 
Hallo Behid,

muss Dich noch um ein paar Stündlein vertrösten, muss Heute eine Fortbildung machen und schau, ob ich unseren Chef sehen werde. Ansonsten kannst schon mal unter Perinatalzentrum Bayern googeln, da gibt es ein vom Staatsministerium eine Darstellung zu den Voraussetzungen von Perinatalzentren in Bayern. Für den Rest Deiner Ausführungen stimme ich Dir weitgehend zu, ganz klar auf eine Kinderintensiv gehört sehr gut ausgebildetes Fachpersonal, ärztlich, wie pflegerisch, wie auch speziell ausgebildete Physiotherapeuten, ...; Außer der 24 Stunden Anwesenheit von Dienstärzten auf Station sind wir eigentlich fast der komplett gleichen Einstellung. Also wie gesagt, wir kommen ohne einen Dienstarzt aus, der nur auf Intensiv sitzt, aber bei einen Notfall ist unser Arzt innerhalb von ca. 30 Sekunden auf Station (aufgrund der räumlichen Nähe von Ambulanz und Normalstationen), innerhalb von unter 10 Minuten müssen 2 weitere Ärzte auf Station sein (Oberarzt und Kindernotarzt) und damit hatten wir noch nie Probleme, auch bei parallel Notfällen, Geminis usw., die Zeit zu überbrücken fällt nicht schwer. Behid mich würde mal interessieren, wieviele FG unter 1500g werden bei Euch versorgt und wieviel findest Du sollten mindestens versorgt werden im Jahr, um die Zulassung zu behalten?
Wir hatten im letzten Jahr, wenn ich mich nicht täusche, 48. Qualitätssicherung halte ich für absolut wichtig und wird natürlich auch gemacht. Auch wir sind in versch. Studien eingebunden und natürlich verpflichtend in der bay. Neonatalerhebung.

Also mit genauen Fakten melde ich mich Heute oder Morgen (bzw. sobald der Chef eine ruhige Minute für mich hat)

Gruß
:wink:
 
Guten Tag Krotob,

die Regeln gelten nach dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss auch für Bayern. Das lese ich aus den entsprechenden §.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da Ausnahmeregelungen gibt.
Es geht bei euch nur um den ärztlichen Schichtdienst und es mag sein, dass dies aufgrund der sonstigen Begebenheiten bei euch nicht so gewichtig erscheint. Das will ich gar nicht beurteilen.
Die Frage ist hier, was sehen andere Zentren als nicht so wichtig an um sich als Level 1 einzustufen? Wenn es solche verbindlichen gesetzlichen Regeln gibt um die Versorgungsqualität zu gewährleisten, und wenn man an den, wie du sagst lukrativen Frühgeborenenversorgungen mitverdienen will, dann sollte man auch die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

Auch wenn unsere Zahlen nichts mit meiner Argumentation zutun haben, wir versorgen mehr als 50 Kinder unter 1500 g (die genauen Zahlen kenne ich gar nicht) und zudem versorgen wir etliche Kinder mit diversen angeborenen Fehlbildungen und Erkrankungen.
Die Mindestmenge der zu versorgenden Fgb. sind übrigens noch nicht vom Bundesausschuss festgelegt. Die Fachgesellschaft (GNPI) fordert diese als eine der Qualitätssicherungsmaßnahmen, aber dies ist nicht rechtsverbindlich.

Ehrlich gesagt, bin ich an der Aussage deines Chefs nur insoweit interessiert, wie sie mir eine Quellenangabe für aktuelle spezielle Richtlinien gíbt.

Einen schönen Tag
Behid

PS: Perinatalzentrum Bayern hatte ich schon gegoogelt. Die Seite vom Staatsministerium ist 4 Jahre alt und die dortigen Texte haben mit der aktuellen Gesetzeslage nicht mehr allzuviel zutun.
Dort wir über den Sinn von Perinatalzentren geschrieben und den Sinn Frühgeborenen in der Nähe (gleichem Gebäude) von Neonatologiechen Intensivstationen auf die Welt zu bringen bestreitet ja niemand. Die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses gehen aber noch etwas weiter!
 
