Erfolgreich geprüfter Krankenpflegehelfer (KPH) möchte Examen nachholen

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Gibt es so etwas wie eine zentrale Verwaltung oder Behörde, an die ich mich wenden könnte?
Also es ist so, daß die Helferberufe in der Pflege (im Gegensatz zu den (3-jährig ausgebildeten) Pflegefachkräften) Landesrecht unterliegen. D. h. konkret, es kommt auf Dein jeweiliges Bundesland an.
Du erwähnst weiter oben Bad-Wildungen, das liegt in Hessen. In Hessen schaut es so aus:

"Zu den Aufgaben des Regierungspräsidiums Darmstadt gehören die staatliche Anerkennung und die Aufsicht über die hessischen Ausbildungseinrichtungen für die Ausbildung in der Krankenpflegehilfe.


Darüber hinaus ist die Behörde für die Prüfungsangelegenheiten in dieser Ausbildung zuständig. Sie stellt die Prüfungszeugnisse, Berufserlaubnisurkunden und bei Bedarf Ersatzdokumente aus und entscheidet über mögliche Ausbildungsverkürzungen sowie den Widerruf von Berufserlaubnisurkunden."


Siehe Krankenpflegehilfe

Vermutlich wird es aber so sein, daß die Anerkennung Deines Examens an den fehlenden Stunden scheitern wird, wie die anderen schon schrieben... aber fragen kostet ja nix.
 
@Martin H. vielen Dank für diese ausführlichen Informationen. Die Schule und die Klinik waren in Hessen, wohnen tue ich jetzt in Mecklenburg-Vorpommern. Das dürfte aber nichts an den Begebenheiten ändern. Ich werde mich aber mal auf den Seiten des RPs tummeln. Bei mir müsste es aber eigentlich der Kasseler RP sein (sein Vorgänger wurde ja von Rechten ermordet), es sei denn, Darmstadt würde das für ganz Hessen übernehmen. Aber, wie Sie schon sagten: Fragen kostet nichts. Danke!
 
Also, ich sehe das so, dass die Ausbildung damals nicht zu Ende geführt wurde- Es wurde zwar eine Prüfung abgelegt, diese jedoch nicht durch eine Examensurkunde bestätigt, da die Fehlzeiten überschritten wurden und nicht nachgeholt wurden.
Somit ist die Ausbildungszeit nicht erfüllt,( die Ausbildung gilt als unterbrochen???)
Nach §7 Krankenpflegegesetz darf eine Ausbildung aber nicht länger als 14 Wochen unterbrochen werden.Und eine unterbrochene Ausbildung muss innerhalb von 5 Jahren abgeschlossen werden....

Es geht zwar hier um die KPH-Ausbildung, aber da wird es ja nicht so viel anders sein.

Edit:
Mal davon abgesehen, wirst du dich wahrscheinlich ganz schön umgucken, wenn du mal live erlebst, wie es heute in den Krankenhäusern zugeht.
Ob ich mir das "in deinem Alter" noch geben wollen würde, weiß ich ehrlich gesagt nicht.
Du schreibst recht überheblich, "dass sich die Anatomie des Menschen seit deiner Ausbildung ja nicht geändert hat", ja das stimmt.... aber die Pflege und die Pflegestandards haben sich erheblich verändert...vom Arbeitstempo mal ganz zu schweigen...
So wie du es beschreibst, könnte man denken, "Pflege kann jeder".. und davon wollen wir gerade mit aller Macht weg...
Ich war zweimal aus dem KH weg,... einmal 10 Jahre, einmal 5 Jahre.... und beide Male haben sich die Zu- und Umstände erheblich verändert.
Darüber hinaus machst du durch deine Posts auf mich nicht den Eindruck, dass du dir viel sagen lassen würdest... du scheinst schon ziemlich überzeugt von deinen Ansichten... schwierige Ausgangsposition....

