Expertenstandards in der ambulanten Pflege

resun

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Während der letzten Qualitätsprüfung des MDK wollte die Prüferin die Expertenstandards in schriftlicher Form sehen, sie meinte die Bestellversion welche es beim DQNP gibt! Ist dies zulässig ? Oder war dies bei euch auch schone eine Anforderung ?
 
Das wird bei uns schon seit Jahren gefordert.
Inklusive der Implementierung d.h. Nachweis der entsprechenden
Fortbildungen.
 
Das mit der Implementierung ist klar sowie die Fortbildung, nur war mir nicht bewusst das ich dieses Ding bzw. alle extra dort bestellen muss damit ich es vorliege habe.

Trotzdem Danke für die schnelle Antwort.
 
Hängt wohl auch vom Prüfer ab. M.E. reicht die Downloadversion völlig.

Marketing ?!?!?
 
Es ist in der QPR nicht gefordert eine Originalversion vorliegen zu haben. Die Anforderung heißt ja, dass die Expertenstandards umgesetzt sein müssen. Dies kann durch verschiedene Dinge geschehen. Die Originalversion vorliegen zu haben, zeugt ja nur davon, dass man das Ding eben hat.

Lies mal in der QPR Seite 80 ff, dort wird im Punkt 5.2 gefragt: Setzt die Einrichtung folgende per Zufall ausgewählte Expertenstandards um?

Es ist direkt darunter erklärt, wann das Kriterium erfüllt ist. Dort steht nicht, dass die Dinger im Original vorliegen müssen, sie müssen - erkennbar an der Dokumentation - umgesetzt sein.

Diese Anforderung entspricht also den persönlichen Wünschen eines Prüfers und ist mit der Frage, welche Grundlage für diese Anforderung besteht, vom Tisch.

In euerm Gutachten wird das vermutich auch nicht stehen und wenn tatsächlich deswegen das Kriterium der Expertenstandards mit "nicht erfüllt" angegeben wird, dann kann man dagegen Widerspruch einlegen. Es muss eben nur genau das erfüllt sein, was in der QPR steht.
Alles andere sind persönliche Wünsche der Prüfer ohne Belang.

In den Prüfungen muss man sich immer sagen lassen, aus was sich diese Anforderung ableitet. Wo steht es? Die QPR sagt in der Prüfanleitung für die Prüfer ganz genau aus, wann ein Punkt erfüllt ist.
Man muss sich dazu aber schon in der QPR genau auskennen, um sicher aufzutreten und in den fachlichen Clinch zu gehen. man ist dem MDK nicht hilflos ausgeliefert.
 
Wie kann ich aber etwas implementieren, das ich nicht kenne?
Ohne die Erklärungen bleibt die Kurzversion doch etwas dürftig. Insofern kann ich zumindest die Gutachter verstehen.
Wenn Ihr nachvollziehbar die Implementierung erklären könnt, sollte es ohne vorhandene Bücher kein Problem geben.
 
Wie kann ich aber etwas implementieren, das ich nicht kenne?...Wenn Ihr nachvollziehbar die Implementierung erklären könnt, sollte es ohne vorhandene Bücher kein Problem

Um das noch zu ergänzen:

z.b durch Mitgliedschaft im Verband (BPA als Beispiel), die das alles aufgearbeitet bereitstellen oder durch externe Berater (ich könnte das in der Organisationsberatung- und externer Begleitung vollständig machen) oder durch leihen und zurück geben oder durch inzwischen genügend vorhandene Fachliteratur zu den Expertenstandards ist die Implementierung gut nachvollziehbar. Aber abgesehen davon muss man gar nicht nachweisen, wie oder wer implementiert wurde/hat , es ist nur nachzuweisen, DASS implementiert ist. Die Qualitätsebenen sind nachzuweisen, nicht wie sie entstanden sind.

Es kann ja nicht sein, dass Mitarbeiter des MDK das hier und dort verlangen, weil sie vielleicht um die alternativen Möglichkeiten nicht wissen. Ich mache seit Jahren die Prüfungen mit und hatte noch nie so eine Anforderung. Und darum geht es ja, es muss eine Prüfsicherheit gegeben sein.

Ich arbeite derzeit auch unsere Standards auf. Obwohl ich die Originale in der Einrichtung habe, benutze ich viel mehr externe Literatur, auf die ich über den Datenbankzugang meiner Hochschule zugreifen kann.

Sicher mag das stimmen, dass Prüfer die ein oder andere Sache für sich so sehen (erlebe ich ja selbst), dennoch bleiben die Grundlagen der QPR als Prüfrichtlinie. Man muss nicht nachweisen, wie die hauseigenen Standards entstanden sind. Hauptsache sie sind da, WIE sie entstanden sind, ist ja nicht nachzuweisen.

Viel schlimmer ist doch, wenn zwar die Originale vorliegen, aber nicht auf die Einrichtung angepasst sind und daraus keine Verfahrensanweisungen/Standards abgeleitet sind.

Und um das abschließend klarzustellen: Ich plädiere hier nicht dafür, dass man diese Dinger nicht haben soll, sondern nur für die grundlegend einzuhaltende Prüfgrundlage, über die ich mich sehr gerne en detail mit den Prüfern auseinander setze. Das finden die übrigens sehr gut, zeigt es doch, dass man seine Anforderungen kennt.
 

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