Fixierungen von Patienten

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jo..das leidige Thema....wann, wieso, wie und was dann..

Ich schaffe in einer Akutaufnahem in der Psychiatrie und bei uns wird häufig fixiert.
> wegen Eigen- oder Fremdgefährdung ( meist alkoholisierte aggressive Patienten) und wegen Sturzgefahr (wegen Alkoholgenuss nicht absprachefähig)
> ausschliesslich auf ärztliche Anordnung und Rechtsgrundlage muss geklärt sein - PsychKG, Betreuungsbeschluss, Einverständnis des Patienten
> mindestens "über Kreuz", d.h. z.B linke Fuss und rechte Hand, immer Bauchgurt mit beiderseits Sietenverstrebung und immer beide Bettgitter
> mit "Segufix"
> 4 stündliche Kontrolle durch Arzt und halbstündlich durch Pflegepersonal, durchgehend Sichtkontakt zum Fixierten
> bis Absprachefähigkeit wieder hergestellt ist, d.h. bei uns 0 Promille
> oder wenn Gefahr/Aggression durch medikamentöse Einstellung gebannt ist

....... Fixierung bedeutet bei uns Sicherheit, für den Betroffenen Patienten, für Mitpatienten und auch für das Pflegepersonal. Daher habe ich keine Probleme damit.
Schlimmer finde ich es, wenn ,wie im Moment bei uns, ein psychotischer Patient durch permante "Medizinmangelerscheinungen" die tagelang vom Personal in Form von Unruhezuständen dokumentiert werden, vom Arzt ignoriert werden und es somit zur Eskalation kommt. Bei diesen Patienten ist eine längere Fixierungszeit nötig bis endlich Medikamente greifen und sie wieder defixiert werden können - für Patient und Pflege sind solche Situationen übel. Da gehört manchmal der Medizinmann an den Rezeptblock fixiert!!
 
Hi liebe User!

Gibt es wirklich eine möglichkeit in einer Klinik freiwillig fixiert zu werden?

Wenn ja, wie soll so etwas gemacht werden? Dachte bis heute das so etwas nicht geht, doch mir wurde das erzählt stimmt das wirklich?
 
Hallo Wasserturm33,
Grundsätzlich wird in den Psychiatrischen Kliniken nur in schon weiter oben genannten und begründeten Fällen fixiert, da es sich sonst um Freiheitsberaubung handeln würde.
 
Hallo!

Hab aus ner anderen Klinik gehört, dass Borderliner freiwillig auf das Personal zugehen und fixiert werden wollen um sich nich zu schneiden.
Damit läge dann eine Eigengefährdung vor :gruebel:
Allerdings finde ich sollte Fixierung nicht in den Skills der Bordeliner zu finden sein .....

Aber naja jedes Haus scheint andere Methoden zu haben

Lieben Gruss
 
Hallo @ all!

Nicht nur die Fixierung mittels Bauchgurt und/ oder Festbinden der Arme/Beine sind Freiheitsentziehende Maßnhmen gemäß § 1906 Abs. 4 BGB, sondern auch so "alltägliche" Dinge wie Bettgitter, Vorsatztisch oder "Sicherheitsgurt" am Rehastuhl, sowie die medikamentöse Sedierung des Patienten.

Doch wie immer bestätigen Ausnahmen die Regel!

Am einfachsten ist es, wenn der Patient der Maßnahme zustimmt, wie z.B. beim Vorsatztisch am Rehastuhl.
Hierzu ist eine mündliche Zustimmung ausreichend, die in der Patientenkurve dokumentiert werden muß.

Nicht feiheitsentziehend sind auch Bettgitter, die bei bewegungsunfähigkeit des Betroffenen ( wie Tetraplegie, Hemiparesen,Narkosen...) auschließlich vor Stürzen aus dem Bett bei ungesteuerten oder unwillkürlichen Bewegungen
schützen sollen.

