Erfolgreich geprüfter Krankenpflegehelfer (KPH) möchte Examen nachholen

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Bluenote59

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Hallo zusammen,
mein Problem ist wahrscheinlich ziemlich selten. Dennoch möchte ich es versuchen über dieses Forum Antworten, bzw. weiterführende Informationen zu bekommen. Also: Ich habe 1982 (!) meine Ausbildung an der Schule für Krankenpflegehelfer in der Werner-Wicker-Klinik, Bad Wildungen-Reinhartshausen (Spezialklinik für Rückenmarksverletzte) mit der Note "gut" absolviert. Diese Ausbildung war, zumindest nach damaligen Gesichtspunkten, sehr umfangreich und auf recht hohem Niveau. Wir hatten die doppelten Theoriestunden und wir konnten dort in vielen Funktionsbereichen lernen (OP, KG, Hygiene, medizinische Badeabteilung u.v.m.). Da ich während der Ausbildung einen Unfall hatte und deshalb auf über 25% Fehlzeiten kam, wurde mir damals die Möglichkeit eröffnet, nach weiteren 4 Wochen regulärem Dienst, aber zum Ausbildungstarif, das Examen zu bekommen. Damals bekam man das Examen nach erfolgreicher Abschlussprüfung und nach Vorlegen des polizeilichen Führungszeugnis, ohne weitere Prüfungen. Ich war damals ziemlich dumm, denn ich bin, aus persönlichen Gründen (Beziehungsstress) nie wieder in die Klinik zurück gegangen. Dumm, weil ich war sogar als künftige Lehrkraft vorgesehen war und ich hätte mich natürlich auch auf einen Ausbildungsplatz für eine "Dreijährige" bewerben können. Nach einer Zeit in der ambulanten Pflege musste ich eine andere Branche suchen, da ich immer wieder über das fehlende Examen stolperte. Seitdem habe ich noch den Abschluss (IHK) zum Restaurantfachmann bestanden (3. Platz), das Abi nachgeholt (1,0), 6 Semester Medienwirtschaft studiert, eine Weiterbildung zum Online-Redakteur und eine Qualifizierung zur Servicekraft im Nahverkehr (vulgo Schaffner) absolviert. Im Hintergedanken habe ich immer wieder überlegt, ob ich die Pflege nicht noch mal von vorne versuchen sollte. In der jetzigen Situation (Corona, Pflegenotstand usw.) würde ich mich gerne in dieser Krise nützlich machen, zumal ich als Restaurantfachmann seit November 2020 in Kurzarbeit bin. Wie könnte ich jetzt an ein Examen kommen? Ich wäre durchaus bereit mich noch mal prüfen zu lassen und mein Führungszeugnis ist sauber. Ich habe im Netz nichts gefunden, was mir weiter helfen könnte. Wer etwas weiß; - ich wäre sehr dankbar für jede Info, jede Idee oder auch für die URL, der Telefonnummer oder E-Mail-Adresse einer möglichen Ansprechperson/-institution. Vielen Dank und Sorry für den langen Text. ;-)
 
Ok. Vielleicht hatte ich mich falsch oder zu ungenau ausgedrückt. Vielleicht ist der Begriff "Examen" in meinem Fall irreführend. 1982 musste man eine Abschlussprüfung absolvieren, (habe ich mit 2,0 bestanden) und bekam dann, unter der Vorraussetzung, dass das Führungszeugnis ohne Eintrag ist, das Examen verliehen. Dazu waren keine weiteren Prüfungen nötig. Mir fehlt, aus o.g. Gründen, lediglich das Examen. Ich werde jetzt, ich bin über 60 Jahre alt, keine dreijährige Ausbildung mehr beginnen. Da ich ganz gut ausgebildet wurde und ich, nach Meinung früherer Arbeitgeber, ein ziemlich guter Autodidakt bin, der sich noch event. fehlende Kenntnisse auch selbstständig aneignen könnte, wäre ich mir ziemlich sicher, dass ich auf einer Normalstation einsetzbar wäre. Ich fragte, ob es Tipps gibt, wie ich nachträglich zum Examen kommen könnte. Oder, alternativ, kann man sich auch ohne Examen bewerben?
 
Abiturprüfungen und ähnliches muss 10 Jahre aufbewahrt werden. Ebenso die Dokumentation in Schulen und Arbeitgebern.
Ich vermute nach 40 Jahren wird niemand mehr wissen und nachweisen können, dass Sie diese Ausbildung überhaupt begonnen haben.