Just my 2 Cents
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • Like
Reaktionen: Bachstelze
Ich denke, dass die Grundlagen der Grundpflege, (Waschen, Anziehen, zur Fachabteilung begleiten, Dekubitus-Prophylaxe, Wundbehandlung, Wechsel von Infusionen, Katheder legen/entfernen, OP-Vorbereitungen usw.) nicht so sehr verändert haben, dass man eine neue Ausbildung bräuchte
Auch wenn es nicht Ihre ursprüngliche Frage war, möchte ich hierzu noch etwas sagen.
Die Pflegestandards der 80er werden heute allenfalls noch als schlechtes Beispiel aus dem Antiquariat bedient. Wenn altgediente Kolleg:innen aus dem Nähkästchen plaudern, wird es literarisch wertvoll, aber sicher nicht fachlich richtig. Nicht umsonst werden Expertenstandards regelmäßig angepasst und aktualisiert, müssen Pflegekräfte regelmäßig zu Fortbildungen, um ihr Wissen aufzufrischen und zu aktualisieren. Selbst was ich in meiner Ausbildung lernte (die noch keine 5 Jahre her ist), ist teilweise schon veraltet und nicht mehr uptodate. Man darf also davon ausgehen, dass das pflegerische Wissen zu einem nicht unwesentlichen Teil, aus einer Ausbildung der 80er, inzwischen reichlich veraltet und komplett neu zu lernen ist.
 
@malu68 @Jillian es ist bestimmt so, wie ihr schreibt, nämlich dass sich sehr Vieles in der Pflege geändert hat, speziell für die Dreijährigen. Nur, was bedeutet das für die Einjährigen, die ja aschon zuvor nur mit den "einfachen" Aufgaben betreut wurden? Wird der Mensch heute anders gewaschen, angezogen usw.? Mag sein, dass es auf euch arrogant wirkt, wie ich die Sache sehe. Ich bin mir sicher, dass das was ich aktuell dazulernen müsste, zu schaffen ist. Ich habe 1996, mit 37 Jahren, die Allgemeine Fachhochschulreife mit 1,0 bestanden, 20 Jahre nachdem ich 1976 mit Mittlerer Reife abgegangen war. Die KPH-Prüfung war: 3x 1,0 und 1x 2,0, Gesamtnote 2 (weil der Prüfer sagte, dass er irgendwie meine 4 Wochen Fehlzeit berücksichtigen muss). Und, ich hatte das schon in vorherigen Posts geschrieben, wir hatten damals die dopplete Anzahl Theoriestunden und, weil wir eine Fachklinik für Rückenmarksverletzte waren, hatten wir auch in der Praxis viel zu lernen: Neurochirurgie, Skoliose-Abt., Querschnittgelähmte, OP, Gipsraum, Schwimmbad, Krankengymnastik, Bettenschleuse, Urologie, Wir (unsere Schule) war damals Vorreiter in Sachen Pflege und wir hatten ausgesprochen gute Ärzte. Es gab welche, aus aller Welt, die zu uns kamen, nur um mal wenigstens zugucken zu dürfen, wie ein Sakralstab oder ein Harrington eingestetzt oder eine VDS (Ventrale Derotations Spondilodese) operiert wurde. Unsere bAusbilder waren Chef- und Oberärzte und wir haben, dafür das es sich ja "nur" um eine einjährige Ausbildung handelte enorm viel gelernt. Übereinstimmend war übrigens auch das Lob ehemaliger Arbeitgeber bezüglich meiner autodidaktischen Fähigkeiten. Ich weiß auch nicht, warum ihr euch so ange****t fühlt? Ich habe um Hilfe gebeten und ihr tretet rein. Liegen eure Nerven dermaßen blank? Meine Idee war, angeregt durch die Corona-Krise, mich im Krankenhaus nützlich zu machen und gleichzeitig aus der Kurzarbeit zu entfliehen. Dass ich es mir zutrauen würde, aufbauend auf der "vielgeschmähten" Ausbildung der 80er, die Wissenslücken mithilfe der Kolleg*innen insoweit aufzufüllen, dass ich auf Station einsetzbar wäre, bedeutet doch nicht, dass ihre (eure) Ausbildung und euer Wissensstand dadurch irgendwie an Wert verliert. "Pflege kann jeder" habe ich bestimmt nicht im Sinn gehabt. Mit dem Argument könnte ja jeder alles. Mindestens einmal pro Tag wird in der Öffentlichkeit der Pflegenotstand thematisiert. Da hatte ich wohl die "romantische" Vorstellung, dass man sich eventuell sogar freuen würde, wenn "alte" Hasen nochmal auftauchen und sich, mit 61Jahren(!), in diesen Zeiten einbringt, einen kleinen Teil dazu beiträgt, dass wir schneller aus der Krise kommen. Ich hatte mir Antworten gewünscht, wie sie dann ja auch u.a. von Martin H. bekommen habe. Aber es ist anscheinend heutzutage nicht mehr möglich eine einfache Frage in einem Fachforum zu stellen, ohne sich gleich ein paar Hater einzufangen. Beweihräuchert euch nur schön selbst. Wie sagt der Volksmund: Werde ich größer, wenn ich andere kleiner mache? Oder hier: Wird eine Ausbildung dadurch wertvoller, dass man anderen jegliches Wissen und Können erstmal per se nicht zubilligt? Egal, bleiben sie alle gesund und munter und fühlen sie sich erhaben und stolz auf ihre Leistungen und sorgen sie dafür, dass auch ja keiner zuhilfe kommt, sondern schmähen sie alle weiteren Bemühungen anderer.
 
