Frei nach Krankheit gestrichen

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30.08.2017
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Hallo,

eine kurze aber wichtige Frage:

zurzeit bin ich krankgeschrieben und habe dies meiner Station und der Schule (ich bin Schülerin im 2. Jahr) mitgeteilt.
Postwendend als ich auf der Station anrief wurde mir mitgeteilt, dass ich die geplanten 4 Tage frei, die ich nach meinem Krankenstand gehabt hätte, nicht bekommen werde.
Ich habe das unkommentiert gelassen und gesagt, dass ich darüber mit der Stationsleitung sprechen werde, wenn ich wieder im Dienst bin.

Ich würde einen Tag arbeiten gehen, hätte dann meine 4 Tage frei.

Geht das so einfach, dass sie sagen können, die freien Tage sind gestrichen?
 
Der Dienstplan ist verbindlich und Krankheit ändert daran nichts. Du hast Frei nach deinem Dienstplan.

Man muß allerdings aufpassen in solchen Gesprächen. Wenn du nicht ausdrücklich sagst das du auf deinen Anfangs DP bestehst, kann das evtl. als Zusage ausgelegt werden. So Sachen wie "Ach ja ich hab dir Sonntag nen Dienst eingetragen" da mußt du klar sagen, "Nein ich komme nicht". Anrufen etc. mache ich nicht mit. Ich geh nicht ans Telefon.

Du hast 3 Möglichkeiten.
- Du sprichst mit der SL und sagst ihr das du das Verhalten nicht gut findest und das so nicht nochmal haben willst, stimmst aber zu.
- Du sagst der SL persönlich ab
- Du kommst einfach nicht. Dafür braucht man aber schon AR... inner Hose. Denn alleine der Umstand das dir die Änderung, durch das Telefonat bewusst ist, zwingt angeblich zu einer klaren absage wenn du nicht willst. Aussage meines BR. Hab ich aber Zweifel. Keine Äußerung ist m.M.n. keine Zusage. Wie es von Gericht ausgelegt würde weiß ich nicht. Kann zu deinem Nachteil sein.

Ich finde es ist ein Frechheit den DP einfach so hinter dem Rücken zu ändern.
Ich bin da sehr ****ig und komme dann auch erst recht nicht.

Kein Ding wenn mich jemand fragt. Ich bin gerne Hilfsbereit wenn es auch bei mir passt. Immerhin möchte ich ja auch Flexibilität von meinem Chef und Kollegen.

Und nein du bist nicht verpflichtet jeden Tag erneut auf den DP zu gucken. Ein veröffentlichter DP ist verbindlich. Mit Veröffentlichung hat der Dienstherr sein Direktionsrecht verwirkt. Achtung bei vorläufigen Plänen. die sind unter Umständen noch nicht verpflichtend.

Man darf dich auch nicht einfach nach Hause schicken. der DP ist auch dies hingehend verpflichtend. Ist auf der Station nichts los, kann dein Chef dich nicht einfach nach Hause schicken. bzw. kann er, aber die im DP geplanten Stunden bleiben dir erhalten.

Überstunden kann der Chef mit dem nächsten DP über das Direktionsrecht abbauen. Auf die freie Verwendung von Überstunden besteht kein Rechtsanspruch.

Du bist nicht verpflichtet außerhalb deiner Arbeitszeit ans Telefon zu gehen.

Und es gibt auch keine Dienstverpflichtung. Lass dir da nix erzählen.

Vorsicht mit dem Abfotographieren von DP. Datenschutz. Nur deine Zeile darf zu sehen sein. Ggf. lass dir von der SL etc. nur deinen DP ausdrucken. In meinem Haus kann ich das selber machen. Ein Datum auf den DP ist erforderlich um nach zu weisen wann welche Änderung stattgefunden hat.

Hast du einer Änderung zugestimmt ist diese VERBINDLICH und kann nicht mal eben mit "ich hätte ja Frei gehabt" sausen lassen.
 
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Bis wann bist du krank, wann sind die freien Tage, war der Dienstplan vorher schon frei gegeben?
 