Zudem hat sich in dieser Zeit soviel geändert, dass vieles von damals nicht mehr aktuell ist.
 
Du schreibst erneut von Examen verliehen und Examen machen.
Was willst du denn nun konkret?
Examen zur Pflegefachkraft oder KPH?
Bist du nun KPH mit Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung oder nicht?

Nach 40Jahren stelle ich mir das nicht ganz leicht vor. Aber je nach Bedarf vor Ortin Kliniken oder AH, als Hilfkraft warum nicht?
Ausprobieren.
 
Ok. Also noch mal. Ich besitze mein Abschlusszeugnis und auch die Schule und die Klinik existieren noch. Der Mensch hat sich, zumindest anatomisch und physiologisch, nicht großartig verändert in 40 jahren. Ich denke, dass die Grundlagen der Grundpflege, (Waschen, Anziehen, zur Fachabteilung begleiten, Dekubitus-Prophylaxe, Wundbehandlung, Wechsel von Infusionen, Katheder legen/entfernen, OP-Vorbereitungen usw.) nicht so sehr verändert haben, dass man eine neue Ausbildung bräuchte. Geändert haben sich wohl eher Medikamente, Hilfen zur Lagerung, rechtliche Fragen und andere Verwaltungs- bzw. Dokumentationsregeln. So weit ein "Einjähriger" überhaupt davon tangiert wird, würde ich bezüglich der Neuerungen auf die Hilfe (und Anleitung) der Kollegen/innen und auf meine Intelligenz vertrauen. Im Übrigen bräuchte ich Tipps, wie ich eventuell weiterkomme und nicht Gründe, das Ganze aufzugeben. Danke :-)
 
Abiturprüfungen und ähnliches muss 10 Jahre aufbewahrt werden. Ebenso die Dokumentation in Schulen und Arbeitgebern.
Examen 30 Jahre, aber auch die sind vorbei. Aber wenn er die Unterlagen archiviert hat ist das nicht das Problem.

@Bluenote59 wenn du die Fragen nicht konkret beantwortest, dann kann man dir auch nicht konkret helfen.
 
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Ein Examen ist eine von staatswegen "verliehene" Urkunde, die nachweist, dass man charakterlich befähigt ist mit kranken Menschen zu arbeiten. Staatsexamen gibt es auch für Lehrer, Sozialpädagogen, Rechtsanwälte u.a. Das Examen ist KEINE Prüfung, zumindest war es das damals nicht. Die Prüfung habe ich absolviert und ich habe ein reines Führungszeugnis. Meine Frage war ganz konkret, wie ich hier und jetzt (sofort) ein Examen bekommen (beantragen) kann, damit ich mich in dieser Krise auf einer Normalstation nützlich machen kann, eventuell als Entlastung für andere, höher qualifizierte Pflegekräfte. Keine neue Ausbildung, nur Examen. Danke
 
@renje Haben Sie meinen letzten Post so weit verstanden? Ich weiß ja, dass ich ein extremer Sonderfall bin. Gibt es so etwas wie eine zentrale Verwaltung oder Behörde, an die ich mich wenden könnte?
 
@renje Haben Sie meinen letzten Post so weit verstanden?
Ich muss gestehen - nein.

Mir ist immer noch nicht klar - Examen zu welcher Qualifikation?
Mir ist immer noch nicht klar, welche Qualifikation kannst du für die Pflege nachweisen/belegen?

Wieso extremer Sonderfall? Es gibt genügend Leute die nach langer Pause wieder in den Beruf einsteigen wollen.

Du schreibst - ich bin erfolgreich geprüfter KPH - dann hast du auch Erlaubnis zur Führung der Berufbezeichnung ausgehändigt bekommen. Ist das so?
 