Oha, welch Aufregung! Wieso fährst du dermaßen aus der Haut? Projizierst du deine persönliche Frustration auf andere?
Wenn das deine Reaktion auf einen berechtigten Hinweis ist, zeigt das recht deutlich, wes Geistes Kind der Schreiber ist. Mit Kollegen solchen Charakters, die auf konstruktive Kritik mit kindlichem Trotz reagieren, möchte ich nicht zusammen arbeiten.

Was mich sehr irritiert: Eure Ausbilder waren Ärzte? Ich dachte bislang, wir sprechen von einer pflegerischen Ausbildung. Diese wird idR von Pflegekräften geleistet. Ich kenne keinen Arzt, der in einer Funktion als Praxisanleiter für Azubis der Pflege arbeitet.

Bitte lies deinen Beitrag noch einmal in einer ruhigen Minute durch und frage dich, welche Botschaft du eigentlich mitteilen wolltest, und wie du dich stattdessen präsentierst. Um Rat, Hilfe und Unterstützung zu erlangen, ist das jedenfalls nicht der optimale Weg.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was mich sehr irritiert: Eure Ausbilder waren Ärzte? Ich dachte bislang, wir sprechen von einer pflegerischen Ausbildung. Diese wird idR von Pflegekräften geleistet.
Auch wenn ich den Tonfall im Bluenote59s letztem Beitrag ebenfalls unangebracht finde: Soviel ich weiß, war bis 2004 tatsächlich grundsätzlich ein Arzt (oder eine Ärztin, selbstverständlich) der Prüfungsvorsitzende. Ich glaube mich auch zu erinnern, dass ich meine mündliche Prüfung im Fach Krankheitslehre bei einer Ärztin hatte. War, denke ich, geltendes Recht nach dem Krankenpflegegesetz von 1986. Müsste aber nochmal recherchieren.

Ich hatte auch theoretischen Unterricht von Ärztinnen und Ärzten. Außerdem Psychologie bei einem Psychologen, Rechtskunde bei einem Anwalt und Geburtshilfe von einer Hebamme. Hat mir meines Erachtens nichts geschadet. Auch die Bezugswissenschaften können was zu unserer Ausbildung beisteuern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch wenn ich den Tonfall im Bluenote59s letztem Beitrag ebenfalls unangebracht finde: Soviel ich weiß, war bis 2004 tatsächlich grundsätzlich ein Arzt (oder eine Ärztin, selbstverständlich) der Prüfungsvorsitzende. Ich glaube mich auch zu erinnern, dass ich meine mündliche Prüfung im Fach Krankheitslehre bei einer Ärztin hatte. War, denke ich, geltendes Recht nach dem Krankenpflegegesetz von 1986. Müsste aber nochmal recherchieren.
Also ich hab in den 90ern gelernt, und ich wüsste jetzt nicht, daß (im Regelfall) meine "Ausbilder Chef- und Oberärzte" (bzw. überhaupt Ärzte) waren. Ich glaube auch nicht, daß bei mir ein Arzt Prüfungsvorsitzender war, aber da müsste ich auch noch mal nachschauen.
Natürlich wurde z. B. mündlich Innere Medizin bzw. Chirurgie (entweder oder) von einem Arzt geprüft, aber das war nur EINE Prüfung.
Ich hatte auch theoretischen Unterricht von Ärztinnen und Ärzten. Außerdem Psychologie bei einem Psychologen, Rechtskunde bei einem Anwalt und Geburtshilfe von einer Hebamme. Hat mir meines Erachtens nichts geschadet. Auch die Bezugswissenschaften können was zu unserer Ausbildung beisteuern.
Das war doch gar nicht die Frage.
Auch ich hatte z. B. Psychologie von einer Psychologin, Orthopädie von einem Orthopäden usw., aber der weitaus größte Teil meines Unterrichts war pflegerisch und erfolgte durch Pflegekräfte.
 