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Hallo Behid,
Du musst leider akzeptieren, dass es Klinken gibt, die kleine Kinder versorgen und auch dürfen, ohne eine Neo Level 1 zu sein, sogar ohne ein Perinatalzentrum zu sein (zumindest ist es so in Bayern, woanders kenne ich mich wie gesagt nicht aus). Das Staatsministerum hält an seinen alten Regelungen fest, da wie es z.B. in München ist, viele der Unikliniken kein Level 1 oder ähnliches erreichen könnte, da versch. Vorraussetzungen nicht erfüllt werden (räumliche Nähe, usw.), quasi könnte fast keine Klinik in Bayern Neonaten mehr versorgen (und wo sollen die hin?). In Bayern müssen die Kliniken beim Staatsministerium beantragen, die Kinder zu versorgen und bei Genehmigung mit den Krankenkassen über die Finanzierung verhandeln.
Tja, jetzt musst Du entscheiden, entweder Du glaubst das Ganze, oder Du glaubst es nicht (und bist über meine Behauptungen verärgert), oder Du machst Dir die Mühe und schreibst einfach eine kurze mail an das bay. Staatsministerium und fragst nach (vielleicht kannst Du unsere illegalen Machenschaften aufdecken, denn wir versorgen wirklich kleine Kinder und zwar sehr gut). Nichts für ungut, aber die Wahl liegt bei Dir !

schönen Abend

:wink:
 
Hallo Krotob,

ich habe keine Schwierigkeiten damit zu akzeptieren, dass es kleine Kliniken gibt die kleine Kinder versorgen. Wenn sie sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten und das können auch entsprechende
Ausnahmeregelungen für Bayern sein.
Aber ich verlasse mich nicht so gerne auf solche Sachen, wie "habe gehört" und nur weil du es mir jetzt zum 3. Mal sagst muss und werde ich es nicht glauben.
Die Website des bayrischen Staatsministeriums mit den Aussagen über die Perinatalzentren ist 4 Jahre alt. Da gab es die Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses für die Leveleinteilung noch nicht. Wenn du sagst, dass in Bayern andere Regeln gelten (Beantragung beim Ministerium und Verhandlung mit den Krankenkassen) dann muss es dafür offizielle Anweisungen geben.

Um mit deinen Worten zu schließen, nichts für ungut..., aber es wäre schön wenn entsprechende Thesen nicht nur geschrieben sondern irgendwie überprüfbar wären.