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@renje ob ich die Berufsbezeichnung Krankenpflegehelfer offiziell tragen darf weiß ich so genau gar nicht. Ich würde sagen, nein, weil ich kein (Staats)examen habe. Aber ich wurde zum Beruf des Krankenpflegehelfers geprüft und habe diese Prüfung mit "gut" bestanden. Es geht mir also um das (Staats)examen, das mich erst berechtigt diese Berufsbezeichnung offiziell zu tragen, ungeachtet irgendwelcher Prüfungen, sondern lediglich aufgrund meiner charakterlichen Eignung. Es geht dabei um die grundsätzliche Eignung eine Arbeit mit (und am) Menschen zu verrichten, die in einer gewissen Abhängigkeit zum Personal stehen, also wie o.g. Lehrer, Sozialarbeiter, Juristen, etc.. Hier geht es um Vorstrafen (hauptsächlich BTMG-Verstöße oder auch Vorstrafen wegen Pädophilie, Eigentumsdelikte oder andere Einschränkungen, die eine solche Arbeit ausschließen. Ich würde es auch nicht gut finden, wenn ein, wegen pädophilier Straftaten (sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen) Vorbestrafter, in einer Kindertagesstätte arbeitet oder wenn ein Heroinabhängiger im OP für die Betäubungsmittel verantwortlich ist und sich erstmal selbst betäubt. In einem Punkt hatte ich schon Erfolg. Die hiesige Klinik stellt mich zumindest als Bereitschafts-Sitznachtwache ein. Das sind aber nur 450 Euro pro Monat. Ich würde mich aber gerne ganz normal auf eine feste Stelle als Krankenpflegehelfer bewerben. Wie komme ich an ein (Staats)examen? Das ist mein Problem. Danke, dass Sie sich die Zeit nehmen mir zu helfen.
 
@renje da ich das Examen damals nicht abgeholt habe aber ansonsten berechtigt gewesen wäre es zu holen, müsste es m.E. eine Möglichkeit geben, diesen, letztlich, Verwaltungsakt nachzuholen. Ich stelle mir das so vor, dass ich mein Prüfungszeugnis und ein aktuelles Führungszeugnis vorlege und dann das Examen (die Urkunde) ausgehändigt bekomme. Ob mich dann eine Klnik einstellt, obwohl ich seit 1986 nicht mehr in der Pflege tätig war, stünde dann im Ermessen der jeweiligen Klinikleitung. Fehlende Kenntnisse könnte ich dann immer noch aufholen, vor Ort und unmittelbar in der Praxis umsetzbar,
 
Da ich während der Ausbildung einen Unfall hatte und deshalb auf über 25% Fehlzeiten kam, wurde mir damals die Möglichkeit eröffnet, nach weiteren 4 Wochen regulärem Dienst, aber zum Ausbildungstarif, das Examen zu bekommen. Damals bekam man das Examen nach erfolgreicher Abschlussprüfung und nach Vorlegen des polizeilichen Führungszeugnis, ohne weitere Prüfungen. Ich war damals ziemlich dumm, denn ich bin, aus persönlichen Gründen (Beziehungsstress) nie wieder in die Klinik zurück gegangen.

Zum besseren Verständnis: Du hast die Prüfung bestanden, hattest aber zu viele Fehlzeiten, hast diese nicht nachgearbeitet und deshalb nicht die Urkunde zur Führung der Berufsbezeichnung erhalten?
 
Wie komme ich an ein (Staats)examen?
Nur mit Ausbildung und abschließendes Staatsexamen, so sieht es das Gesetz vor.
Einen anderen Weg gibt es nicht.

Wie es die Definition - Examen - schon sagt
Examen kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „Prüfung“, die nachweist, ob ein bestimmter Wissensstand vorhanden ist. Wird das Examen von einer staatlichen Stelle und nicht von einer Universität oder Fachhochschule vergeben, spricht man von einem Staatsexamen.
Es geht hier um den Wissenstand und nicht um ein charakterliche Eignung. Der Wissensstand wird im Examen geprüft.

Über die charakterliche Eignung soll das Führungszeugnis Auskunft geben, die gesundheitliche Eignung wird durch die Einstellungsuntersuchung festgestellt.

Wenn du das KPH-Examen damals tatsächlich abgelegt hättest, wäre es dir per Post zugestellt worden, zusammen mit der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung.

Nach so langer Zeit werden keine Unterlagen mehr vorhanden sein. Die Examensunterlagen werden in der Schule gelagert.
 
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@-Claudia- ja genauso ist es gewesen. Die Prüfung bestanden, danach, dummerweise, vor meiner Ex geflohen und nicht wieder in die Schule gegangen, bzw. die Fehlzeiten (4 Wochen) nicht auf Station nachgearbeitet.
 
Jetzt habe ich es verstanden, dann war mein Beitrag sinnlos.
 
@-Claudia- ja genauso ist es gewesen. Die Prüfung bestanden, danach, dummerweise, vor meiner Ex geflohen und nicht wieder in die Schule gegangen, bzw. die Fehlzeiten (4 Wochen) nicht auf Station nachgearbeitet.
Damit hast Du keine abgeschlossene Ausbildung und hattest damit auch nie ein Recht auf die Urkunde mit der Berufsbezeichnung. Auch jetzt nicht. Du hast zwar die Prüfung bestanden, aber nicht die nötige Anzahl an Stunden abgeleistet.