Danke für die Antworten.
Rein in der Theorie bin ich auch von dem Standpunkt ausgegangen, dass Dienstplan Dienstplan ist und dass ich das Recht habe auch Nein zu sagen.

Ich bin bis einschließlich 11.9. krank, am 12. würde ich einen Tag arbeiten gehen und hätte dann meine 4 freien Tage.
Der Dienstplan steht schon seit Anfang August. Jedoch ist es schon allgemein bekannt auf der Station, dass in dem Dienstplan frei Schnauze geändert und gestrichen wird, wie es passt.
Aber der Plan an sich steht fest und ist auch nicht vorläufig o.ä.
 
Jedoch ist es schon allgemein bekannt auf der Station, dass in dem Dienstplan frei Schnauze geändert und gestrichen wird, wie es passt.
Laßt euch nicht verarschen; der DP ist beiderseitig bindend (d. h. sowohl für AG als auch AN):
https://www.dbfk.de/media/docs/download/Allgemein/Mein-Recht-auf-Frei_Sammelband-2016.pdf auf S. 7
"Wenn ein Dienstplan genehmigt und unterschrieben ist, ist er verbindlich und darf –
ohne entsprechende Ankündigungsfrist – nicht geändert werden."

Nur in einem Punkt hätte ich Bedenken:
Du bist Schülerin - wie sieht´s da mit den Krankheitstagen aus? Nicht daß Du drüber kommst.
 
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Dann ist es so auch korrekt.

1. Schritt, wie geplant mit der SL sprechen; schließlich hat SIE dir das ja nicht angewiesen, sondern "irgendwer".
Der nächste Schritt wäre deine Schule.
 
Ich frage mich oft, wie lange sich stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen (KH, Altenheime, ambulante Pflegedienste, usw.) noch dagegen wehren, davon Abstand zu nehmen, Schüler, Praktikanten, usw., als unbegrenzt, voll flexible Pflegefachkräfte einzusetzen.

Schüler, Praktikanten, usw., müssten meines Erachtens einen separaten Dienstplan haben, der nicht am normalen Dienstplan angegliedert ist.

Bei Butterblümchen, scheint meines Erachtens, also gerade Personalnotstand zu herrschen.

Achtung Sarkasmus: "Nehmen wir einfach die Schülerin und stopfen dieses Loch. Schließlich ist sie einfach krank gewesen und wir mussten die Arbeit alleine erledigen"
 
Alles richtig und wichtig bislang.

ABER: Ein anderer Aspekt sind die Fehlzeiten.
Hat man sich als Schüler zuviele davon eingehandelt oder gegönnt, steht die Zulassung zum Examen auf dem Spiel.
Wie das im konkreten Fall aussieht, kann ich natürlich nicht sehen. Es könnte aber das "Tatmotiv" der Ltg. sein.
--- Wenn dem aber so wäre, und die Ltg. kommuniziert das nicht : Äußerst schwaches Bild ! ---
 
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Auch wenn es hier darum ginge die Fehlzeiten gering zu halten, was ich allerdings nicht glaube, dann muß das vorher persönlich besprochen werden.

Kranktage gelten als Arbeitszeit, also würde sie mit der an den 4 Tagen Überstunden aufbauen, die vor dem Examen abgebaut werden müssen. Somit bringt das alles nix. Auch wenn sie jetzt die 4 Tage kommt ändert das nichts an den Fehlzeiten.

Rückwirkend die Kranktage als Frei einzutragen etc. wäre Schmuh
 
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Fehlzeiten kann nicht das Argument sein, denn auch wenn die 4Tage gestrichen würden, werden die Fehlzeiten deshalb nicht weniger,
es sei denn
das Stundenkonto würde im nachhinein gefälscht werden - lässt sich eine Personalabteilung darauf ein - ich denke NEIN.
 
Vielen Dank für eure Hilfe.
Ich denke, ich werde das auch so verlauten lassen, dass ich an den 4 Tagen nicht kommen kann, da ich wegfahre. Ich konnte mir das krank vorher nicht aussuchen, warum hat die Station ja nicht zu interessieren.
Mir geht allerdings ganz schön die Pumpe. Ich hoffe, dass ich mich da nicht niederquatschen lasse. Aber das Einspringen und Dienstplan ständig abändern gehört dort leider zum guten Ton, wie ich schon gemerkt habe.
Drei Mal hab ich mich zuvor bei anderen Änderungen breitschlagen lassen und mein Privatleben danach gerichtet, aber die paar Tage sind schon lang verplant (da sie ja auch schon lang als "frei" feststehen) und ich möchte das einfach nicht absagen.

