Freie Tage und Lohnfortzahlung

Elisabeth Dinse

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Beruf
Krankenschwester, Fachkrankenschwester A/I, Praxisbegleiter Basale Stimulation
Akt. Einsatzbereich
Intensivüberwachung
Der AG zahlt 6 Wochen bei Krankheit, danach die Krankenkasse bis zur 78. Woche.

Nehmen wir an, der AN hat eine Woche frei. In dieser Woche ist er krank. Er vermeldet diese Krankheit net seinem AG da er ja laut Dienstplan eh frei hat.

Hat das Einfluss auf die Lohnfortzahlung?

Wenn nicht, dann müssten chronisch kranke Kollegen nur darauf achten, dass sie stets frei geschreiben bekommen wenn sie krank sind. Stichwort: Abbau von Überstunden. Sie könnten auf diese Weise den Anspruch auf die Gesamtzeit der Krankengeldzahlung von 78 Wochen verlängern um... .

Elisabeth
 
Verstehe ich grad nicht.

Wieso verlängert sich die Lohnfortzahlung wenn ich im Dienstplan frei, statt Dienst geplant war??
 
Das würde höchstens funktionieren, wenn der AG zu Beginn seiner Krankheit frei hat, sich dann aber erst ab dem Datum krankschreiben lässt, ab dem er wieder arbeiten müsste. Ab dann werden die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ja fortlaufend geschrieben, unabhängig von den Arbeitstagen.

Bei dieser Rechnung kommst Du unmöglich auf 78 Wochen. Auch eine Teilzeitkraft hat ja nur maximal zwei, drei Wochen am Stück frei.

Es geht ja um sechs Wochen Krankmeldung am Stück. Wenn ich mal wegen Grippe, mal wegen dem Norovirus, mal wegen einer Mandelentfernung insgesamt mehr als sechs Wochen fehle, aber eben nicht am Stück, hat mein AG Pech gehabt, weil er jedes Mal zahlen muss.
 
Dieses Rechenexempel ist lediglich für chronisch Kranke von Interesse. Du bekommst nur für 6 Wochen eine Lohnfortzahlung vom AG. Danach ist die Krankenkasse zuständig. Wird stets frei geschrieben, wenn du krank bist, dann dürften keinerlei Krankentage auftauchen. Bist du dann tatsächlich länger krank greift erst dann die 6 Wochen Regel.

Ergo: schiebst du deine 6 Wochen weiter in die 78 Wochen rein. Der Kasse ist das egal. Sie zahlt gnadenlos nur 78 Wochen bei der gleichen Erkrankung- z.B. Bandscheibenvorfall.

Es scheint also manchmal schon sinnvoll Überstunden in der Krankschreibung abzubauen.

Aber vielleicht hab ich auch gerade einen Denkfehler.

Elisabeth
 
Hallo Elisabeth!
Du weißt aber schon, daß chron Erkrankungen sich nicht an Dienstpläne halten?!
Wenn überhaupt, dann kannst Du das als chron. krank. Arbeitnehmer nicht lange machen!
Vorallem deswegen, weil man ja zuerst mal die Überstunden erarbeiten muß, bevor man dann im frei wieder krank werden kann.
Gerade chron Kranke sind normalerweise eher mehrere Tage und vorallem öfters im Jahr krank, da könntest Du während deiner Dienstzeit nie soviel Stunden aufbauen, damit Du das über längere Zeit durchhalten kannst.
 
Ist ne rein theoretische Überlegung: Nicht wenige schieben eine net kleine Überstundenwelle vor sich her. Die könnt ich ggf. erst mal aufbrauchen bevor ich meine 6 Wochen Lohnfortzahlung nutze.

Das verlängert zwar net die 78 Wochen. Verkürzt aber die Zeit des Krankenkassengeldes. Und da können schon so einige 100 Euro zusammen kommen.