Ich hab das Krankenpflegegesetz von 1985 und die dazugehörige Ausbildungs- und Prüfungsordnung hier im Download-Bereich gefunden, und da steht es schwarz auf weiß in §3: Prüfungsvorsitzender ist entweder ein Medizinalbeamter oder ein Arzt, einer der Fachprüfer muss ebenfalls Arzt sein (oder Beamtin bzw. Ärztin, natürlich). Die "leitende Unterrichtsschwester" ist der Teil des Prüfungsausschusses, der an letzter Stelle genannt wird.

Bei uns beiden hatte also ein Arzt oder eine Ärztin den Vorsitz. Ärzte konnten auch gemeinsam mit "Unterrichtsschwestern" Krankenpflegeschulen leiten. Und wenn der TE seinen Abschluss 1982 gemacht hat: Von wann war "sein" Gesetz, 1957?

aber der weitaus größte Teil meines Unterrichts war pflegerisch und erfolgte durch Pflegekräfte.
Ja klar, das war bei mir auch so. Dennoch war ein Teil meiner theoretischen Ausbilder nicht aus der Pflege und beim TE wird es ähnlich gewesen sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: Martin H.
So langsam geht dieser Thread aus den Fugen.
Faktisch möchte dieser User sein "Examen" nach 40 Jahren verliehen haben.
Ein "Examen" gibt es in allen gesetzlichen Ausbildungsregelungen nicht, allenfalls eine "staatliche Abschlussprüfung" oder Prüfung vor einem "staatlichen Prüfungsausschuss".
Was der User offensichtlich begehrt und seinerzeit wegen Nichterfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen ( erforderliche Ausbildungsstunden nicht erbracht) nicht erhalten hat, ist die "Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung KRANKENPFLEGEHELFER", um die er sich auch nach eigenem Bekunden gar nicht weiter bemüht hat.
Die Regeln dazu findet man im Krankenpflegegesetz von 1966, in folgenden Gesetzesneufassungen sind diese analog fortgeführt.

Faktisch ergibt sich insgesamt daraus, das daraus u.a. durch Fristablauf und Fristenversäumnis kein Rechtsanspruch mehr herzuleiten sein wird.
Es wird dem User nur eine neue Ausbildung mit entsprechendem Abschluss weiterhelfen, sein Ziel "bessere Bezahlung" zu erreichen.
Alles andere halte ich für nutz- und völlig sinnlos.
 
  • Like
Reaktionen: renje und NN
Danke für deine gründliche Recherche @-Claudia- . Ja, auch bei mir saß in den mündlichen Prüfungen ein Arzt mit am Tisch, auch wenn er dem Schlaf näher war als dem Wachen. Allerdings bezog ich mich nicht auf die Prüfungen, sondern die Zeit der Ausbildung selber, sowohl in der Berufsschule als auch in der Praxis. Die Anleitung vor Ort erfolgte und erfolgt hoffentlich stets durch hierfür qualifiziertes Pflegepersonal; ich wüsste nicht, was mir ein Mediziner an pflegerischem Wissen und Fertigkeiten beibringen könnte? Ich erlebe es eher umgekehrt und wir Pflegenden sind Lehrmeister für junge, frisch gebackene Ärzte.
 