Besteht eine akute Gefährungssituation (Alkoholdelir, akute Psychosen) darf
die freiheitsentziehende Maßnahme übergangsweise durchgeführt werden, nachdem zuvor mögliche Alternativen geprüft wurden (z.B. Matratzenlager am Boden).
Es sollte hier die am wenigsten einschneidende Möglichkeit gewählt werden.
Die Maßnahmen müssen genau dokumentiert werden (Fixierungsprotokoll)
Der Patient muß ständig überwacht werden und das Pflegepersonal jederzeit für den Patienten erreichbar sein.(Klingel, auf die auch immer reagiert wird!)

Sollte die Gefährdung länger als 24 Std andauern, ist eine Entscheidung durch das Vormundschaftsgericht zwingend notwendig.

Jedes Vormundschaftsgericht hat einen Bereitschaftsdienst, der auch außerhalb der üblichen Arbeitseiten erreichbar ist.

Hierzu ist ein ärztliches Zeugniss notwendig, in dem die medizinischen Diagnosen und pflegerischen Gründe für eine Fixierung stehen. (z.B. warum Sturzgefährdet )
Die Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht ist maximal ein Jahr gültig.

Steht der Patient unter einer rechtlichen Betreuung, entscheidet der Betreuer ob eine genehmigte Maßnahme auch durchgeführt werden muß.

Viele Grüße
Werner
 
Fixierung von Patienten

Ich habe mal einige Fragen liebe User! Kann ein Patient sich selbst Einweisen lassen ohne Arzt? Kann dann eine fixierung durchgeführt werden wenn er in die Klinik kommt? Kann der Patient dann selbst wenn es Schriftlich festgehalten wird am nächsten Tag die Klinik verlassen?

Mir stellen sich noch viel mehr Fragen dazu, doch das waren die ersten.
 
Hallo Wasserturm,

ja ein Patient kann einfach zur Klinik kommen und sich einweisen lassen. Oder es wird in manchen Fällen ein Aufnahmedatum vereinbart und er kommt dann mit einem Einweisungsschein in die Klinik.

Fixierungsgründe und rechliche Dinge haben nichts mit einem Einweisungsschein zu tun, das ist unabhängig davon.

Wenn ein Patient freiwillig zur Aufnahme kommt, kann er auch freiwillig wieder gehen. Natürlich auch wieder im Einzelfall zu sehen. Wer fremd- oder eigengefährdet ist natürlich nicht. Da siehe bitte die Beiträge vorher. Wir lassen es uns auch unterschreiben, daß er gegen ärztlichen Rat die Klinik verlässt.


Bei mir in der Tagesklinik ermutige ich die Patienten es zu besprechen, wenn sie die Behandlung abbrechen wollen. Denn es ist immer besser es anzusprechen, als einfach zu gehen ohne was zu sagen. Dann ist es für den Patienten auch einfacher wieder zu kommen.

Manchmal muss man erstmal abbrechen, um dann wiederzukommen. Jemand der abbricht und es angesprochen hat, kann leichter wiederkommen.

Hoffe, habe deine Fragen beantwortet. Sonst melde Dich einfach....

Liebe Grüße Brady
 
Hallo Wasserturm!

Erstmal schliess ich mich Brady an....unsere Patienten gehen oft und kommen oft wieder .... meistens wenn sie merken dass es ohne Med. doch nich so funktioniert.....

Kann dann eine fixierung durchgeführt werden wenn er in die Klinik kommt?

Was meinst Du denn mit der Frage?
Meinst Du ob er sich freiwillig fixieren lassen kann?
Wenn eine fremdgefährdung besteht haben wir keine Wahl..... es kmmen aber selten randalierende Pat freiwillig zur Aufnahme :mrgreen:

Sollte er das freiwillig wollen ginge das bestimmt theoretisch aber durchführen würd ich es nich......
Würd erst mal schauen warum und wieso er das will und dann andere Möglichkeiten mit ihm suchen ....