Elisabeth

PS Die 78 Wochen müssen net am Stück genommen werden. Die Kasse schaut auf drei Jahre und zählt die Krankschreibungen in diesem Zeitraum zusammen, beginnend von ersten Tag der ersten Krankschreibung mit derselben Erkrankung bzw. der daraus entstehenden Folgeerkrankungen.
 
Also was du zusammengefasst sagen willst, ist:

Wenn man krank ist, soll man Überstunden nehmen, anstatt sich krank schreiben zu lassen...

??

In jedem 3. Thread wird propagiert, der AG ist böse, schenke ihm weder Vertrauen, noch 5min deiner Zeit - und jetzt soll man das krankschreiben sein lassen und stattdessen Überstundenfrei dafür nehmen


;-)

Aber ich verstehe qorauf du hinaus willst ;)
 
Das wäre dann ja eine nachträgliche Dienstplanänderung (normalerweise kann man chronische Erkrankungen nicht planen). Wenn wir die zu unseren Gunsten durchsetzen wollen, dann muss aber der AG bzw. die Leitung auch unsere Erlaubnis zu einer nachträglichen Änderungen zu ihren Gunsten bekommen - weil nur nach einer Seite schummeln geht nicht.

Ich will nicht nach einer Woche Grippe auf Station kommen und feststellen, dass ich jetzt auf einmal Überstunden abgebaut habe. :dudu: Aber genauso würde es laufen, wenn wir mit sowas anfangen.
 
Ich will nicht nach einer Woche Grippe auf Station kommen und feststellen, dass ich jetzt auf einmal Überstunden abgebaut habe. :dudu: Aber genauso würde es laufen, wenn wir mit sowas anfangen.
Siehst, das ist der Grund warum bei uns die "Erste Zeile" zählt...
 
Hab ich schon verstanden. Aber die nachträgliche Änderung von Krank in Überstundenfrei ist bei uns genauso wenig gestatten wie bei Dir. (Und wann was geändert wurde, kann man zeitnah sicher nachprüfen. Ich bin sicher, die EDV kann aus dem elektronischen Dienstplan herausgeben, wann was geändert oder freigeschaltet wurde.)
 
Nehmen wir mal die banalen Erkrankungen wie grippaöer Infekt raus. Es geht mir um chronische Erkrankungen bei denen du immer mal wieder kürzer oder länger ausfällst.

Elisabeth
 
Wäre ja immer noch eine kurzfristige, nachträgliche Dienstplanänderung. Chronisch Kranke können ihre Krankheitsausfälle in der Regel nicht steuern - es sei denn, sie unterziehen sich einer geplanten Therapie. Dann aber weiß die Krankenkasse auch um Deine Arbeitsunfähigkeit.

Nachträgliche Dienstplanänderungen sind zwar mit Deinem Einverständnis legal. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass der AG sich auf solche "Spielchen" einlässt, ohne im Gegenzug auch für sich selbst gewisse Rechte zu fordern. So, wie es jetzt ist, profitiert er ja davon, nach sechs Wochen die Lohnfortzahlung einstellen zu können. Eine Hand wäscht die andere - und wenn Du den Überstundenabbau zu Deinen Gunsten willst, dann will der AG auch den zu seinen Gunsten. Und das wiederum würde die Kurzzeitkranken benachteiligen.
 
Apropos chronisch krank,
bitte diesen Satz nicht überlesen:

Nach den 6 Wochen bzw. 42 Tagen mit Zahlung des vollen Einkommens durch den Arbeitgeber, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung Krankengeld in Höhe von 70 % über einen Zeitraum von maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren wegen derselben Krankheit.

Quelle:http://www.arbeitsratgeber.com/entgeltfortzahlung_0072.
 
Du verlängerst sie net- du schiebst sie nach hinten raus.

Elisabeth
 
Nenn's wie Du willst, aber es würde nicht ohne nachträgliche Änderung funktionieren, oder?
 
Ausser du weisst, dass du immer vom 15. bis 20. krank bist - scheint mir aber eher unwahrscheinlich.
 

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