Bis jetzt war ich nie krank, die Fehlzeiten sind somit erstmal kein Thema. Und ich lasse mir auch sicher nicht erzählen, ich würde jemanden "hängen lassen" oder andere mussten Arbeit für mich erledigen. Das gilt meiner Meinung nach schon gar nicht als Argument.
 
Du bist unsere Zukunft!
Deshalb bitte ich dich: Proud to be a nurse - sei dein Motto

Dazu gehört dann eben auch professionelles Selbstbewußtsein, auch dem AG gegenüber. Mitglied im Berufsverband - um Mitstreiter zu haben, gehört werden, Hilfe zu bekommen von Pflegeprofis/Pflegepersonen.
Seine Rechte zu kennen und sie dann auch einzufordern - selbstverständlich gilt dies auch für die Pflichten

Die Berufsgesetzte/Arbeitszeitgesetze kennen, einfordern und umsetzen
Nur dann hat unser Beruf eine Zukunft - und glaube mir: es ist der beste Beruf ever (für mich)
Es lohnt sich für unseren Beruf/Berufsgruppe zu kämpfen

Lass dich nicht vera.....n!
 
Und ich lasse mir auch sicher nicht erzählen, ich würde jemanden "hängen lassen" oder andere mussten Arbeit für mich erledigen. Das gilt meiner Meinung nach schon gar nicht als Argument.
Das gilt nicht nur Deiner Meinung nach nicht als Argument, sondern dieses (immer wieder gern vorgebrachte "Argument") ist eine bodenlose Frechheit!!! :x Auf diese Weise versuchen manche AG (bzw. manche Stationsleitungen, die ja sozusagen "Sprachrohr" des AG gegenüber den MA sind) Druck aufzubauen bzw. die MA gegeneinander aufzuhetzen! Laß Dir das bloß nicht gefallen und spiel dieses lächerliche Spielchen bloß nicht mit! Denn Fakt ist:
Die Abdeckung der Dienste ist Sache des Arbeitgebers, er ist dafür verantwortlich, für Krankheitsfälle u. ä. ausreichend Personal vorzuhalten - dies liegt weder im Verantwortungsbereich des MA, noch ist es "seine Arbeit, die andere machen mußten".
Mitglied im Berufsverband - um Mitstreiter zu haben, gehört werden, Hilfe zu bekommen von Pflegeprofis/Pflegepersonen.
Seine Rechte zu kennen und sie dann auch einzufordern - selbstverständlich gilt dies auch für die Pflichten

Die Berufsgesetzte/Arbeitszeitgesetze kennen, einfordern und umsetzen
Genau, da kann ich nur beipflichten!
Auch ich kannte jahrelang meine Rechte nicht - und konnte auf die Art und Weise bestens verar***t werden.
Bin dann beim DBfK eingetreten und habe mich diesbezüglich beraten lassen; mein AG mußte letztlich klein beigeben.
Wenn ihr einen Betriebsrat habt, dann sprich mit denen und laß Dich beraten.
Oder geh zu Verdi oder einem Berufsverband, Möglichkeiten gibt es viele!
 
Und ich lasse mir auch sicher nicht erzählen, ich würde jemanden "hängen lassen"
.

Du lässt niemanden "hängen". Die Dienstplan - Absicherung ist nicht Dein Problem.

oder andere mussten Arbeit für mich erledigen.

Das ist ein organisatorisches Problem der Stationsleitung. Der Arbeitsablauf auf der Station muss so gestaltet sein, dass es ohne Schüler / Azubis funktioniert.
Also kann keiner Deine Arbeit erledigen, weil es sie nicht gibt / nicht vorhanden ist.
Du als Schülerin erledigst (unter Anleitung oder selbstständig), wenig, mittel oder viel der Arbeit einer Pflegefachkraft.
 

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