In der Neonatologie gibt es auch verpflichtende Fachpflegequoten, die vom GBA vorgegeben werden. Sonst dürfen Kinder ab einem bestimmten Geburtsgewicht nur in bestimmten Kliniken versorgt werden.
Zur Abrechnung bestimmter Leistungen müssen gewisse teilweise Strukturen (u.a. Auch Fachpflege) vorliegen, die nachgewiesen werden müssen, sonst sind diese Dinge nicht kodierbar und können nicht abgerechnet werden.