Du kannst als Pflegehelfer arbeiten, z.B. im Altenpflegeheim. Oder in Krankenhäusern als Serviceassistent, Versorgungsassistent, im Patiententransportdienst o.ä.

In den letzten 40 Jahren hat sich in den Krankenhäusern übrigens immens viel geändert. DRGs, Liegezeitenverkürzung, Fast-Track-Chirurgie....
 
@renje ich glaube wir beide können uns nicht auf einen Nenner bezüglich des Wortes "Examen" einigen. Deshalb habe ich es im letzten Post auch (Staats)examen genannt, damit man es von der Prüfung (des Wissens) unterscheiden kann. Ein Examen war 1982 KEINE Prüfung, sondern hat eine Prüfung VORRAUSGESETZT. Hatte man dann noch ein Führungszeugnis ohne Eintrag vorgelegt, bekam man die Urkunde "Examen". Ich bin erfolgreich geprüft worden und besitze das Zeugnis über diese Prüfung. Nach damaliger Regelung dürfte ich mich aber nicht Krankenpflegehelfer nennen, weil ich halt das "Examen" nicht habe. Ein Examen bedeutete damals, dass man charakterlich geeignet ist, egal was irgendein Duden sagt. Z.B. ein Sozialpädagoge musste (damals) nach Studium und bestandener Diplomsprüfung ein sogenanntes Anerkennungsjahr ableisten. Nach diesem Jahr, unter besonderer Beobachtung, und nach dem Vorlegen eines Führungszeugnis, bekam man dann das Staatsexamen verliehen. Esrt danach durfte sich der Pädagoge "POädagoge" nennen, ungeachtet des Diploms. Ein Examen kann übrigens auch wieder aberkannt werden, wenn z.B. die charakterliche Eignung fragwürdig ist. Dies geschieht i.d.R. nach einem Gerichtsbeschluss, wenn z.B. ein Erzieher wegen pädophiler Straftaten verurteilt wurde. Egal wie man dazu steht, er hätte dennoch eine bestandene Prüfung vorzuweisen. Bei mir ist das aber gar nicht so dramatisch. Ich war 21 Jahre alt und meine Freundin arbeitete im selben Krankenhaus. Diese Beziehung würde man heutzutaghe als "toxisch" bezeichnen. Hätte ich mich nicht getrennt, wäre ich wohl zum Co-Abhängigen geworden. Ich habe in einer "Nacht-und-Nebel-Aktion" meinen Koffer gepackt und bin weggezogen. Mein Examen war mir zu der Zeit egal. Bereut habe ich das schon x-mal, gerade auch seit Corona.
 
Nach damaliger Regelung dürfte ich mich aber nicht Krankenpflegehelfer nennen, weil ich halt das "Examen" nicht habe.
Auch nach heutiger Regelung darfst Du Dich nicht so nennen. Auch heute gibt es eine Prüfung (schriftlich, praktisch und mündlich) und dafür ein Zeugnis mit den Noten und zusätzlich eine Urkunde mit der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung. Die kann einem u.a. deshalb vorenthalten werden, weil die gesundheitliche oder charakterliche Eignung fehlt, aber eben auch, wenn man wie Du nicht die nötige Stundenanzahl erbracht hat.

Niemand bezweifelt hier Deine charakterliche Eignung. Aber die ersetzt Dir nicht die fehlenden Stunden. Ist vor 40 Jahren blöd gelaufen für Dich, lässt sich aber jetzt nicht mehr korrigieren.

Wie gesagt, Tätigkeit als ungelernter Pflegehelfer wäre möglich. Frag doch mal bei Krankenhäusern oder Pflegeheimen in Deiner Umgebung nach. Mehr als Nein sagen können sie nicht.
 
Ich möchte mich für Eure Bemühungen mir weiterzuhelfen, herzlich bedanken. Wie schon erwähnt habe ich einen ersten Schritt erfolgreich getan. Ich werde als Bereitschafts-Sitznachtwache auf Honorarbasis angestellt. Ich hatte gehofft, dass es irgendeine Behörde gibt, die einem ein Examen nachträglich ausstellt. Zu welchen Bedingungen war mir erst mal egal. Nur eine erneute Ausbildung wäre aufgrund meines Alters unsinnig. Eine erneute Prüfung, nach entsprechneder Vorbereitungszeit, würde ich mir zutrauen. Aber vielleicht weiß ja ein Gesundheitsamt mehr. Also, bleiben Sie alle gesund und munter und halten Sie durch in dieser unglaublichen Zeit.
 
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