Behid
 
Hi Behid,

schön wenn Du es akzeptieren kannst, Du musst es auch, denn dies ist keine These, sondern einfach die Realität und mein (fast) täglicher Job. Finde es auch schön, dass Du dich so für die rechtliche Situation einsetzt, dafür fehlt mir leider in der Regel etwas die Zeit, die nütze ich lieber um andere Dinge zu machen :thinker:. Glauben musst Du mir auch rein gar nichts! Nur Du behauptest öffentlich, dass wir eine illegale Arbeit machen, dass nehme ich "relativ" persönlich. Wie gesagt, wir sind keine Level 1 Neo und versorgen (wie gesagt) oft genug und auch gut "Extremfrühchen" was nach Deiner Meinung nach gegen das Gesetz ist, dann bitte tue mir den Gefallen und ziehe daraus auch die Konsequenz (Du könntest z.B. eine Meldung machen) :thinker: .
Grundsätzlich für alle anderen muss ich erwähnen, dass es bei den erwähnten "Gesetzen", "gesetzlichen Bestimmungen", Regelungen, §§, usw. um Regelwerk der GNPI (Gesellschaft für Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin) handelt (wenn man sarkastisch ist, hat es rein Straf-, Zivil- oder Bürgerrechtlich, die gleiche Bedeutung wie die Satzung eines Kleingartenvereines). Wie gesagt, es handelt sich um eine Gesellschaft und hat mit dem Gesetz nichts zu tun ! (soweit ich das sehe). Ohne jetzt die Arbeit der GNPI angreifen zu wollen. Bei der verklinkten, bzw, zitierten Vereinbarung der GNPI handelt es sich um die Fassung von 20.9.05, es gibt aber bereits eine Änderung zum 17.10.2006. Ein Punkt ist unsere viel diskutierte ärztliche Anwesenheit. Hier wird ausgesagt, dass eine 24 stündliche Präsenz vorgeschrieben ist, diese jedoch auch in Bereitschaft sein darf! (Anlage 1 Punkt 6, betreffend Artikel 2 / 5). Ob dies sinnvoll ist, ist eine andere Diskussion (ob es schneller ist, bis der Arzt aufwacht und aus dem Bereitschaftszimmer kommt, oder wach ist und aus der Ambulanz zum Notfall kommt ?!?).
Also zusammenfassend, die Vereinbarung der GNPI ist kein Gesetz (im rechtlichen Sinne) und die zitierte Version ist in manchen Punkten bereits überarbeitet. Aus meiner Sicht ist die Vereinbarung entsprechend auch nicht bindend (oder kennt jemand ein Bundesgesetz dazu?). In Bayern ist das Staatsministerium für die rechtlichen Regelungen der Kliniken verantwortlich.
Behid, ich denke wir beide müssen auch nicht hier unsere persönliche "Dysharmonie" austragen, das Forum sollte ein Informationsaustausch sein und kein Schlachtfeld. :streit:Wollte es aber nicht auf mir und natürlich meiner Klinik sitzen lassen, dass wir eine Arbeit machen, die nicht erlaubt ist (natürlich noch abgesehen, von der Qualität unserer Arbeit).

Allen Anderen wünsche ich natürlich weiter einen interessanten Wissensaustausch
:daumen:
 
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Grundsätzlich für alle anderen muss ich erwähnen, dass es bei den erwähnten "Gesetzen", "gesetzlichen Bestimmungen", Regelungen, §§, usw. um Regelwerk der GNPI (Gesellschaft für Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin) handelt (wenn man sarkastisch ist, hat es rein Straf-, Zivil- oder Bürgerrechtlich, die gleiche Bedeutung wie die Satzung eines Kleingartenvereines). Wie gesagt, es handelt sich um eine Gesellschaft und hat mit dem Gesetz nichts zu tun ! (soweit ich das sehe). :daumen:

Das ist definitv nicht richtig. Wer lesen kann ist klar im Vorteil! Das ist kein Regelwerk des GNPI (sondern war lediglich über die Seite des GNPI verlinkt), sondern die Leveleinteilung (mit dazugehörigen Regelwerk und §§§)wurden vom gemeinsamen Bundesausschuss erarbeitet und der gemeinsame Bundesausschuss ist vom Gesetzgeber beauftragt. Also ist dies meiner Auffassung nach Bundesgesetzgebung. Es geht bei den Regelungen um die Versorgungsqualität von Früh- und Neugeborenen in der Bundesrepublik Deutschland. Da gehört Bayern doch dazu..., oder nicht? ;-))Im übrigen sind alle entsprechenden Artikel immer auf die Bundesrepublik bezogen Kann man übrigens in den entsprechenden Links nachlesen. Inwieweit es tatsächlich für Bayern Ausnahmeregelungen gibt, wir werden es sehen und ich werde es dich wissen lassen ob es dafür irgendwelche rechtlichen Hinweise gibt, falls es dich wirklich interessiert.....!
Die Vorstellungen des GNPI gehen noch etwas weiter was die nötigen Vorraussetzungen für die Einteilung der Level betrifft. Der GNPI diskutiert z.B. über eine Mindestanzahl an Kindern unter 1500g, das schreibt der Gemeinsame Bundesausschuss bisher nicht vor.

