Frisch examinierte Krankenpflegehelfer im ambulanten Pflegedienst?

Hi!

Ja, Krankenpflegehelfer legen auch ein Staatsexamen ab. Zwar nicht schiftlich, sondern nur mündlich, aber bei dieser Prüfung sitzen auch Leute vom Gesundheitsamt..... Und auf dem Abschlusszeugnis steht auch drauf: "Herzlichen Glückwunsch zum bestandenen EXAMEN".
Und es heißt auch examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin.
So ist das nun mal!

MfG
 
nussy schrieb:
hallo katy,

gut dann habe ich wieder was dazu gelernt und gratuliere dir auch zu deinem examen.
was für eine ausbildung willst du dann im herbst anfangen?
also ich bin wie gesagt seit 04 schwester, nach einer umschulung. es war auch mein wunsch danach in die amb. pflege zu gehen. wie gesagt, bei uns arbeiten altenpflegehelfer und krankenpflegehelfer. gelernte und angelernte. sie werden aber vom arbeitgeber und krankenkasse auf eine stufe gestellt. d.h. sie dürfen außer grundpflege und hauswirtschaft nichts. nicht mal bz-messung oder insulin verabreichen. selbst die examinierten altenpflegekräfte haben in der ausbildung i.m. injektionen gelernt, auch im examen anwenden müssen, dürfen von der kk aus, keine verabreichen, mit strengen kontrollen.
der witz besteht darin, die angehörigen werden von der kk angeschrieben, ob sie die inj. übernehmen können, aber die alten-/krankenpflegehelfer dürfen es nicht. nun, ich hoffe alle unklarheiten sind beseitigt und du findest einen guten pflegedienst. mfg nussy


Hallo erstmal,
Das ist nicht ganz richtig was du da schreibst...
Ich bin seit 2000 in der Pflege und habe sowohl im Krankenhaus als auch in der ambulanten Pflege geareitet und behaupte dadurch das ich beide Ausbildungen (KPH und dann noch 2 jahre Krpfl) durchlaufen hab mich ein wenig auszukennen.

Als KPH (nicht Pflegehelfer !!!)
darfst du bestimmte Behandlungspflegen wie s.c. injektionen , die meisten Verbandwechsel und Medikamentengaben durchführen !!!

wollte ich nur mal anmerken da ich das Gefühl habe das der KPH von vielen 3 jährigen nur als billige unfähige Waschkraft gesehen wird was schlicht und ergreifend nicht richtig ist.

danke
 
es erschreckt mich echt zutiefst, dass einige denken KPH´s hätten kein Examen... na ja..

ich schließe mich da pflegerMarcus an, wir können UND dürfen weit mehr als Ganzkörperpflege und Waschschüsseln halten. Wozu glaubt ihr denn, machen wir eine 1-jährige AUSBIDLUNG?

aber na ja, der thread ist einbißchen alt..
 
Hallo,

also ich habe jetzt noch einmal mein Zeugnis, das ich Ende März 06 bekommen habe, und da ist überhaupt nirgendwo von einem Examen die Rede...

Ich zitiere mal:

Zeugnis über die staatliche Prüfung in der Krankenpflege

Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegerin
Maria H. geboren am (Datum)
erhält auf Grund des Krankenpflegegesetzes mit Wirkung vom heutigen Tage die Erlaubnis die Berufsbezeichnung Gesundheits-und Krankenpflegerin zu führen.

Warum sind da so unstimmigkeiten? War das früher anders?

Aber eigentlich ist es doch wurscht wie es heißt. Ich würde mich nicht toller fühlen wenn da ein examiniert stehen würde. Und auf meinem Namensschild steht wie bei allen anderen Kollegen auch "Krankenschwester"

Ciao Blümchen
 
Hallo Blümchen,
du kämpfst mit mir gegen Windmühlen....

in allen amtlichen Unterlagen und Gesetzestexten bezüglich der pflegerischen Ausbildung kommt das Wort "Examen" oder auch Verbindungen damit nicht vor!

Überall heisst es: "Staatliche Prüfung..."

Und wer es besser weiss, belege es mir bitte mit amtlicher Quelle!

Die Berufsbezeichnung war bis 2003 "Krankenschwester / Krankenpfleger /... "
In den neuen Landesgesetzen bezüglich der KPH-Ausbildung heisst die Berufsbezeichnung weiterhin "Krankenpflegehelferin / Krankenpflegehelfer".

"Examinierte Krankenschwester" ist genau wie der weisse Schimmel oder der schwarze Rappe, denn Krankenschwester darf man sich nur nennen, wenn man die staatliche Prüfung (sprachgebrauchlich "Examen") bestanden hat.
 
blümchen, du hast drei jahre lang die ausbildung gemacht und hast keine ahnung, ob nun "nur"staatlich geprüfte kranken- und gesundheitspflegerin bist oder auch examinierte? wo willst du dir das wörtchen examiniert denn abholen?

ist mir sehr unverständlich sowas...:gruebel:

micke
 
Hallo Micke,

ich glaube, du musst den Beitrag von Blümchen einfach noch mal ganz langsam lesen......
 
Hallo zusammen,
ich hoffe das das hier reinpasst?!?!

Folgende Frage:
Eine Bekannte hat 3 Jahre Krankenschwester gelernt ohne Staatsexamen. Ist sie dann automatisch Krankenpflegehelferin oder fehlt da noch eine Zusatzausbildung?

Schon mal vielen Dank für die Antworten!

James
 
Hallo Jamesbloed,

nach deiner Schilderung hat sie gar keinen Abschluss.
Es besteht allerdings nach Rücksprache mit der Prüfungsbehörde und einer Schule, die in Krankenpflegehilfe ausbildet, die entsprechende Abschlussprüfung abzulegen.
Deine Bekannte sollte sich diesbezüglich mit ihrer Schule zur Problemlösung zusammensetzen.
 
Hallo zusammen,
ich hoffe das das hier reinpasst?!?!

Folgende Frage:
Eine Bekannte hat 3 Jahre Krankenschwester gelernt ohne Staatsexamen. Ist sie dann automatisch Krankenpflegehelferin oder fehlt da noch eine Zusatzausbildung?

Schon mal vielen Dank für die Antworten!

James


Leider nein wenn sie keine staatliche Prüfung abgelegt hat ...!!!

allerdings wäre es ja auch nicht fair eine Berufsbezeichnung einfach so zu vergeben (wenn man sich zb 3 jahre mal irgendwie so durchgemogelt hat).
 
Hallo Flexi,

wenn es jetzt so ist, dann ok. Aber die Schwestern nach der alten Prüfungsverordnung sind examiniert. Trotzdem sind die Prüfungen schon noch zu unterscheiden zwischen KPH und KP. Außerdem wollte ich doch nur damit sagen, daß KPH`s nicht examiniert sein können, früher und heute auch nicht. Mfg Nussy



Hallo,
dein Beitrag ist ja schon eine Zeit lang her. Das macht aber nichts.
Selbstverständlich sind KPH´s examiniert. Das nicxht werst seit gestern.

Ich habe meine KPH Ausbildung 1990/91 gemacht. Wie ein Wunder habe ich eine Urkunde zur Führung der Berufsbezeichnung und ein Zeugnis über die staatliche Prüfung in der Krankenpfelgehilfe mit Stempel und Unterschrift vom zuständigen Regierungspräsidium erhalten.
Was anderes gibts nach der 3jährigen Ausbildung auch nicht.
Andrea
 

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