Hoffe, das Dir das hat helfen können....:gruebel:


Lieben Gruss
 
Als ich das erste mal eine Fixierung miterlebt habe, war es für mich schon etwas beängstigend muss ich sagen. Doch es ist sehr wichitg auch zum fremdschutz, wie ich dann auch am eigenen Körper erfahren musste. Der Pat. hat mich vor seiner Fixierung gebissen, getreten, geschlagen und bespuckt. Was durch die Fixierung an Armen und Beinen und am Bauch verhindert werden konnte. Auch konnte somit sich der Pat. sich und seine Mitpat. nicht mehr verletzen. ich denke es ist manchmal sehr wichtig einen Pat. zu fixieren. obwohl viele menschen anders darüber denken, aber wer von denen wurde schon con solchen pat. angegriffen?
Mfg Tanja
 
obwohl viele menschen anders darüber denken, aber wer von denen wurde schon con solchen pat. angegriffen?
Hallo Tanja,
das solltest Du mit deinen Kollegen im Team reflektieren. Was meinst Du mit solchen Patienten? Es gibt viele verschiedene Gründe warum ein Patient aggressiv wird. Aus Angst, aus Ohnmacht, aus Verzweiflung, usw...eben auch aus dem Erkrankungsbild heraus.
Natürlich ist es beängstigent, aber da braucht man eben auch das Team um Dinge klarer zu sehen ...

Liebe Grüße Brady
 
Hallo zusammen,
habe in der Praxis viel mit Fixierungen zu tun und zusätzlich gerade eine Fortbildung zum Thema besucht. Kann ja mal versuchen eine kleine Zusammenfassung zu geben:
Jede Fixierung, egal ob Unterbringung in einem geschlossenem Raum, Fixierung mittels Hilfsmitteln im Bett, Anbringen von Bettgittern, Feststellen eines Rollstuhls ( vorausgesetzt der Patient kann dies nicht ohne erhebliche Mühen selbst lösen ) oder das Entfernen benötigter Hilfsmittel wie z.B. Gehhilfen stellen rechtlich eine Freiheitsberaubung da.
Eine Freiheitsberaubung ist immer gegenüber einem anderen Rechtsgut abzuwägen. Hier kommen nur in Betracht 1.) die Fremdgefährdung 2.) die erhebliche Eigengefährdung. ( Zur erheblichen Eigengefährdung zählt sicherlich nicht der ärztliche Mehraufwand beim Legen einer neuen Verweilkanüle) Auch ein Sturzrisiko muss nicht eine erhebliche Eigengefährdung sein, sondern ist mit Ausnahmen ( z.B. hochdosierte Antikoagulantienvergabe ) in den meisten Fällen lediglich ein allgemeines Lebensrisiko.
Ohne ärztliche Anordnung kann eine Fixierung nur bei Gefahr in Verzug durch Pflegepersonal durchgeführt werden. Diese ist anschl. zum nächst möglichen Zeitpunkt einzuholen. Auch die ärztliche Anordnung reicht nicht aus für eine dauerhafte Fixierung ( wovon die meisten ärztlichen Kollegen nur ungerne hören ). Nach Ablauf von 24 h, spätestens am Ende des nächsten Tages 24 :00 Uhr ist eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung ( meist über das Ordnungsamt oder die Feuerwehr ) einzuholen, oder bei Gericht eine Unterbringung nach dem Psych - KG einzuholen. Dann hat der Patient das Recht innerhalb von 48 h von einem Richter begutachtet zu werden der über die Fixierung / Unterbringung entscheidet.
Eine Genehmigung durch Angehörige ( außer diese sind rechtliche Betreuer ) ist weniger als nichts wert ( wenn man ganz ehrlich ist und deutsches Recht 1:1 auslegt, dürfen diese aufgrund der Schweigepflicht nicht einmal informiert werden, geschweige denn für den Patienten entscheiden. Es gäbe ansonsten bedeutend mehr fixierte Schwiegermütter und Erbtanten ).
Falls der Patient einen Betreuer hat ( ich rede hier immer von einem gesetzlichen, richterlich angeordneten Betreuer, bezogen auf Fixierung mindestens beauftragt für die Bereiche Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht ) darf mit dessem Einverständnis eine Fixierung durchgeführt werden. Hier muss der Betreuer diese aber beim Vormundschaftgericht genehmigen lassen.
Toll ist es, wenn der Patient klar und einverstanden ist, dann könnt Ihr nähmlich alles vergessen, was ich bisher geschrieben habe.