Behid
 
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Hallo!

Aber vermutlich auch nur "noch" nicht, weil man sich bisher auf keine Anzahl einigen konnte.

VG junni
 
Hallo Junni,

das kann sein und weil es natürlich für viele kleine Abteilungen defintiv das Aus für Level 1 bedeuten würde und wie bereits zu Beginn dieser Diskussion dazu führen würde, dass bestimmte Regionen dann gar kein Level 1 PZ mehr hätten. Irgendwo, finde leider den Link nicht mehr, habe ich gelesen, dass sich der Gemeinsame Bundesausschuss aber auch damit bereits beschäftigt, weil es Hinweise aus Studien gibt, dass es besser für die Versorgung und das Outcome der kinder ist, wenn die Zentren über eine gewisse "mengenmäßige" Erfahrung verfügen....!
Keine Ahnung auf welche Untersuchungen die sich beziehen!?

Liebe Grüße Behid
 
Guten Abend !

ich hoffe ich habe da Behid nicht zu unrecht getan, mit meiner Aussage, über den gemeinsamen Bundesausschuß, GNPI usw.; Hab mich nochmal kurz eingelesen und kann aber trotzdem kein Gesetz zu dieser Thematik finden, die Vereinbarung die auf der GNPI Seite dargestellt ist, beruft sich lediglich auf Regelungen zur Qualitätssicherung im SGB (Sozialgesetzbuch).
der betreffende Abschnitt lautet:

... einen Katalog planbarer Leistungen nach den §§ 17 und 17b des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, bei denen die Qualität des Behandlungsergebnisses in besonderem Maße von der Menge der erbrachten Leistungen abhängig ist, Mindestmengen für die jeweiligen Leistungen je Arzt oder Krankenhaus und Ausnahmetatbestände, ...

und dazu:
Wenn die nach Satz 3 Nr. 3 erforderliche Mindestmenge bei planbaren Leistungen voraussichtlich nicht erreicht wird, dürfen ab dem Jahr 2004 entsprechende Leistungen nicht erbracht werden. Die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde kann Leistungen aus dem Katalog nach Satz 3 Nr. 3 bestimmen, bei denen die Anwendung von Satz 4 die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung gefährden könnte; sie entscheidet auf Antrag des Krankenhauses bei diesen Leistungen über die Nichtanwendung von Satz 4.

Hmmm, leider sind Gesetze immer etwas blöd formuliert (daher habe ich ins Krankenhaus gewechselt:o). Habe ansonsten den betreffenden § 137 durchwühlt und nichts anderes gefunden, von einer Regelung zu Perinatalzentren ist nichts zu sehen. Ich lese nur raus, das im Endeffekt die Landesbehörde für Ausnahmen zuständig ist.
Das ein Kind die bestmögliche Betreuung bekommen soll, darüber sind wir uns alle sowieso einig. Aber dafür als Parameter die Zahl der "aufgenommen" Patienten zu wählen, finde ich weiter unsinnig (ohne auf das Outcome zu achten). Was ich auch interessant finde ist, dass die Diskussion nur Frühchen betrifft (was finanziell sicher recht rentabel ist). Wenn man dazu zum Beispiel Schwerste Schädel-Hirn-Trauma oder Ertrinkungsunfälle betrachtet, diese sind in der Regel für eine Klinik unrentabel (da ein sehr hoher Diagnostikaufwand usw.), die dürfte demnach jeder versorgen (oder gibt es auch hierzu eine Regelung ?). Dabei ist deren Betreuung oft deutlich schwieriger und langwieriger als von Frühchen (zumindest aus meiner Erfahrung). Ich denke es wird auch in Zukunft Ausnahmeregelungen geben müssen, sonst wären manche Gebiete wirklich nicht mehr versorgt und das würde die Sterblichkeit sicherlich erhöhen (z.B. ein Transport von 160 km zum nächsten anerkannten PZ das die Vorraussetzzungen erfüllt -> wie es z.B. bei einer unserer Kliniken der Fall wäre).
Natürlich würde es mich interessieren, wenn es news zu diesen Thema gibt. Wie behid schon bemerkt hat, tue ich mich mit dem Lesen noch etwas schwer (aber ich übe :wink:), daher wäre ich natürlich für einen Hinweis, dankbar wo das Ganze jetzt wirklich steht (ich habe nur eine Vereinbarung gefunden, aber kein Gesetz und Gesetze sind doch in Deutschland einfach wichtig (und natürlich mir persönlich besonders :beten:).