  • Like
Reaktionen: Martin H.
Ich hab das Krankenpflegegesetz von 1985 und die dazugehörige Ausbildungs- und Prüfungsordnung hier im Download-Bereich gefunden, und da steht es schwarz auf weiß in §3: Prüfungsvorsitzender ist entweder ein Medizinalbeamter oder ein Arzt, einer der Fachprüfer muss ebenfalls Arzt sein (oder Beamtin bzw. Ärztin, natürlich).
Danke für die Recherche, ich war mir nicht mir sicher.
Ja, da geht´s mir ähnlich wie @Jillian ; auch bei uns fiel der Arzt in der mündlichen Prüfung nicht weiter auf, daher hatte ich das sicherlich falsch in Erinnerung.
Was der User offensichtlich begehrt und seinerzeit wegen Nichterfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen ( erforderliche Ausbildungsstunden nicht erbracht) nicht erhalten hat, ist die "Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung KRANKENPFLEGEHELFER", um die er sich auch nach eigenem Bekunden gar nicht weiter bemüht hat.
Die Regeln dazu findet man im Krankenpflegegesetz von 1966, in folgenden Gesetzesneufassungen sind diese analog fortgeführt.
Sorry, Flexi; aber wie kann die Helferausbildung im Krankenpflegegesetz mit behandelt werden?
Sie ist doch Sache der Länder und unterliegt damit keinem Bundesgesetz.
 
Sie ist doch Sache der Länder und unterliegt damit keinem Bundesgesetz.
Aber noch nicht vor 40 Jahren.

Ausserdem ist es müßig darüber weiter zu diskutieren. Alle Fristen sind weit, weit abgelaufen und die Aufbewahrungspflicht der Unterlagen ist ebenfalls weit überschritten.

Desweiteren ist völlig unklar welcher Behörde vor 40 Jahren die Schulaufsicht in dem Bundesland unterstellt war.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: Martin H.
So, um das Ganze jetzt endlich abzuschließen: Die Schule für Krankenpflegehilfe an der Werner-Wicker-Klinik in Bad Wildungen hatte eine Pflegerin als Hauptdozentin. Darüber hinaus hat unsere PDL die verwaltungstechnischen Aspekte unterrichtet. Und der Rest: Inneres bei einer Internistin, Anästhesie beim Anästhesisten, Orthopädie (bei uns am Wichtigsten) beim Orthopäden usw. Psychologie gab es nicht. Diesbezüglich habe keinen Unterricht erhalten. Bei der Prüfung saßen mir 4 Personen gegenüber. Arzt, unsere Hauptdozentin, die PDL und ein Mensch von der Behörde (?). Meine Frage war ursprünglich, WIE könnte man unter den bei mir gegebenen Umständen nachträglich zum Examen kommen? Ich hatte auch geschrieben, dass ich auch bereit bin dafür etwas zu tun (erneute Prüfung ablegen o.ä.). Nur eine erneute Ausbildung wäre doch aufgrund meines Alters eher unsinnig. Das, was Sie als kindisch bezeichnen, ist die Reaktion auf einige der vorherigen Posts. Für mich sieht es so aus, als ob man mich mit aller Gewalt falsch verstehen will. Und ob nicht der eine oder die andere ihren Frust an mir auslässt, also genau das macht, was sie mir unterstellt? Das könnte ja mal jemand aus der Psychologenabteilung beurteilen. Ich bin reinen Gewissens, meine Motive waren ehrenwerter Natur und ich werde mit Sicherheit nie wieder ein Forum betreten.
 
Gar nicht. Und das würde auch schon mehrfach geschrieben. Es gibt zum einen von damals keine Unterlagen mehr und zum zweiten sind sämtliche Fristen schon vor Jahren verstrichen.

Aber wenn es dir ernsthaft danach gelegen ist, würde ich an deiner Stelle versuchen noch einmal ein Praktikum zu machen, um zu erfahren, wie die Pflege und Arbeitsbedingungen heute sind.
 
  • Like
Reaktionen: Isidor und Martin H.
Damit können wir die Diskussion hier beenden, bei wesentlich neuen Erkenntnissen kann man sich bei mir melden, dann mach ich wieder auf.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Ähnliche Themen