Zur praktischen Durchführung kann ich mich nur zu dem Fixiermaterialien der Firma Segufix äußern, da ich bisher nur diese kennengelernt habe. Das Folgende gilt für nonkompliante Personen, also Fixierung gegen den Willen der Person:
- Fixierung ist nur zulässig in Verbindung mit Bettgittern
- Es erfolgt immer mindestens eine Drei - Punkt - Fixierung ( Bauchgurt, sowie ein Arm und ein Bein diagonal zueinalder )
- Es muss eine regelmäßige ( der Hersteller bleibt gekonnt schwammig ) Überwachung erfolgen, bei unruhigen Pat. ggf. eine Sitzwache gestellt werden
- Die Schlüssel der Magnetschlösser können Herzschrittmacher beeinflussen
- Kritisch ist die Fixierung von Patienten mit Epilepsie, da es beim Krampfanfall in Fixiergurten zu Frakturierungen kommen kann.

Segufix liefert aber eine verständliche Anleitung mit. Möchte hier nicht den Rahmen sprengen.

Zum Schluss noch ein kleiner Tip, der mir aber wichtig erscheint: bei einer Erstfixierung sollte immer ein Arzt dabei sein und auch mimachen. So kann man vermeiden, daß er manch gelerntes vergisst und bekannte Rechtsnormen beugt, in dem Vertrauen, daß das Pflegepersonal ja fixiert hat und somit auch Schuld ist, falls die erste Klage in den Kliniksbriefkasten flattert.

Viele Grüße, Lex
 
Hallo Carmen,

ich arbeite in einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung und wir haben ziemlich oft mit mechanischen Behinderungen bzw. Fixierungen zu tun.
Wenn ein Patient mechanisch behindert wird, wird sofort der diensthabende bzw. zuständige Arzt verständigt. Es muss ein Unterbringungsantrag an das zuständige bzw. an Wochenenden das zuständige Amtsgericht (Vormundschaftsgericht) gefaxt werden. Der Richter kommt binnen 24 Stunden und bringt nach einer ärztlichen Stellungnahme diesen Patienten unter oder auch nicht. Desweiteren ist aber zu sagen (nach einem Gespräch mit einem Richter), wenn die Unterbringung nicht länger als drei Tage andauert oder es nur ein einmaliger Zwischenfall war, muss ein Amtsgericht nicht verständigt werden (entgegen eines Artikel [Art. 104 GG} im Grundgesetz, der besagt, dass bei jeder noch so kurzen Freiheitsberaubung ein Richter eingeschaltet werden muss).
WICHTIG: BEI JEDER MECHANISCHEN BEHINDERUNG MUSS DER BETREUER VERSTÄNDIGT WERDEN UND WENN DIESER KEINE ZUSTIMMUNG ZUR MECHANISCHEN BEHINDERUNG GIBT, WIRD AUCH DER RICHTER NICHT ANDERS ENTSCHEIDEN.
Art. 104 Abs. 2 GG besagt folgendes:
Über die Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung hat nur der Richter zu entscheiden. Bei jeder nicht auf richterlicher Anordnung beruhenden Freiheitsentziehung ist unverzüglich eine richterliche Entscheidung herbeizuführen.
Weiterhin erfolgt bei uns die mechanische Behinderung nach den Richtlinien der Segufix(R). Es wird immer eine Fünf-Punkt-Fixierung (alle vier Extremitäten einschließlich Bauchgurt) mit entsprechender Sicherung für den Bauchgurt durchgeführt (damit der Patient seitlich nicht rausrutschen kann).
Überwachung erfolgt viertelstündlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich schreib mir mal einiges von der Seele, auch auf die Gefahr hin, dass was doppelt ist.
Vorweg erstmal folgendes: Fixierung ist nicht gleich Fixierung. Mal sollte dabei nämlich auch an alte Leute denken. In dem Zusammenhang ist der Expertenstandard Sturzprophylaxe von Interesse. Dieser steht im Widerspruch zu Aussagen der BfArm(??). Dort steht z.B. "immer Bettgitter hoch", im Expertenstandrad steht "Bettgitter weg".
Das dürfte schon mal für Verwirrung sorgen.
Ansonsten kenne ich das so: Grundsätzlich auf ärztl. AO, bei Gefahr im Verzug sofort und anschließend schnellstmöglich Arzt informieren. Dieser hat sich vor Ort ein Bild zu machen und den Fix.-Grund zu prüfen. Bei absehbar längerer oder sich wiederholender Fix. ist zwingend die richterliche Genehmigung einzuholen. Das ganze wird natürlich protokolliert.
Eigentlich schlimm, wenn bei so einem existentiellen Thema so unterschiedlich gehandelt wird. Wir haben im Haus 2 unterschiedliche (Sturz + Rest) für alle verbindliche Standards. (Ein AA hat wegen Nichtbeachtung schon eine Abmahnung weg).
Tschü erstmal rudi09
 
