Hi Behid,
schön wenn Du es akzeptieren kannst, Du musst es auch, denn dies ist keine These, sondern einfach die Realität und mein (fast) täglicher Job. Finde es auch schön, dass Du dich so für die rechtliche Situation einsetzt, dafür fehlt mir leider in der Regel etwas die Zeit, die nütze ich lieber um andere Dinge zu machen
. Glauben musst Du mir auch rein gar nichts! Nur Du behauptest öffentlich, dass wir eine illegale Arbeit machen, dass nehme ich "relativ" persönlich. Wie gesagt, wir sind keine Level 1 Neo und versorgen (wie gesagt) oft genug und auch gut "Extremfrühchen" was nach Deiner Meinung nach gegen das Gesetz ist, dann bitte tue mir den Gefallen und ziehe daraus auch die Konsequenz (Du könntest z.B. eine Meldung machen)
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Grundsätzlich für alle anderen muss ich erwähnen, dass es bei den erwähnten "Gesetzen", "gesetzlichen Bestimmungen", Regelungen, §§, usw. um Regelwerk der GNPI (Gesellschaft für Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin) handelt (wenn man sarkastisch ist, hat es rein Straf-, Zivil- oder Bürgerrechtlich, die gleiche Bedeutung wie die Satzung eines Kleingartenvereines). Wie gesagt, es handelt sich um eine Gesellschaft und hat mit dem Gesetz nichts zu tun ! (soweit ich das sehe). Ohne jetzt die Arbeit der GNPI angreifen zu wollen. Bei der verklinkten, bzw, zitierten Vereinbarung der GNPI handelt es sich um die Fassung von 20.9.05, es gibt aber bereits eine Änderung zum 17.10.2006. Ein Punkt ist unsere viel diskutierte ärztliche Anwesenheit. Hier wird ausgesagt, dass eine 24 stündliche Präsenz vorgeschrieben ist, diese jedoch auch in Bereitschaft sein darf! (Anlage 1 Punkt 6, betreffend Artikel 2 / 5). Ob dies sinnvoll ist, ist eine andere Diskussion (ob es schneller ist, bis der Arzt aufwacht und aus dem Bereitschaftszimmer kommt, oder wach ist und aus der Ambulanz zum Notfall kommt ?!?).
Also zusammenfassend, die Vereinbarung der GNPI ist kein Gesetz (im rechtlichen Sinne) und die zitierte Version ist in manchen Punkten bereits überarbeitet. Aus meiner Sicht ist die Vereinbarung entsprechend auch nicht bindend (oder kennt jemand ein Bundesgesetz dazu?). In Bayern ist das Staatsministerium für die rechtlichen Regelungen der Kliniken verantwortlich.
Behid, ich denke wir beide müssen auch nicht hier unsere persönliche "Dysharmonie" austragen, das Forum sollte ein Informationsaustausch sein und kein Schlachtfeld.
Wollte es aber nicht auf mir und natürlich meiner Klinik sitzen lassen, dass wir eine Arbeit machen, die nicht erlaubt ist (natürlich noch abgesehen, von der Qualität unserer Arbeit).
Allen Anderen wünsche ich natürlich weiter einen interessanten Wissensaustausch