Also schöne Nacht (falls jemand auch die Nacht bewacht)
8)

p.s.: ob Bayern zur Bundesrepublik Deutschland gehört, ich denke wir sind ein eigenständiges Königreich, oder hab ich da was verwechselt ?!?
 
Hier nochmal kurz eine Seite, die die Rechtsverbindlichkeit der Beschlüsse des G-BA erläutert.

Gemeinsamer Bundesausschuss - Der Gesetzliche Auftrag

Ich interpretiere daraus, dass die Beschlüsse für die gesamte Bundesrepublik bindend sind. Aussnahmen auf Länderebene? Dafür habe ich auch nach intensiver Recherche bisher noch keinen Beweis.....:weissnix::gruebel:
 
Hallöchen behid,

vielen Dank für Deine Arbeit, hab zwar gerade nicht viel Zeit zur genaueren Nachforschung, aber interessant, die Seite kenne ich noch nicht.
Was ich für wichtig finde ist folgender Abschnitt:

... Der G-BA steht unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Die Beschlüsse des G-BA müssen dem Bundesministerium zur Prüfung vorgelegt werden. Erst bei einer Nichtbeanstandung durch das BMG werden sie im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit rechtswirksam. Der G-BA ist keine nachgeordnete Behörde des BMG, sondern eine eigenständige juristische Person des öffentlichen Rechts. ...

Das ist genau des was ich sagen wollte, ich kenne eben bis jetzt auch nur die Vereinbarung, aber eben nicht den nächsten Schritt (quasi das betreffende Gesetz und dessen Ausnahmeregelungen). Und wie gesagt im Sozialgesetzbuch, auf dessen Grundlage die Vereinbarung getroffen wurde, steht meiner Meinung nach klar, dass für die Regelungen die Länder verantwortlich sind (bzw. die Freistätter, oder Königreiche :smoking:).

Vielleicht findet ja noch jemand das passende Gesetz, bzw. die Regelungen dazu.

Schönen Abend

:spopkorns:
 
Hallo
hab auch darüber was gefunden, das Ganze müsste im Bundesanzeiger, auf Seite 7050 des Jahres 2006 stehen, finde darin aber leider nichts ...
Was in diesen Zusammenhang ganz nett ist, es wird immer von planbaren Leistungen gesprochen, vielleicht sollten wir doch aufhören so kleine Frühchen zu versorgen, wir haben es bis jetzt noch nicht geschafft diese zu planen (oder wir üben weiter :-?).
Hat jemand rausgefunden, ob es ähnliche Regelungen für die Versorgung von z.B. Polytrauma usw. gibt (würde mich interessieren, weil wenn wir diese auch nicht mehr versorgen dürften, dann hätten wir in Zukunft ein easy Leben in der Arbeit:rofl:)

Also noch schönen Abend

:wink:
 
Was in diesen Zusammenhang ganz nett ist, es wird immer von planbaren Leistungen gesprochen, vielleicht sollten wir doch aufhören so kleine Frühchen zu versorgen, wir haben es bis jetzt noch nicht geschafft diese zu planen
:wink:

Die meisten Entbindungen von Frühgeborenen und kranken Neugeborenen sind doch geplant, bzw. haben eine gewisse Zeit Vorlauf und lassen demanch auch eine planbare Versorgung zu, oder nicht? In Absprache mit den Gynäkologen werden Absprachen getroffen, wann es Sinn macht ein Kind zu entbinden oder ob man besser noch zuwartet.
Es ist doch eher selten, dass man notfallmäßig agieren muss ohne vorher entsprechend vorbereitet zusein. Geplant ist für mich auch, wenn man 30 min oder entsprechend mehr Zeit hat, Medikamente, Infusion u.ä vorzubereiten....
 