Fixierung?

Also hab diese Woche ne krasse Situation auf Station erlebt, musste einen 15 Jährigen aufhalten der völlig am durchdrehen (Suizidversuch) war, als wir dann mit 7 Leute auf ihm drauf lagen wurde er fixiert, keine schöne Aktion, eher grauenvoll.
Wie lang hält den diese Seguafix(Magnetdinger) Tritte aus?
Die Fixierung mit Klettverschluss ist ja völlig für den .....:evil: !
Ich hoffe das ich das nie wieder anwenden muss.
 
Hi

ich finde es auch schrecklich wenn Patient fixiert werden müssen, aber manchmal ist es ja für ihre eigene Sicherheit.
Hab grad auf Intensivstation geschafft, da müssen alle Beatmeten fixiert werden. Kein schöner Anblick.

Also ich habe bis jetzt noch nie mitbekommen, dass die Fixierung mit dem Magnet aufgegeangen ist, egal wieviel Gewalt dabei angewant wurde.

Aber da ich auch noch Azubi bin, kann ich dir nur das sagen, was ich bis jetzt selbst erlebt habe.

Hoffe konnte dir trotzdem mit meiner Antwort behilflich sein.
 
Hallo Pflegeschüler1988,

ich habe dich hier mal mit drangehängt, hier findest du noch mehr Informationen zum Thema Fixierung.

Liebe Grüße Brady
 
Die Magneten können abspringen, wenn sie in der Hektik verkantet aufgesetzt werden. Also immer noch mal kontrollieren!
Neben angesprochener Firma gibt es mindestens noch einen Hersteller (Nachahmer), der aber von der Qualität nicht besser ist. Die haben aber noch ein paar ganz nützliche Teile, die den Patienten das Leben leichter machen. (Fa. BioCare)
MfG
rudi
 
Hab grad auf Intensivstation geschafft, da müssen alle Beatmeten fixiert werden.
Da kann man ja nur hoffen, daß dein Eindruck falsch war. Wenn das ein Standard sein soll, dann halte ich das für rechtlich sehr bedenklich und im übrigen für vollkommen überzogen,

wundert sich spflegerle
 
Hallo Carmen

Wir fixieren häufiger, nur nach Arztanordnung, wobei das sehr schwammig ist, letztenendes sind Bettbretter, schon eine Art von Freiheitsberaubung, wenn jemand klagt, sieht es ziemlich düster aus, weil derjenige der die Fixierung anlegt in der Durchführungsverantwortung steht. Die Gesetzeslage sieht dafür eine Freiheitsstarfe von bis zu 5 Jahren vor.
Auf der sicheren Seite ist man nur, wenn der Arzt einen Richter hinzuzieht, der kann für 24 Stunden eine Fixierung ansetzen, bei Fremd-und oder Eigengefährdung, danach muss man schauen, ob der Patient ein Betreuungsverfahren benötigt, dann kann es länger sein.

Wenn Angehörige damit einverstanden sind, und der Patient nicht, und der Patient steht nicht unter Betreuung, hat der Patient das letzte Wort.

Wir fixieren bei uns auf Station nur mit Segufix, teilweise auch fünf Punkt Fixierungen
Hoffe konnte ein bisschen helfen
MfG
rarupu
 
Hallo zusammen!

Ich stelle jetzt mal eine Frage weiter dazu!

Was ist wenn die bzw. der betreffende Patient in die Klinik kommt und eine Fixierung möchte?

Dies möchte er aber aus freien Stücken?

:freakjoint:
 
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