Fachweiterbildung: Darf Sie mir bereits nach Antritt noch vom Arbeitgeber gekündigt werden?

Flixer

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Hallo alle miteinander!!

Meinem folgenden Beitrag möchte ich vorwegnehmen, dass ich hier keine Rechtsberatung erfrage, sondern vielmehr die Erfahrungen anderer Nutzer einholen möchte... :klatschspring:

Zum Thema:

Ich habe vergangenen Montag(08.11.) meine Fachweiterbildung Intensiv/Anäshesie angetreten.
Hierzu habe ich noch keinen ´´Verpflichtungsvertrag`` unterschrieben; jedoch habe ich immerhin eine schriftl. Bestätigung meines AG´s erhalten, dass ich teilnehmen werde!!!

Nun habe ich heute zufällig erfahren, dass zwei Kollegen von meiner Intensivstation kündigen werden.

Die Personaldecke war bisher schon immer extrem eng (ständig freiberufliche Kräfte bei uns... ) und nun befürchte ich, dass mein Arbeitgeber noch einmal einen Rückzieher machen könnte! ( aufrechterhaltung des Betriebs etc. )

Hat jemand schon irgendwelche relevanten Erfahrungen diesbezüglich machen müssen?

Wie ist das gelaufen?

Vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten schon mal im Voraus!!!

Gruß

Flixer
 
@flixer:
immerhin eine schriftl. Bestätigung meines AG´s erhalten, dass ich teilnehmen werde!!!

Du hast es Schriftlich!

Wo ist das Problem?
 
@renje:

Stimmt schon!
Dass ich eine schriftl. Bestätigung erhalten habe bietet mir ganz klar eine gewisse Sicherheit!

Meine Frage aber richtet sich eher an evtl. übergeordnete arbeitsrechtliche Gegebenheiten wie z.B. die Aufrechterhaltung des Betriebs...

Betten sperren, oder gar die INT aufgrund Personalmangels ganz dicht machen hat doch rein arbeitsrechtlich eine übergeordnete Relevanz vor meiner Weiterbildung, oder???

Gruß

Flixer
 
Mit dieser Argumentation wären alle Zusagen für was auch immer beliebig und hätten keine Relevanz.

5Tage Woche, 38,5Std. usw. uninteressant, weil ich muss ja den Betrieb aufrecht erhalten.

Nein nein, wenn der AG keine MA hat dann muss er sich welche besorgen oder ggfs. Betten schließen. Das ist Leitungsaufgabe.

Klar es kann mal kurzfristig zu Engpässen kommen. Aber das zu händeln und vorab dafür Konzepte zu entwickeln ist Tagesgeschäft von Leitungen in jedem Betrieb.

Das kann aber nicht dein Problem sein.
 
Na gut!

Wie ich sehe bist du u.a. Betriebswirt!

Wenn Du mir also sagst, dass das so ist, kann ich ab jetzt wieder beruhigt schlafen :lol:

Danke!!!

Gruß

Flixer
 
Hallo,

deine Fragestellung ging ja in Richtung rechtliche Auswirkung, wenn der Arbeitgeber einen "Rückzieher" macht.

Die Antwort hierfür ist relativ eindeutig:

Du hast eine schriftliche Zusage! Wenn jetzt der Arbeitgeber diese Zurückzieht, macht er sich "schadenersatzpflichtig", d.h. er muß für für den Schaden aufkommen, der bei dir entsteht, außer, es steht in dieser Zusage bereits eine "Rückzugsklausel" .

Du kannst deinen Fall etwa damit vergleichen, was passiert, wenn der Arbeitgeber jemanden einen zugesagten Urlaub streicht und dieser bereits eine "Weltreise" gebucht hat. Auch hier muß dann der Arbeitgeber alle Kosten übernehmen, die dann entstehen.

Also gehe mal davon aus, ein "normaler" Arbeitgeber wird diese Möglichkeit nur im absoluten Notfall ins Auge fassen.

Gruß

medsonet.1
 
wenn dich dein AG zurückruft, wäre das von 12 bis mittags gedacht.
es haben kollegen gekündigt die eine zusatzausbildung haben, die fehlen jetzt. würde er dich jetzt unausgebildet da einsetzen bringt ihn das nichts für die zukunft, läßt er dich in der weiterbildung dann hat er für die zukunft eine ausgebildete fachkraft und somit hat er einen wesentliche bessere perspektive für die zukunft.
 

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