Hallo Behid,

möchte ungern was dagegen sagen, aber das geplant oder planbar was ich meinte und der Bezug war, meinte die Planung im Vorfeld (also z.B. am Anfang des Jahres, oder Abrechenzeitraum z.B. 4 Jahre, also wir planen Heuer 52 Kinder unter 1500g zu bekommen und sonst helfen wir nach ...:mryellow:). Natürlich sind bei uns die meisten Frühchen relativ geplant (d.h. wir bekommen von der Gyn eine Vorwarnung), aber eben nicht immer alle. Nicht selten werden uns Mütter "in der letzten Minute" zugeleitet, oder es kommt zur Geburt von Frühchen in einen peripheren Krankenhaus. Sei es durch unstillbare Wehen, kein Ansprechen der Tokolyse, silentes CTG, ... HELP, usw.; ok in Zukunft müssen wir diese sowieso auf der Autobahn entbinden (auf dem Weg zum PZ :rofl: )

Schönen Abend
:wink:
 
... Der G-BA steht unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Die Beschlüsse des G-BA müssen dem Bundesministerium zur Prüfung vorgelegt werden. Erst bei einer Nichtbeanstandung durch das BMG werden sie im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit rechtswirksam. Der G-BA ist keine nachgeordnete Behörde des BMG, sondern eine eigenständige juristische Person des öffentlichen Rechts. ...

Das ist genau des was ich sagen wollte, ich kenne eben bis jetzt auch nur die Vereinbarung, aber eben nicht den nächsten Schritt (quasi das betreffende Gesetz und dessen Ausnahmeregelungen). Und wie gesagt im Sozialgesetzbuch, auf dessen Grundlage die Vereinbarung getroffen wurde, steht meiner Meinung nach klar, dass für die Regelungen die Länder verantwortlich sind


Die Richtlinien beziehen sich auf SGB V §91 Abs. 7 und §137 Abs.1 Satz 3 Nr.2 und da habe ich nichts über die Länder gelesen. Wo hast du das gelesen? Ich habe nur irgendwo im Zusammenhang mit den Mindestmengen (und darüber debatiert der G-BA ja noch) gefunden, dass die betreffenden Länder entsprechende Aussnahmen beschließen können um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten. Das macht ja auch Sinn, aber ich erschließe daraus nicht, dass es dies auch bei den anderen bereits beschlossen und im Bundesanzeíger veröffentlichten (http://www.g-ba.de/downloads/39-261-229/2005-09-20-Vereinbarung-Frueh_Neu.pdf) Massnahmen der Fall ist. Also bundesweit rechtswirksam (incl. eines 24h ärztlichen Schicht/Bereitschaftsdienstes, keine Rufbereitschaft, und nur für die Intensivstation und den Kreißsaal zuständig)! Sorry ich muss da nochmal draufrumhacken :knockin::knockin::knockin::wink:!

In Anbetracht dessen, dass diese Texte alle relativ schwierig verständlich sind erhebe ich keinesfalls den Anspruch alles korrekt verstanden zu haben. Dennoch bin ich mir nachwievor relativ sicher, dass die Regelungen verbindlich sind......

Hat denn niemand anderes der Kinderkrankenschwestern hier im Forum eine Meinung bzw Erkenntnisse dazu? Ist ja mittlerweile beinah zu einem Zwiegespräch zwisachen Krotob und mir geworden.....
 

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